WOZ Nr. 33/2008 vom 14.08.2008

Attac blitzt ab

Am 12. August hat das Bezirksgericht Lausanne entschieden: Es wird keine Hausdurchsuchung bei Nestlé und Securitas geben, um etwaige weitere Dokumente in Zusammenhang mit der Spitzelaffäre bei der globalisierungskritischen Organisation Attac zu beschlagnahmen. Das heisst: Die Justiz gibt sich mit den von den beiden Firmen vorgelegten Dokumenten zufrieden, obwohl sie auffällige zeitliche Lücken aufweisen (vgl. WOZ Nr. 32/08). Mehr noch: Sie verurteilt die Klägerin Attac zur Bezahlung eines Teils der Kosten. Insgesamt rund 5000 Franken muss Attac auf den Tisch legen, davon gehen je 2250 an Nestlé und an Securitas - für deren Anwaltskosten. Vom Prinzip her sei es normal, dass der Verlierer einen Teil bezahlen müsse, erklärt Attac-Rechtsanwältin Elisabeth Chappuis. Schockierend sei jedoch die Höhe der Summe: «Wir haben den Eindruck, sie soll abschreckend wirken.» Ob Attac dagegen Rekurs einlegt, kann die Organisation erst nach Vorliegen der schriftlichen Begründung beschliessen. Der Entscheid aus Lau­sanne sagt allerdings nichts aus über die kommenden Prozesse in Sachen «Nestlégate»: Weiterhin hängig sind eine zivile und eine Strafklage.