Atomaufsicht: Die Gefahren mit Schall und Rauch vernebelt

Nr. 13 –

Die Atomaufsichtsbehörde Ensi konnte agieren und kaschieren, wie sie wollte. Nun mischen sich unabhängige Fachleute ein und decken auf, was an den Ensi-Argumentationen nicht stimmt und dass die Behörde Recht bricht.

Das Berner Energieunternehmen BKW will das AKW Mühleberg bis 2022 am Netz lassen. Die Axpo will gar die beiden Meiler von Beznau bis 2029 respektive 2031 betreiben – dann hätten sie sechzig Betriebsjahre hinter sich, obwohl sie nur für dreissig konzipiert wurden. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) wird sich kaum dagegen stellen und wie üblich verkünden: «Die Schweizer Kernanlagen sind sicher.» Lange Jahre hat die Aufsichtsbehörde sozusagen unter Ausschluss der Öffentlichkeit agiert. Doch das wird zunehmend schwieriger. Immer mehr unabhängige Fachleute mischen sich ein und analysieren akribisch, was die Energieunternehmen respektive das Ensi an Sicherheitsversprechen publizieren.

Drei aktuelle Beispiele: ein Pilot, der vorrechnet, wie einfach man mit einem Flugzeug einen Super-GAU produzieren kann, ein Ingenieur, der darlegt, weshalb das Hochwasserrisiko bei Beznau massiv unterschätzt wird, und ein Jurist, der zeigt, warum das Ensi rechtswidrig agiert.

Mit dem Flugzeug ins AKW

Pilot Max Tobler flog dreissig Jahre für die Swissair. Nach deren Grounding arbeitete er in der Geschäftsfliegerei, heute ist er als Simulatorinstruktor tätig. Nach Fukushima setzte er sich mit den Schweizer AKWs auseinander und stellte fest, dass das Ensi bezüglich der Flugzeugabsturzsicherheit mit einer «mit Schall und Rauch gewürzten Vernebelungstaktik» argumentiert. So schreibt das Ensi auf seiner Website: «Untersuchungen zeigen, dass die Kernkraftwerke einen hohen Schutzgrad bei vorsätzlichen Flugzeugabstürzen aufweisen.» Das Ensi hat 2003 einen umfassenden Bericht publiziert, darin wird behauptet, die AKWs Gösgen und Leibstadt seien «vollumfänglich gegen einen Flugzeugabsturz ausgelegt». Aber auch bei Beznau oder Mühleberg muss man sich gemäss Ensi nicht sorgen, weil es fliegerisch kaum möglich sei, die Anlagen zu treffen.

Tobler sagt: «Stimmt nicht.» Ein erfahrener Pilot sei problemlos in der Lage, Mühleberg zu treffen. Das Ensi habe beschönigend mit einer Boeing 707 gerechnet, die mit 350 Stundenkilometer unterwegs ist – was relativ langsam sei. Eine Boeing 747 könnte jedoch problemlos eine sechzehnmal so hohe Zerstörungskraft erreichen, wie sie das Ensi berechnet habe.

«Ein noch einfacheres Vorgehen wäre das Abheben eines Langstrecken-Businessjets von einem der tausend kleinen sicherheits- und kontrollfreien Flugplätze, um mit einer offiziellen Fluganmeldung für eine Schweizer Destination aus dem Anflug auszuscheren in einen programmierten AKW-Endanflug mit hoher Geschwindigkeit», sagt Tobler. «Der Businessjet mit halber Masse einer Boeing 707, aber der doppelten Endgeschwindigkeit der Lastberechnungen für Gösgen und Leibstadt, entwickelt eine kinetische Energie, die doppelt so gross ist wie die für Gösgen und Leibstadt berechnete.»

Wenn der Rumpf noch mit Sprengstoff gefüllt wird, wäre das Inferno unermesslich. Tobler sagt, ein vorsätzlicher Absturz liesse sich nur verhindern, indem man riesige Mauern um die Reaktoren ziehen würde. Aber das will niemand. Also spricht man lieber nicht mehr davon.

Beznau unter Wasser

Heini Glauser ist Ingenieur und lebt in Windisch, nicht weit vom AKW Beznau entfernt. Seit Fukushima lässt ihn die Hochwasserfrage nicht mehr in Ruhe. Im vergangenen September versicherte Ensi-Chef Hans Wanner: «Alle schweizerischen Kernkraftwerke beherrschen auch ein extremes Hochwasser, wie es durchschnittlich alle 10 000  Jahre einmal vorkommt.»

Die beiden Beznau-Meiler stehen einige Kilometer nördlich von Brugg auf einer Insel in der Aare. An dieser Stelle fliesst sozusagen alles Wasser ab, das aus dem Gebiet zwischen Glarus und Freiburg kommt. Glauser wollte wissen, wie das Ensi und die Axpo zu ihrer optimistischen Einschätzung kommen, und erhielt Einblick in die Unterlagen: Die Axpo rechnet bei einem extremen Hochwasser nur mit 4200 Kubikmeter Wasser pro Sekunde, das entspricht der zweieinhalbfachen Wassermenge eines gewöhnlichen Hochwassers. Deshalb würde das AKW selbst bei einer Megaflut höchstens vierzig Zentimeter unter Wasser stehen.

Die Annahmen der Axpo basieren auf Hochwasserdaten der letzten 75 Jahre – diese auf 10 000  Jahre hochzurechnen, ist sehr verwegen. Auch häufen sich die hohen Pegelstände: 1999 und 2007 traten an der unteren Aare Hochwasser auf, die theoretisch nur alle zwei-, dreihundert Jahre hätten vorkommen sollen.

Glauser verweist zudem auf das Elbehochwasser, das im Jahr 2002 siebenmal so viel Wasser brachte wie ein durchschnittliches Hochwasser. Die damalige Wetterlage, ein Genuatief, kann durchaus auch die Schweiz heimsuchen: «Sollte dies eintreffen, kann in Beznau eine Situation entstehen, die grosse Ähnlichkeiten mit Fukushima und dem dortigen Tsunami hat», konstatiert Glauser.

Sehr erstaunt hat ihn, dass nur mit sauberem Wasser gerechnet wurde – ohne Geschwemme und Geschiebe: «Auf die Nachfrage, wieso diese zwei wichtigen Elemente bei Hochwassern nicht in die Überlegungen einbezogen wurden, erklärten die Hochwasserfachleute des Ensi, dass ihnen dazu kein geeignetes Programm bekannt sei. Was Axpo und Ensi nicht berechnen können, wird offensichtlich weggelassen und als Gefahr ausgeklammert.»

Richtlinien gelten nichts

Martin Pestalozzi ist ein bekannter Umweltanwalt. Vor Jahren war er an den Bewilligungsverfahren der AKW Gösgen und Leibstadt beteiligt. Letzte Woche reichte er nun – mit fachlicher Unterstützung des Berner Ingenieurs Markus Kühni – beim Ensi ein «Gesuch» ein. Das klingt langweilig, könnte aber ein Knaller werden: Kommt Pestalozzi juristisch durch, könnten Private künftig sicherheitsstechnische Fragen bei AKWs gerichtlich überprüfen lassen.

Pestalozzi argumentiert auf der Basis von Artikel 25a des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Der Artikel erlaubt es Personen, die ein «schutzwürdiges Interesse haben», von einer Behörde zu verlangen, dass sie «eine widerrechtliche Handlung unterlässt, einstellt oder widerruft». Pestalozzi vertritt zwei Personen (Markus Kühni ist einer davon), die in der Schutzzone 1 beziehungsweise 2 von Mühleberg leben und nachvollziehbar ein «schutzwürdiges Interesse» haben.

Mühleberg musste wie Beznau nachweisen, dass es ein Hochwasser, wie es nur alle 10 000 Jahre vorkommt, beherrschen kann. Das Ensi befand, das sei machbar, wenn dabei «mobile Pumpen» zum Einsatz kämen und «Accident-Management-Massnahmen» ergriffen würden. Was so harmlos technisch tönt, ist laut Pestalozzi illegal. In einem AKW gibt es zwei mögliche Arten von Unfallverläufen: Die einen, mit denen man rechnen und die die Anlage beherrschen muss, ohne dass viel passiert – die sogenannten «Auslegungsstörfälle». Die andern, die angeblich kaum je passieren, wenn sie aber eintreten, nicht kontrollierbar wären und die Umgebung kontaminieren würden – das sind «auslegungsüberschreitende Störfälle», auch Super-GAUs genannt. Für die Auslegungsstörfälle gibt es ein dichtes Regelwerk mit vielen Richtlinien, die vorschreiben, was zulässig ist. Für den Super-GAU muss sich ein AKW bautechnisch nicht rüsten, aber es sollte Massnahmen ergreifen, um den Unfallverlauf möglichst einzudämmen.

Das Ensi hat nun Massnahmen angerechnet, die eigentlich nur dafür vorgesehen sind, den Super-GAU zu mindern (wie eben zum Beispiel den Einsatz mobiler Feuerwehrpumpen oder das Accident Management), damit am Ende das Extremhochwasser trotzdem kontrollierbar ist.

Nach Meinung von Martin Pestalozzi verhält sich das Ensi damit «klar widerrechtlich». Würde es die verbindlichen Richtlinien durchsetzen und nicht zusätzlich Massnahmen gelten lassen, die eigentlich erst erlaubt sind, wenn das Desaster schon da ist, dann müsste das AKW vom Netz genommen werden, bis es nachgerüstet ist. Und darauf zielt Pestalozzis Gesuch ab.

Das Ensi wird darauf kaum eingehen (eine Antwort wird Ende April erwartet), doch muss es das in einer beschwerdefähigen Verfügung begründen. Diese Verfügung können die Kläger weiterziehen ans Bundesverwaltungsgericht. An dasselbe Gericht, das vor kurzem entschied, Mühleberg dürfe keine unbefristete Betriebsbewilligung erhalten.

Der detaillierte Bericht von Heini Glauser 
erscheint Anfang April 2012 in der Zeitung «EnergieExpress», zu beziehen bei info@gak.ch.

Das Gesuch:
http://zbaern.ch/2012-03-20_Gesuch_Art_25a_VwVG_an_ENSI.pdf
Der Briefwechsel mit dem Ensi:
http://zbaern.ch/2012-03-20_Beilagen.zip

Nachtrag vom 8. November 2012 : Neue Mühleberg-
Beschwerde

Das Bundesverwaltungsgericht wird sich mit einer weiteren Beschwerde gegen das Atomkraftwerk Mühleberg beschäftigen müssen (das AKW ist diese Woche vierzig geworden). Es geht um Folgendes: Mühleberg musste nachweisen, dass es ein starkes Hochwasser beherrschen kann. Die Atomaufsichtsbehörde Ensi befand, das sei machbar, wenn dabei unter anderem mobile Pumpen zum Einsatz kämen. Zwei AnwohnerInnen reichten mit Unterstützung des Umweltanwalts Martin Pestalozzi beim Ensi eine Beschwerde ein. Das Ensi hat Anfang Oktober in einer Verfügung entschieden, darauf nicht einzutreten. Die Kläger ziehen nun diese Verfügung weiter. «Kommt das Ensi mit seiner Auffassung durch, dann besitzt es faktisch eine Lizenz zur Willkür», sagt Anwalt Pestalozzi.