Philippe Mastronardi: «Es geht um das Versagen des Systems»

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Der einstige GPK-Sekretär des Parlaments und heutige Staatsrechtsprofessor an der Universität St. Gallen erklärt die Eigenschaften einer PUK.

WOZ: Herr Mastronardi, was ist für Sie als Staatsrechtler bemerkenswert am Urteil des Bundesverwaltungsgerichts?
Philippe Mastronardi: Dass die Justiz Klarheit herstellt, was die Politik darf und was nicht. Die Schweiz wird als Rechtsstaat bestätigt. Sicher kann man die Frage aufwerfen, ob das Gericht Steuerhinterzieher schützen soll. Aber auch diese haben Rechte im Prozess. Darüber hinaus zeigt sich, wie schon bei der UBS-Rettung mit Notrecht, dass der Bundesrat und die Finanzmarktaufsicht in den letzten Monaten nicht richtig agiert haben. Man hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt.

Was wären die Alternativen zur Datenherausgabe gewesen?
Als Signal an die USA hätte man mit einem Dringlichen Bundesbeschluss das Bankgeheimnis zur Steuerhinterziehung abschaffen können. Das Parlament kann innert zwei Wochen einberufen werden. Auch beim Rettungspaket Mitte Oktober 2008 hätte die Zeit dafür ausgereicht: Die Milliardenzahlungen erfolgten ja erst Ende November.

Hätte die UBS die Daten auch selbst an die USA herausgeben können?
Ja, aber dann hätte sie sich strafbar gemacht. Angesichts des Urteils erhält man den Eindruck, dass die Finma die Datenherausgabe an die USA auf Bestellung der UBS beschlossen hat. Das Gesetz über die Finanzmarktaufsicht beschränkt in Artikel 19 die Haftung der Finma-Verantwortlichen. Der Bundesrat würde strenger beurteilt.

Sie meinen, deshalb habe der Bundesrat den Entscheid an die Finma delegiert?
Zumindest wäre das eine der Fragen, die eine PUK klären könnte. Sie darf sich aber nicht auf die Verletzung des Bankgeheimnisses beschränken. Das ist ein zu kleiner Fokus. Auch das Rettungspaket gehört dazu. Es geht insgesamt um das Versagen des politischen Systems in der Finanzkrise. Auf dieser Ebene muss die Untersuchung angesiedelt werden: Wie haben sich die einzelnen Beteiligten verhalten? Welche Lehren ziehen wir daraus? Welche grundsätzlichen Änderungen sind für die Zukunft nötig?

Bereits läuft eine Untersuchung einer Arbeitsgruppe der Geschäftsprüfungskommisionen (GPK) zur UBS-Krise. Von 1978 bis 1994 waren Sie Sekretär der GPK der Eidgenössischen Räte. Sie sind also ein Experte zur Frage: Was unterscheidet eine PUK von der GPK?
Im Moment gibt es eine Auseinandersetzung zwischen der GPK und dem Bundesrat, welche Akten die GPK einsehen darf. Ich muss leider sagen, dass sie die geheimen Akten und jene, welche unmittelbar der Entscheidfindung im Bundesrat dienen, nicht einsehen darf. Eine PUK hingegen kann alle Akten einsehen. Und sie kann auch Zeugen vorladen, die sich bei einer Falschaussage strafbar machen. Das ermöglicht auch Aussagen zulasten von Vorgesetzten.

Die PUK könnte auch UBS-Mitarbeiter einladen?
Auch die GPK kann sie einladen. Aber vor der PUK müssen sie tatsächlich erscheinen und die Wahrheit sagen.

Haben Sie ein Beispiel aus Ihrer Amtszeit als Sekretär, das den Unterschied illustriert?
Die Fichen-PUK. 1988 machte die GPK bereits eine Inspektion bei der Bundesanwaltschaft: Bereits damals haben wir die Zahl der überwachten Bürger auf 900 000 beziffert. Das wurde aber von den Medien überhört, es gab keinen Skandal. Erst als eine PUK den Rücktritt von Elisabeth Kopp untersuchte, wurden die Fichen zum breiten Thema. Man kann also sagen: Eine PUK entwickelt auch eine stärkere politische Kraft.

Wofür wäre eine solche Kraft Ihrer Meinung nach heute nötig?
Für den Umbau des Finanzplatzes. Dabei geht es nicht einfach nur um Risikoverminderung. Es geht um eine Umwertung der Rolle von Banken und Börsen. Diese sind ein privatwirtschaftlich organisierter Service public: Der Kapitalmarkt muss der Realwirtschaft und der Allgemeinheit dienen – nicht umgekehrt.