Wegweisungen: Der Kampf um propere Städte

Nr. 17 –

Zu Beginn waren die Wegweisungen unliebsamer Individuen im öffentlichen Raum heftig umstritten. Inzwischen ist die Massnahme quer durch die Schweiz fast schon Standard.

Wegweisungen sind eine Berner Erfindung. Man könnte von einem höchst erfolgreichen Exportschlager sprechen. Gemeint ist die Möglichkeit, Randständige von bestimmten Plätzen und Quartieren fernzuhalten, mit der einzigen Begründung, dass sie stören. Die Wegweisungen sind aber vor allem ein Musterbeispiel dafür, wie eine Massnahme zuerst mit einer konkreten Situation begründet wurde, wie sie dann festgeschrieben und gesetzlich verankert werden konnte, um anschliessend von immer mehr Gemeinden und Kantonen übernommen zu werden, bis sie zum repressiven Mainstream gehört. Der Wegweisungsartikel ist heute Standard für jedes revidierte Polizeigesetz.

Der eigentliche Erfinder war 1998 der inzwischen verstorbene Berner FDP-Kantonsrat Kurt Wasserfallen. Die Massnahme war eine Reaktion auf die grosse Szene von Obdachlosen, Drogenabhängigen und AlkoholikerInnen, die sich zu der Zeit rund um den Berner Hauptbahnhof gebildet hatte. Als Wasserfallen dann zum Polizeidirektor gewählt wurde, setzte er den Gesetzesartikel sofort rigoros um. Bei der ersten Razzia am Bahnhof mit den ersten Wegweisungen von Randständigen soll er persönlich anwesend gewesen sein.

Die absolut sichere Gesellschaft

Es ging von Beginn an um die Verteidigung eines bestimmten Stadtbildes, eines, in dem Randständige keinen Platz haben, jedenfalls nicht an repräsentativen Orten. Die Wirkung der Massnahme war hingegen nie ein Thema. Die Berner Soziologin Karin Gasser hielt damals in einer Untersuchung fest, dass sich die Debatte über Sicherheit und Sauberkeit verselbstständigt habe und «immer weniger von konkreten Problemen ausgeht, sondern am ehrgeizigen Ziel einer absolut sicheren Gesellschaft festhält».

Konkret können aufgrund des in Bern kreierten Gesetzesartikels Personen weggewiesen werden, wenn «der begründete Verdacht besteht, dass sie oder andere, die der gleichen Ansammlung zuzurechnen sind, die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden oder stören». Die Zahl der Wegweisungen stieg rasch: 2001 wurde die Massnahme bereits 755 Mal ausgesprochen. Natürlich gab es Widerstand. In Bern war vor allem der inzwischen verstorbene Anwalt und Stadtparlamentarier der Grünen, Daniele Jenni, aktiv. Er versuchte, den Artikel gerichtlich anzufechten. Für ihn stellte er einen Verstoss gegen die Grundrechte dar. Diese Ansicht konnte er allerdings nicht bis vor Bundesgericht durchsetzen. Erreicht wurde nur, dass die Dauer der Wegweisungen begrenzt wurde und die Massnahme besser begründet werden muss.

Dem Berner Beispiel folgten andere Städte. 2004 führte Winterthur den Wegweisungsartikel ein, ohne dass es dagegen einen nennenswerten Widerstand gegeben hätte. 2005 kopierte der St. Galler Stadtrat den Berner Artikel für das städtische Polizeireglement. Begründet wurde die Notwendigkeit mit jugendlichen Punks auf dem Bahnhofplatz, die angeblich die PassantInnen durch Betteleien störten. SP und Grüne ergriffen das Ratsreferendum. Es kam zu einem harten Abstimmungskampf. Das Abstimmungsergebnis war dann allerdings klar: Das Polizeireglement wurde 2005 mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 66 Prozent angenommen. Im Jahr darauf begann man in St. Gallen mit Wegweisungen. Zuerst waren es 49 – wohl noch als Folge der Kritik aus dem Abstimmungskampf. 2007 waren bereits mehr als doppelt so viele, nämlich 118 Personen, betroffen.

St. Gallen schlägt alle

Inzwischen ist St. Gallen zur «Grossstadt der Wegweisungen» geworden, wie das «St. Galler Tagblatt» kürzlich titelte. Anlass war der Rekord von 951 Wegweisungen, die die Stadtpolizei für 2011 gemeldet hatte – fast doppelt so viele wie 2010 (529) oder fast zwanzig Mal mehr als 2006. Eine erstaunliche Zahl für eine eher ruhige Stadt ohne grössere Drogenszene. Im Vergleich dazu liegen die Zahlen in der Stadt Bern tiefer. 2010 meldete die Kantonspolizei 414 Wegweisungen, davon 359 wegen Betäubungsmitteln. 2011 wurden 564 Wegweisungen gezählt, 350 betrafen wiederum den Betäubungsmittelbereich. Den Kontrapunkt setzt die Stadt Luzern. Dort waren es laut Kantonspolizei 2010 lediglich 6 Wegweisungen, im Jahr darauf 52. Es wird klar, dass es weiterhin Sache der politischen Prioritätensetzung ist, wie oft und warum Leute weggewiesen werden. In der Stadt Zürich wird dazu gar keine Statistik geführt. Einen Mengenrekord kann Zürich allerdings verzeichnen: Am 1. Mai 2011 erklärte die Polizei ein grosses Gebiet des Kreises 4 zur Sperrzone und verhaftete 542 Personen, viele erhielten eine Wegweisung für 24 Stunden.

Inzwischen sind Wegweisungen in den meisten kantonalen Polizeigesetzen verankert, sie gehören auch zu den Massnahmen, die das Hooligan-Konkordat beschlossen hat. Fortgeschickt werden Drogen- oder Alkoholabhängige, Obdachlose, Flüchtlinge – oder Fussballrandalierer. Nicht zufällig ist es die Stadt St. Gallen, die diese Politik einen Schritt weitertreibt. Eine grosse Zahl der Wegweisungen (529 von 951) galt 2011 nicht mehr für einen bestimmten Platz oder ein Quartier, sondern gleich für das ganze Stadtgebiet. Das bedeutet die Rückkehr zur mittelalterlichen Stadt mit Mauern und Toren, zu denen unliebsame Personen herausspediert werden, damit die Bürgerinnen und Bürger in Ruhe schlafen können.