UBS – der Prozess: Zur Kasse, bitte!

Nr. 32 –

Die USA haben ihr Ziel erreicht, reiche SteuersünderInnen mit Konten im Ausland aus dem Busch zu klopfen.


Seit im Steuerstreit zwischen der UBS und den USA letzte Woche eine Grundsatzeinigung bekannt wurde, wird an den Details des Vergleiches gefeilt. Kooperation mit den US-amerikanischen Steuergesetzen ist den Vereinigten Staaten dabei wichtiger als Bussen.

«Warnschuss auf Steueroasen» und «Fischfang-Expedition» wurde die «John Doe Summons» genannt, die gerichtliche Aufforderung, die die US-Behörden bei Richter Alan Gold in Florida eingereicht hatten. Die Steuerbehörde IRS verlangte zusammen mit dem amerikanischen Justizministerium Informationen über 52 000 UBS-Konten in der Schweiz – man wollte sehen, wie viele Steuervergehen da zu entdecken wären. Das Unterfangen ist geglückt, die Crème wird abgeschöpft: Die Daten der paar Tausend schlimmsten SteuersünderInnen – der UBS selbst wohl bekannt – sollen laut Medienberichten den US-Behörden übergeben werden. Den Betroffenen droht eine Strafverfolgung in den USA.

Steuerpflichtige in den USA mit undeklarierten Konten bei der UBS müssen nun schnell ihre AnwältInnen anrufen – noch bis am 23. September bleibt Zeit, sich selbst anzuzeigen, um weniger Busse zahlen zu müssen. Hunderte von amerikanischen KundInnen Schweizer Banken hätten sich in den vergangenen Monaten gestellt, bestätigt ein IRS-Sprecher. Ein Erfolg, der der amerikanischen Staatskasse mehrere Millionen dringend benötigter Dollars einbringt, noch bevor diesen Freitag in einer Telefonkonferenz mit Richter Alan Gold bekannt wird, was genau der Vergleich beinhalten soll.

Anfang Jahr konnte die UBS eine strafrechtliche Verfolgung abwehren, indem sie 250 Kontodaten herausrückte, Fehler eingestand, Besserung gelobte und 780 Millionen Dollar Strafe bezahlte. Nun muss die Bank zeigen, dass sie die Versprechen umsetzt. Denn um sich aus der ersten Klage zu winden, unterzeichnete die Bank ein «Deferred Prosecution Agreement», ein Abkommen, bei dem die Strafverfolgung nur zurückgestellt wurde – hält sich die Bank nicht an die Regeln, kann sie wieder aufgenommen werden.

Mit in der Zwinge sitzt aber auch die Schweiz: Sie muss einen Weg finden, wie der UBS erlaubt wird, die Daten auszuliefern, nachdem die Regierung vor Gericht beteuert hat, die Bank würde sich in einem solchen Fall strafbar machen. Der Weg wird wohl über ein neues Amtshilfeverfahren gehen: Bei einem konkreten Verdacht auf Steuerbetrug muss die Schweiz den Vereinigten Staaten zu Hilfe eilen. US-Vertreter bemängeln, dass dies bisher – wenn überhaupt – sehr langsam und unwillig geschah. Seit einem Beschluss des Bundesgerichtes im März dieses Jahres ist nun aber eine sogenannte Rasterfahndung in der Schweiz möglich – bei Verdacht auf Steuerbetrug kann auch ohne konkrete Namen ermittelt werden. Dieser Entscheid wurde nötig: UBS-Banker hätten die Namen von Hand aus den Dokumenten geschnitten, geben geständige Kunden zu.

Das Problem: Wie soll die Eidgenössische Steuerverwaltung die Mehrarbeit leisten, jeweils Hunderte relevanter Seiten von Tausenden von verdächtigen amerikanischen UBS-KundInnen schnell zu untersuchen? Ein solcher Prozess, versichern ExpertInnen, würde Jahre dauern.

Für die US-Behörden ist das fast zweitrangig: Nach vier Verhaftungen millionenschwerer UBS-Steuersünder, dem Druck auf die Schweiz und andere Steueroasen sowie den Schlagzeilen, die der Vergleich macht, wissen die Betroffenen nun, dass sie gemeint sind. Kommen sie aus den Villen und Jachten, wird die Arbeit für alle Beteiligten leichter: Mit jedem reichen UBS-Kunden, der sich selbst anzeigt, kann ein Name von der Liste gestrichen werden. Die UBS ist zudem nur die erste ausländische Bank, die die US-Behörden in Sachen Steuerflucht unter die Lupe genommen haben.