Kopftuchentscheid: Wer fürchtet sich vor Volksabstimmungen?

Nr. 29 –

Mit dem Urteil zum Kopftuchverbot hat das Bundesgericht der Politik den Ball zurückgespielt. Das ist richtig und zwingt die politische Linke, sich endlich dieses Themas anzunehmen.

So gespannt, wie letzte Woche die gesamte Schweiz auf das Urteil des Bundesgerichts zur Kopftuchfrage schaute, durften wir als BeobachterInnen durchaus das Gefühl bekommen, es gebe kein anderes Thema in der Schweiz. Dabei ist die Frage, die das Gericht zu klären hatte, banal: Dürfen muslimische Schülerinnen während des Unterrichts ein Kopftuch tragen oder nicht? Nun, seit letzter Woche kennen wir die Antwort. Sie dürfen. Zumindest im Moment noch.

Den Stein ins Rollen brachten 2011 zwei Mazedonierinnen, die im Thurgauer Dorf Bürglen bei der Schulgemeinde ein entsprechendes Gesuch stellten. Dies, weil die dortige Schulordnung (wie an manchen Orten in der Ostschweiz) jegliches Tragen von Kopfbedeckungen verbietet. Das Gesuch wurde abgelehnt, die beiden Schülerinnen zogen vor Gericht. Sie gewannen durch alle Instanzen. Bis zuletzt vor Bundesgericht.

So weit, so gut, könnte man sich denken. Doch weit gefehlt. Dass die SVP und ihre MitläuferInnen in den Kommentarspalten gleich den Untergang von Demokratie und Abendland heranziehen sahen, dürfte niemanden überraschen. Doch auch GegnerInnen eines Kopftuchverbots kritisierten das Urteil: Das Bundesgericht habe den notwendigen Grundsatzentscheid, nämlich ob ein Kopftuchverbot gegen die Verfassung verstosse, bloss vertagt. Denn anstatt zu urteilen, hatte es bloss festgestellt, dass im konkreten Fall eine Rechtsgrundlage fehlt.

Rudernde Behörden

Natürlich steht die SVP schon bereit: In St. Gallen wird ihre Jungpartei eine entsprechende Motion im Kantonsrat einreichen. Denn auch im anderen Ostschweizer Kanton hat vor kurzem ein Fall die Gemüter erhitzt. In Heerbrugg SG schloss die Schulbehörde zwei somalische Schülerinnen vom Unterricht aus, da diese sich weigerten, auf ihr Kopftuch zu verzichten. Als der Fall vor einem Monat via «10 vor 10» an die Öffentlichkeit gelangte, ruderte die Behörde zurück und setzte die Schulordnung ausser Kraft. Dabei existiert in Heerbrugg ein solches Verbot seit 2009 – und hatte damals zu einem bizarren Konflikt zwischen Schulratspräsidentin Helga Klee (FDP) und einer fünfzehnjährigen Schülerin geführt: Als dieser das Tragen des Kopftuchs verboten wurde, erschien sie mit einer Fasnachtsperücke zum Unterricht. Der Streit wurde nicht juristisch beigelegt, da ihre Familie desillusioniert nach Biel wegzog.

Klee forderte damals von der Kantonsregierung, Klarheit zu schaffen. Dem kam SVP-Bildungsdirektor Stefan Kölliker (der das Kopftuch gern mit einer Wollmütze vergleicht) halbherzig nach: Er erliess eine allgemeine Empfehlung an die Schulgemeinden – wohl mit der Befürchtung im Hinterkopf, eine verbindliche Weisung könnte von den Gerichten wieder aufgehoben werden. Das Urteil des Bundesgerichts von letzter Woche bestätigt dies im Nachhinein.

Und darin liegt der Kern des Problems: Derzeit ist niemand bereit, sich am Kopftuchverbot die Finger zu verbrennen – weder eine Kantonsregierung noch das Bundesgericht. Das Kopftuch ist eine zwiespältige Sache: Dass es dabei auch um Fragen der Unterdrückung der Frauen geht, ist klar. Kein Wunder also, kann sich die Linke nicht gerade für einen Kampf gegen ein Kopftuchverbot begeistern – und wartete deswegen so hoffnungsvoll auf das Urteil des Bundesgerichts. Doch dieses hat ihr die Arbeit nun eben nicht abgenommen.

Die Linke muss aufwachen

«[Die] Entwicklung zum Richterstaat ist problematisch», schrieb Exbundesrichter Martin Schubarth in der letzten «SonntagsZeitung». Das Bundesgericht habe seine Meinung schon öfter wieder geändert, zum Beispiel beim Schwimmunterricht. Und er führt aus, dass der «von der Verfassung vorgesehene Gesetzgeber besser legitimiert» sei, zum Kopftuchverbot eine Entscheidung zu treffen. Soll heissen: Eine Frage, die so heiss gegessen wird, soll gefälligst von den Parlamenten oder eben an der Urne geregelt werden.

Dass der Linken die Minarettinitiative noch in den Knochen steckt, ist verständlich. Denn immerhin war es die SP, die damals arroganterweise alle Energien in ihre eigene Kriegsmaterialinitiative steckte – und die «SVP-Schnapsidee» völlig unterschätzte. Daraus (und aus dem Resultat zum von einer SP-Bundesrätin beworbenen Asylgesetz) abzuleiten, die Linke müsse sich vor Volksabstimmungen verstecken, wäre fatal.

Denn dass es der SVP beim Kopftuch um Frauenrechte gehen soll, kann man ihnen nicht glauben – so vehement, wie sich ihr Chefstratege Christoph Blocher gegen die Einführung des neuen Eherechts gewehrt hatte und dagegen, dass Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe gestellt wird, steht die SVP den Salafisten wohl sehr viel näher als die meisten MuslimInnen in der Schweiz. Rot-Grün muss es schaffen, diese Verlogenheit aufzudecken, um den eigenen Wählerinnen die Idee auszutreiben, hier werde für die Frauenbewegung ein Pflock eingeschlagen. Wenn ihr dies gelingt, kann sie die progressiven und liberalen Kräfte hinter sich vereinen und der Islamparanoia endlich eine dringend nötige Abreibung verpassen.

Etrit Hasler ist Journalist und SP-Kantonsrat 
in St. Gallen. Er ist vehementer Gegner eines Kopftuchverbots.