Flüchtlingsprozess in Strassburg: Justitia im Mittelmeer

Nr. 9 –

Wegweisendes Urteil: Die Kollektivausschaffung von Flüchtlingen nach Libyen war rechtswidrig. Foto: Enrico Dagnino

«Einstimmig», wiederholen die Richter vorne im Halbrund. Einstimmig haben die siebzehn Mitglieder der Grossen Kammer entschieden, dass Italien Flüchtlinge an einen Staat auslieferte, in dem ihnen unmenschliche Behandlung drohte. Einstimmig, dass es sich dabei um eine rechtswidrige Kollektivausschaffung handelte. Und dass die Flüchtlinge keine Möglichkeit zur Beschwerde hatten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg hat am Donnerstag letzter Woche mit dem Urteil im Fall «Hirsi Jamaa und andere gegen Italien» einen wegweisenden Entscheid für die Asylpolitik gefällt.

Am 6. Mai 2009 hatte die italienische Grenzpolizei 231 Flüchtlinge, unter ihnen auch Frauen und Kinder, 35 Kilometer vor der Mittelmeerinsel Lampedusa aufgegriffen. Die Flüchtlinge wähnten sich in Sicherheit. Doch die Grenzpolizei nahm Kurs auf Tripolis und übergab sie den libyschen Behörden. Im vollen Bewusstsein, dass ihnen Haft in den Gefangenenlagern von Muammar al-Gaddafi oder die Rückschaffung nach Eritrea oder Somalia drohte, woher sie ursprünglich geflohen waren. Einer Menschenrechtskanzlei in Rom gelang es, Kontakt mit 24 der Flüchtlinge aufzunehmen: Letzten Sommer kam es in Strassburg zum Prozess. Eine Einreise blieb den Klägern verwehrt. Anwesend und abwesend zugleich, stellten sie die europäische Flüchtlingspolitik infrage (siehe WOZ Nr. 26/11 ).

Von einem «bedeutenden Urteil» spricht Johan Callewaert, Vizekanzler der Grossen Kammer, nach der Bekanntmachung. «Im Kern hat der Gerichtshof gesagt, dass es auf hoher See keinen rechtsfreien Raum gibt: Wenn Staaten ausserhalb ihres Territoriums agieren, sind sie nicht von ihrer Verantwortung nach der Menschenrechtskonvention entbunden.» Ein Erfolg ist das Urteil zuerst für die Kläger. «Allerdings», berichtet Alice Sironi von den Römer AnwältInnen, «ist es uns während der Kriegswirren in Libyen nur gelungen, zu sechs Flüchtlingen den Kontakt zu halten.» Zwei haben bei der neuerlichen Flucht über das Mittelmeer ihr Leben verloren. Italien wird nun angewiesen, alle Kläger zu finden und ihnen Schutz zu gewähren. Ausserdem muss es jedem 15 000 Euro Schadenersatz zahlen.

Das Urteil mag sich auf ein scheinbar veraltetes Abkommen beziehen: Grundlage für die Rückschaffungen im Jahr 2009, die insgesamt über 800 Personen betrafen, war ein «Freundschaftsvertrag» zwischen dem damaligen italienischen Premier Silvio Berlusconi und Gaddafi. Doch der Entscheid dürfte bedeutsam bleiben, weil die nordafrikanischen Staaten auch nach dem Sturz der Diktatoren weiter die Grenze sichern sollen. Diesen Januar hat Mario Monti, der neue Regierungschef Italiens, das Abkommen mit dem libyschen Übergangsrat erneuert. Das Urteil biete Orientierung für einen «Kurswechsel» in der Flüchtlingspolitik, meint denn auch das Hochkommissariat für Flüchtlinge UNHCR: Grenzkontrollen dürfen keine schutzbedürftigen Personen am Zugang nach Europa hindern.

«Ein Entscheid des Europäischen Gerichtshofs ist für den betreffenden Staat verbindlich», erklärt Martina Caroni, Professorin für Völkerrecht an der Universität Luzern. Allerdings sei in den letzten zehn Jahren infolge des «Kriegs gegen den Terrorismus» die Tendenz festzustellen, dass Urteile zu Menschenrechten immer weniger beachtet würden. In Italien meinte Integrationsminister Andrea Riccardi nach Bekanntgabe des Urteils, dass es die Regierung zwinge, ihre Asylpolitik zu überdenken. Auch die europäische Dimension der Entscheidung wolle man prüfen.

Abwesend und anwesend zugleich, rückwirkend und zukünftig – eine weitere Besonderheit im Prozess, den Hirsi Jamaa und die 23 weiteren Flüchtlinge angestrengt haben, liegt darin: Er macht klar, dass die nationale Asylpolitik längst auch europäisch ist. Die Schweiz hat das «Freundschaftsabkommen» zwischen Italien und Libyen nie kritisiert. Olivier Beer vom UNHCR sagt in Strassburg: «Hätte es innerhalb von Europa Solidarität gegeben, hätte Italien die Flüchtlinge möglicherweise gar nie nach Libyen zurückgeschickt.» Von der Solidarität mit Afrika ganz zu schweigen: «Eine Million Menschen verliess Libyen während des Kriegs, 20 000 davon kamen nach Europa. Das ist doch ein Klacks.»