Abtreibungsverbot: Nicht ohne mein Augenlicht

Nr. 45 –

Seit 1993 sind Schwangerschaftsabbrüche in Polen faktisch illegal. Das Land hat eines der strengsten Abtreibungsgesetze der Welt – ein Eingeständnis der Gewerkschaft Solidarnosc an die katholische Kirche.


Vor zwei Jahren wurde Alicja Tysiac zu einer Berühmtheit. Die sehbehinderte Frau hatte den polnischen Staat am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verklagt – und Recht bekommen. Sie erhält nun rund 38 000 Franken Entschädigung dafür, dass sie ein Kind austragen musste. Im Frühjahr 2000 hatte die Mutter zweier Kinder von ihrer dritten Schwangerschaft erfahren. Es war eine Hiobsbotschaft. Denn mehrere Augenärzte bescheinigten ihr, dass sie mit der Geburt eines dritten Kindes womöglich ihr ohnehin schon schwaches Augenlicht ganz verlieren würde.

«Ich hatte Angst, weil ich schon zwei Kinder hatte. Aber blind sein und drei Kinder erziehen?» Allerdings lehnten die Augenärzte es ab, ihr eine Bescheinigung auszustellen, die einen legalen Schwangerschaftsabbruch ermöglicht hätte. Schliesslich fand sie einen Arzt für Innere Medizin, der ihr eine Erlaubnis zur Abtreibung ausstellte. In Polen dürfen Schwangerschaftsabbrüche nur vorgenommen werden, wenn das Leben oder die Gesundheit einer schwangeren Frau durch die Geburt gefährdet ist. In den knapp zwei Monaten ihrer dritten Schwangerschaft verschlechterte sich Alicja Tysiacs Sicht auf minus 24 Dioptrien. Sie wandte sich mit der Abtreibungserlaubnis an ein Warschauer Krankenhaus. Doch der zuständige Gynäkologe weigerte sich, die Abtreibung einzuleiten. Der mögliche gesundheitliche Schaden sei zu gering, argumentierte er. Die Bescheinigung des Internisten erklärte er für ungültig und verunmöglichte damit auch die Abtreibung in einem anderen Spital. Im November 2000 kam Tysiacs Tochter zur Welt.

Die alleinerziehende Mutter dreier Kinder ist heute arbeitsunfähig und erhält eine Rente von 540 Zloty – knapp 200 Franken. Sie sieht nur innerhalb eines Radius von 1,5 Metern. Im Januar 2003 erhob Alicja Tysiac Anklage am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Das war es auch, was sie berühmt machte – nicht die Ungerechtigkeit, die ihr widerfahren war. Denn Geschichten wie ihre spielen sich seit der Einführung eines faktischen Abtreibungsverbots 1993 in Polen unzählige ab.

Schwangerschaftsabbrüche waren zu Zeiten des Sozialismus noch völlig legal. Was ist passiert? Ein Gespräch mit der Philosophin und Feministin Slawomira Walczewska.


WOZ: Im Frühling 1989 – noch vor den ersten freien Wahlen in Polen – wurde ein Gesetzesentwurf zur Kriminalisierung der Abtreibung eingereicht. Entsprach das Abtreibungsverbot dem Volkswillen oder gab es dagegen Proteste?

Slawomira Walczewska: Die Bewegung gegen diesen Gesetzesentwurf wurde hinter der Gewerkschaft Solidarnosc zur zweitgrössten Bürgerbewegung Polens. Es bildeten sich überall antitraditionelle, antiklerikale Organisationen, die sich gegen das Abtreibungsverbot wehrten. Mancherorts kamen die Frauen sozusagen direkt aus der Küche und gingen mit selbst gemachten Transparenten auf die Strasse. Der Gesetzesentwurf wurde als tief gehende Provokation empfunden. Das hat die Frauen vereint.

Haben Sie damals mitprotestiert?

Ich war bei der ersten Protestkundgebung in Krakau dabei. Das war noch im Frühling 1989. Nach den Wahlen, im Herbst, wurden erstmals grosse Demonstrationen gegen das neue Abtreibungsgesetz veranstaltet. Natürlich waren sie nicht so riesig wie beispielsweise im Deutschland der siebziger Jahre. Aber es war eindrücklich: Die Frauen kämpften – und zwar nicht nur für die neue Demokratie, sondern plötzlich auch für ein sogenanntes Nebenthema.

Wieso Nebenthema? War die Abtreibungsfrage kein Politikum?

Die Proteste wurden lange ignoriert. Als Adam Michnik [berühmter polnischer Publizist und damaliger Abgeordneter des Parlaments] an einem Treffen gebeten wurde, zur Abtreibungsfrage Stellung zu nehmen, winkte er ab. Mit solchen Dingen wolle er sich nicht beschäftigen. Das war für die Politiker der damaligen Zeit typisch: Sie hielten den Abtreibungsdiskurs für nebensächlich. Schliesslich beschäftigten sie sich gerade mit weltbewegenden Dingen: mit der Opposition und Solidarnosc.

Gab es von der Gewerkschaft Solidarnosc eine offizielle Stellungnahme zum Thema «Abtreibung»?

Erst im Jahre 1992 wurde auf dem Kongress der Solidarnosc über das Thema diskutiert. In einer Abstimmung sprach sich die Versammlung für die Kriminalisierung der Abtreibung aus. Von den Anwesenden waren allerdings nur zehn Prozent Frauen. Die Frauenkommission der Solidarnosc war für ein liberales Abtreibungsgesetz. Es war klar, dass da etwas gewaltig schief ging – selbst in der legendären Solidarnosc-Bewegung.

Solidarnosc sicherte sich mit dem Abtreibungsverbot die Unterstützung der katholischen Kirche. Liess diese starke Allianz die Proteste der Frauen verstummen?

Nein. Linke Organisationen und Frauengruppierungen begannen, Unterschriften zu sammeln. Sie forderten vergeblich, dass in der neuen Verfassung Elemente der direkten Demokratie festgeschrieben werden. Dadurch sollte eine Volksabstimmung über die Abtreibungsfrage möglich gemacht werden. 1992 hatte Polen noch keine Verfassung. In einer Volksabstimmung sahen wir unsere letzte Chance, das Gesetz noch abzuwehren. Von den 460 Abgeordneten im Parlament waren nur 45 Frauen. Wir wollten die Entscheidung, ob Abtreibung legal oder illegal sein soll, nicht dem Parlament überlassen.

Sie sagten, die Bürgerbewegung gegen das Abtreibungsverbot sei die zweitgrösste Bürgerbewegung in Polen gewesen – welche Ausmasse hatte sie konkret?

In allen grossen Städten gab es Benefizkonzerte, öffentliche Reden, Demonstrationen und Paneldiskussionen. Es war sehr viel los. Aber am bedeutendsten war, wie viele Leute sich engagiert haben. Es wurden über eine Million Unterschriften zur Einführung von Volksabstimmungen gesammelt. Manche sprachen sogar von 1 300 000.

Was geschah mit den Unterschriften?

Sie wurden mit einem Gesetzesentwurf an das Parlament geschickt. Aber die neue Demokratie ignorierte die Stimmen von über einer Million Bürger vollkommen. Schliesslich entschied das Parlament im Alleingang die Kriminalisierung der Abtreibung. Immerhin zeigt die Tatsache, dass es vier Jahre, von 1989 bis 1993, bis zu dem Entschluss brauchte, dass es ihnen nicht einfach gemacht wurde. Es gab ein Potenzial, ein anderes Denken. Nur reichte das nicht aus, um gewürdigt zu werden.

Eine illegale Abtreibung kann heute mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Ist die Lage aussichtslos?

Es gab einen Moment, wo es schien, dass der Beitritt zur Europäischen Union helfen könnte. 2002, als klar war, dass Polen bald Mitglied der EU würde, schrieben mehrere Hundert bekannte Frauen einen offenen Brief an das Europäische Parlament. Sie forderten darin, das Abtreibungsgesetz zum Thema der Beitrittsverhandlungen zu machen. Sie forderten, dass das polnische Gesetz sich an westeuropäische Abtreibungsgesetze anpassen und liberaler werden sollte. Aber die katholische Kirche wehrte sich erfolgreich dagegen.

Gibt es eine Basisbewegung für die Legalisierung der Abtreibung?

Für mich und die Frauen meiner Generation ist es wichtig, Strukturen zu bilden. Damit die Frauen nicht wieder mit selbst gemalten Transparenten auf der Strasse stehen. Ich werde eine solche Bewegung unterstützen, aber ich bin nicht mehr dazu bereit, sie selbst zu initiieren. Das habe ich vor 20 Jahren gemacht. Es ist die Arbeit der Frauen von heute.

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