Finanzkrisen: Wie man Staatspleiten besser regelt

Nr. 23 –

Es braucht endlich internationale Regeln für den Umgang mit insolventen Staaten, schreibt André Rothenbühler von der Aktion Finanzplatz Schweiz.


Griechenland ist pleite. Das signalisieren auch die Märkte mit rekordhohen Schuldzinsen auf Staatsanleihen und die Ratingagenturen, die das Land auf Ramschniveau herabgestuft haben. Eine geordnete Umschuldung mit klarem Schuldenschnitt wäre der sinnvollste Weg, um das in einer Rezession steckende Land aus der Schuldenfalle zu befreien. Für die Euroländer und die Europäische Zentralbank (EZB) ist ein Staatsbankrott aber undenkbar. Angeblich würde er den Untergang des Euro bedeuten.

Das heutige Szenario zur «Rettung» Griechenlands erinnert stark an die Schuldenkrise in Lateinamerika und Afrika in den achtziger Jahren. Damals kamen nördliche Regierungen und multilaterale Finanzinstitutionen den bankrotten Staaten mit Milliardenkrediten zu Hilfe. Im Gegenzug mussten diese ihre Ausgaben für Bildung und Gesundheit kürzen, ihre Märkte liberalisieren und Staatsbetriebe privatisieren. Dennoch stieg der Schuldenberg weiter an, und die Armut nahm dramatisch zu.

1996 mussten die nördlichen Kreditgeberstaaten einsehen, dass es so nicht weitergeht, sie beschlossen eine langwierige Schuldenerlassinitiative für die ärmsten Länder: die Heavily Indebted Poor Countries Initiative HIPC (später ergänzt mit einer zweiten Initiative).

Keine verbindlichen Regeln

Diese Initiativen waren als einmalige Operationen gedacht, die die ärmsten Länder für immer aus der Schuldenfalle befreien sollten. Ein Irrtum, wie sich herausstellte: Nach der Finanzkrise, Anfang 2010, wiesen von 32 damals massiv entschuldeten Ländern 7 erneut ein hohes Überschuldungsrisiko auf. Die aktuelle Situation in Europa und im Süden zeigt, dass die Staatspleite als Möglichkeit einer kapitalistischen Weltwirtschaft niemals verschwindet. Eine solche wurde in der Boomphase von 2002 bis 2007 lediglich aufgeschoben.

Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel hat ihre Ablehnung einer Umschuldung Griechenlands auch damit begründet, dass es dafür gar keine Instrumente gäbe. Das stimmt. In der Vergangenheit wurde versäumt, international verbindliche Regeln für den Umgang mit Staatsinsolvenzen zu entwickeln. Anfang der neunziger Jahre ergriff die Schweiz als erstes Land die Initiative zur Einführung eines Insolvenzverfahrens für Staaten – doch traf sie damit im Ausland auf wenig Gegenliebe. Heute konzentriert sich die Schweiz auf die technische Assistenz zur Verbesserung des Budget- und Schuldenmanagements in einigen Ländern (am 8. und 9. Juni findet in Bern eine internationale Schuldenmanagementkonferenz statt).

Das Beispiel Griechenland zeigt erneut die Notwendigkeit von Regeln für Staatsinsolvenzen, die auch private InvestorInnen in die Pflicht nehmen. Die faktische Staatsbürgschaft der Kredite hat dazu geführt, dass Private investieren können, ohne das Risiko tragen zu müssen. Eine fatale Entwicklung, fördert sie doch risikoreiche Investitionen und Spekulation auf Kosten der Staaten. Griechenland wird zeigen, ob die Politik gegenüber den Finanzmärkten wieder die Oberhand gewinnen kann.

Derzeit setzen sich Nichtregierungsorganisationen weltweit im Rahmen der Kampagne Defuse the Debt Crisis (Entschärft die Schuldenkrise) für ein Insolvenzverfahren für Staaten ein. Es will die Stellung der Schuldnerländer stärken, indem die Gläubiger nicht mehr wie Richter über das Schicksal verschuldeter Staaten entscheiden können. Stattdessen soll künftig ein unabhängiges und unparteiisches Schiedsgericht die Kriterien und Modalitäten einer Umschuldung und eines Schuldenschnitts festlegen. Dabei sollen die Rechte der SchuldnerInnen geschützt werden.

Die Kosten einer Umschuldung

Das Schiedsgericht könnte auch entscheiden, ob die Voraussetzungen für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens erfüllt sind. Auf diese Weise würde verhindert, dass Staaten ihren Schuldendienst ohne ökonomischen Zwang einstellen. Das Schuldnerland müsste das Verhandlungsergebnis und den Entscheid des Schiedsgerichts akzeptieren und umsetzen. Sonst würde es mit Sanktionen belegt, und der ursprüngliche Schuldenstand würde wieder hergestellt.

Eine Umschuldung Griechenlands würde die Gläubigerbanken und den Internationalen Währungsfonds (IWF) je nach Umfang des Schuldenschnitts hart treffen (die Schweiz wäre davon weniger betroffen). Es heisst, die griechischen Banken und Sozialversicherungsfonds bräuchten bei einem Schuldenschnitt eine Rekapitalisierung von 20 Milliarden Euro. Das ist jedoch bedeutend weniger als die 110 Milliarden Euro Hilfsgelder, die Griechenland zur Schuldentilgung schon erhalten hat.

Zudem könnten die Staaten ihren Banken dieses Geld als Kapitalbeteiligung zu Bedingungen geben, die für sie gewinnbringend wären. So wies das US-Finanzministerium im März 2011 Gewinne von 37 Milliarden US-Dollar aus solchen «Bailout-Aktivitäten» aus. Ein entschuldetes Griechenland wäre für Kreditgeber allemal attraktiver als eines, das unter seiner Schuldenlast zu zerbrechen droht. Darum wäre ein Ausschluss Griechenlands aus den Kapitalmärkten kaum zu befürchten.

André Rothenbühler (53) ist seit sechs Jahren bei der Aktion Finanzplatz Schweiz und seit März dieses Jahres ihr Geschäftsleiter.