Raubkunst: Die Spur der blauen Tänzerin führt zu Blocher

Nr. 42 –

Der SVP-Politiker und Kunstsammler Christoph Blocher besitzt das Gemälde «Lied aus der Ferne» von Ferdinand Hodler. Recherchen der WOZ zeigen: Es handelt sich dabei um Raubkunst aus dem Zweiten Weltkrieg.

«Lied aus der Ferne»: Für Ferdinand Hodlers Gemälde aus dem Jahr 1914 stand seine Frau Berthe Modell. Bild: Schweizerisches Institut für Kunstwissenschaft, Zürich

Berlin, 18. November 1938: Eine Woche nach den Novemberpogromen, mit denen die nationalsozialistische Diskriminierung der JüdInnen in die systematische Verfolgung umschlägt, findet im Auktionshaus H. W. Lange in Berlin eine Auktion statt. Unter dem Titel «aus nicht-arischem Besitz» kommt die Kunstsammlung des jüdischen Industriellen Max Meirowsky unter den Hammer. Den Sommer hat Meirowsky bereits in Haft verbracht. Der Verkauf des Grundstücks seiner Firma zu einem vorgegebenen Preis wurde ihm diktiert. Eine Emigration ist mit der Reichsfluchtsteuer und einer Vermögensabgabe für JüdInnen in der Höhe von 25 Prozent des Vermögens verbunden. Um die Flucht zu finanzieren, sieht sich Meirowsky gezwungen, auch seine Kunstsammlung preiszugeben – 150 Werke, darunter mit Nummer 24 versehen das Gemälde «Ferner Klang» von Ferdinand Hodler. Das Gemälde wird auch als «Lied aus der Ferne» betitelt. In der Schätzliste des Auktionshauses werden dafür 2500 Reichsmark veranschlagt. Die meisten Erlöse seien tiefer ausgefallen, berichtet die Zeitschrift «Die Weltkunst» Ende November 1938. Der Hodler schneidet mit 2800 Reichsmark etwas besser ab als geschätzt. Einen Spitzenwert erzielt mit 19 300 Reichsmark die «Flusslandschaft» von Claude Monet (Schätzwert: 20 000 Reichsmark).

Nach dem Verkauf flüchtet Meirowsky mit einem kleineren Teil seiner Kunstsammlung zuerst nach Amsterdam, dann in die Schweiz. Heute wird in der Datenbank «Lost Art» nach zahlreichen Kunstwerken aus der Auktion gesucht, darunter nach Hodlers «Fernem Klang». Vom Gemälde existiert eine Schwarzweissabbildung aus dem Verkaufskatalog von 1938. Es zeigt eine tanzende Frau, die im Einklang mit der Natur scheint. Gemäss Bildbeschrieb trägt die Tänzerin im Original ein blaues Kleid.

Nun ist das Gemälde wieder aufgetaucht – bei SVP-Politiker und Milliardär Christoph Blocher. Die WOZ hat einen Hinweis erhalten, dass sich das Gemälde in dessen Besitz befindet. Doch kann es sich tatsächlich um die gesuchte Variante handeln? Hodler hat das Sujet, das vom Jugendstil beeinflusst ist und für das ihm seine Frau Berthe Modell stand, zwischen 1907 und 1917 mehrfach gemalt.

Verwechslung ausgeschlossen

Gemäss Paul Müller, dem renommierten Hodler-Spezialisten am Schweizerischen Institut für Kunstwissenschaft (SIK), gibt es drei Varianten, die sich in der Gestaltung der blauen Frauenfigur ähnlich sehen, aber in der Landschaft im Hintergrund unterscheiden. Ein Bild befindet sich im Kunsthaus Zürich, eines im Musée d’art et d’histoire in Genf, ein drittes in Privatbesitz, weiss Müller. Den aktuellen Besitzer dieser dritten Variante kennt er nicht. Aufgrund früherer BesitzerInnenwechsel verfügt das SIK aber über eine farbige Reproduktion des Bildes. Die Schwarzweissabbildung im Auktionskatalog und die Reproduktion sind deckungsgleich. Müller folgert: «Beim gesuchten Exemplar kann es sich nur um dasjenige in Privatbesitz handeln.» Dass es zusätzlich zu den drei Varianten weitere gibt, schliesst der Kunsthistoriker aus.

Erbin von Max Meirowsky ist die gemeinnützige Bona-Terra-Stiftung zur Aus- und Fortbildung junger JüdInnen in der Landwirtschaft. Vertreten wird sie durch die Anwaltskanzlei Von Trott zu Solz Lammek in Berlin. Anwältin Imke Gielen berichtet, dass gemäss ihren Recherchen das Bild zuletzt von 2000 bis 2002 in der Hamburger Kunsthalle als Leihgabe zu sehen war und dann – möglicherweise unter dem Eindruck der einsetzenden Restitutionsdebatte über die Rückgabe von Kunst im Besitz verfolgter JüdInnen – aus der Öffentlichkeit verschwand.

Mit den Recherchen der WOZ konfrontiert, gibt Christoph Blocher in einer schriftlichen Stellungnahme zu, dass sich das Bild in seinem Besitz befindet: «Wir haben vor Jahren eine solche Hodler-Variante durch Vermittlung einer namhaften Kunstgalerie erworben, nachdem dieses Bild in öffentlichen Ausstellungen – zum Zeitpunkt des Erwerbs in einem deutschen Museum – gezeigt wurde.»

Ein Fall von Raubkunst

Weiter stellt sich die Frage, ob das Gemälde als Raubkunst oder als Fluchtgut bezeichnet werden muss. Im Gegensatz zur internationalen Diskussion, die generell von NS-verfolgter Kunst ausgeht, wird in der Schweiz weiterhin zwischen Raubkunst und Fluchtgut unterschieden. Als Raubkunst gelten Kunstwerke, die im Machtbereich des Deutschen Reichs entzogen, zwangsverkauft, beschlagnahmt oder sonst wie enteignet wurden. Fluchtgut sind Werke, die von den Verfolgten selbst in die Schweiz gebracht und hier verkauft wurden. Nach dieser – diskutierbaren – Unterscheidung fällt nur die Raubkunst unter die Washingtoner Erklärung von 1998. Gemäss dieser Übereinkunft, die auch die Schweiz unterzeichnet hat, soll bei Restitutionsforderungen nach einer «gerechten und fairen Lösung» gesucht werden.

Anwältin Gielen schreibt zur Frage, ob es sich beim «Lied aus der Ferne» um Raubkunst handelt: «Es liegt ein verfolgungsbedingter Verlust durch Zwangsverkauf vor, der unter die Grundsätze der Washingtoner Erklärung fällt. Der Verlust ist kein Fall von sogenannter Fluchtkunst: Der Zwangsverkauf fand in Berlin in Deutschland statt und nicht in der Schweiz.» Diese Einschätzung wird auch von unabhängiger Seite bestätigt. Anja Heuss, die zusammen mit ihrer Kollegin Esther Tisa Francini am Bergier-Bericht zum Kunsthandel in der Schweiz mitgearbeitet und die Unterscheidung zwischen Raubkunst und Fluchtgut überhaupt erst als Kategorie in die historische Debatte eingeführt hat, sagt: «Wenn das Bild an der Auktion in Deutschland verkauft wurde, handelt es sich um Raubkunst.»

Zumindest in Deutschland haben die ErbInnen von Meirowsky schon verschiedentlich recht erhalten: Bei sieben Kunstwerken, die einst dem Industriellen gehörten, konnte in den letzten Jahren eine Einigung erzielt werden, mit öffentlichen Museen wie mit Privatpersonen.

Transparenz auch bei Privaten

Christoph Blocher weiss um die Raubkunstvorwürfe: «Erst viele Jahre nach dem Kauf wurde uns von dritter Seite der von Ihnen wiederholte, angebliche Vorhalt, der für uns bis dahin absolut neu war, mitgeteilt.» Um Aufklärung will er sich danach bemüht haben: «Seither sind der Sachverhalt und die rechtliche Situation in Abklärung. Sie werden verstehen, dass bevor diese abgeklärt sind, keine Auskünfte gegeben werden.»

Anwältin Gielen hat nach eigener Aussage bisher allerdings noch nichts von Christoph Blocher gehört. Sie will den Besitzer nun anschreiben und nach «Möglichkeiten für eine faire und gerechte Lösung» suchen.

Über eine Restitution hinaus ist der Fall von grundsätzlicher Bedeutung für die historische Aufarbeitung des Kunsthandels im Zweiten Weltkrieg. Längst sind noch nicht alle Provenienzen von Kunstwerken in Schweizer Museen geklärt. Die Übernahme des Gurlitt-Erbes durch das Berner Kunstmuseum und die Integration der Bührle-Sammlung in das Zürcher Kunsthaus erfordern eine stärkere Sensibilität dem Thema gegenüber und öffentliche Finanzen zu seiner wissenschaftlichen Aufarbeitung. Die eigentliche Blackbox aber bleiben Privatsammlungen wie die von Blocher. Das «Lied aus der Ferne» steht exemplarisch dafür, dass auch bei diesen Aufklärung und Transparenz dringend sind.

Wer hat die Schau bezahlt?

So devot also klingt es, wenn sich mit Christoph Blocher der reichste Politiker des Landes ins öffentliche Kunstsystem einschreibt: Museumsdirektor Marc Fehlmann schwärmte von der «bedeutendsten Privatsammlung» von Schweizer Kunst um 1900, das Kulturmagazin «Du» lobt den «umfassenden Geschmack» des Sammlers, und die NZZ anerkennt, wie gut Blocher in seiner Villa seine Kunstwerke «placiert».

Seit Sonntag ist im Museum Oskar Reinhart in Winterthur die Ausstellung «Hodler, Anker, Giacometti. Meisterwerke der Sammlung Christoph Blocher» zu sehen. Wer ein paar schöne Bergbilder von Ferdinand Hodler oder besser noch Adolf Dietrichs kühnen Vogelblick aufs Rheintal sehen will, für den lohnt sich der Besuch. Wer sich bei den Bildern von Albert Anker mit ihren idyllischen Dörfern und züchtigen Kindlein fragt, ob damals in der Schweiz nicht schon die Fabrikschlote rauchten, bleibt ihr besser fern. Wenn überall betont wird, Blocher habe die Ausstellung nicht selbst bezahlt – bezahlt hat für ihn wie häufig ein Stellvertreter: Hauptsponsor ist die Emil Frey AG von SVP-Autoimporteur Walter Frey.