Asyl: Sri Lanka: Ausschaffungen in die Folterkammer

Nr. 35 –

Die Schweiz zwingt zurzeit wieder TamilInnen nach Sri Lanka zurück – nicht alle Kantone machen mit. Nun starten Menschenrechtsorganisationen eine Kampagne gegen das verantwortliche Bundesamt für Migration (BFM).

Sri Lanka ist für TamilInnen ein unsicheres Land. Das gilt auch noch vier Jahre nach dem Ende des jahrzehntelangen Bürgerkriegs zwischen den tamilischen Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE) und der singhalesischen Armee auf der tropischen Insel, die wegen ihres Umrisses auch «die Träne des Indischen Ozeans» genannt wird. Amnesty International, die Schweizerische Flüchtlingshilfe und die International Crisis Group in London sprechen in aktuellen Berichten von Entwicklungen hin zu einem autoritären Staat.

Militär übernimmt Kontrolle

Die Unabhängigkeit der Justiz ist in Sri Lanka nicht gewährleistet, und in den ehemaligen Kriegsgebieten im Norden und Osten des Landes, in denen überwiegend TamilInnen leben, ist die Präsenz der sri-lankischen Armee seit dem Ende des Kriegs um keinen einzigen Soldaten reduziert worden. Vielmehr übernimmt dort das Militär, in dem die überwiegende Mehrheit des Personals immer noch singhalesischer Herkunft ist, immer mehr auch die Kontrolle über zivile Bereiche der Gesellschaft, so im Tourismus, im inländischen Flugverkehr und in der Landwirtschaft.

Die Regierung von Präsident Mahinda Rajapakse, in der auch zwei seiner Brüder sitzen, installiert eine militaristische Clan-Herrschaft. Vor allem tamilische MenschenrechtsaktivistInnen und unabhängige JournalistInnen müssen mit Schikanierung, Verfolgung und brutalen Übergriffen durch Polizei und Justiz rechnen. Die tamilische Nordprovinz ist die einzige Provinz im Land, in der seit Kriegsende noch keine Wahlen abgehalten wurden. Seit 2009 regiert dort ein ehemaliger singhalesischer General. Alan Parker, Mitarbeiter der International Crisis Group, sagte kürzlich gegenüber Schweizer Radio SRF: «Ich denke, dass die rechtliche Situation der Tamilen, vor allem was die Grundrechte betrifft, noch nie so schlecht war wie heute.»

Nun fordert Amnesty International in einer Kampage im Hinblick auf den Commonwealth-Gipfel, der Mitte November in Colombo stattfindet, von der sri-lankischen Regierung den Verzicht auf Folter und widerrechtliche Verhaftungen und das Einverständnis zu einer schon lange fälligen unabhängigen Untersuchung der Kriegsgräuel, die in den letzten Kriegsmonaten im Nordosten mutmasslich von beiden Kriegsparteien begangen wurden. 40 000 bis 70 000 ZivilistInnen wurden damals getötet. Gemeinsam mit der Gesellschaft für bedrohte Völker will Amnesty International Schweiz den Bundesrat zudem mit einer Petition dazu bewegen, auf Ausschaffungen nach Sri Lanka zu verzichten. Davon sind überwiegend TamilInnen betroffen. Fast 50 000 von ihnen leben in der Schweiz.

BFM bleibt unbeeindruckt

Ziemlich unbeeindruckt von diesen Entwicklungen zeigt sich seit längerem das Bundesamt für Migration (BFM) in Bern. Anfang 2011 meldete das BFM, dass dank einer allgemeinen Entspannung der Sicherheitslage die Rückkehr von abgewiesenen sri-lankischen Asylsuchenden auch in die tamilischen Gebiete des Nordens und des Ostens wieder möglich sei – mit Ausnahme der Region um die Stadt Vavuniya im zentralen Norden, die vom Krieg besonders in Mitleidenschaft gezogen wurde. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte Ende Oktober 2011 diese Einschätzung des BFM mit einem Grundsatzurteil. Seither verlängert das BFM viele vorläufige Aufnahmen nicht mehr und zwingt vermehrt TamilInnen zur Rückkehr. Zurzeit befinden sich 3000 von ihnen in einem laufenden Asylverfahren.

Die Basler «Tageswoche» berichtete vor einer Woche vom Fall eines jungen Tamilen im Ausschaffungsgefängnis Bässlergut. Dieser sollte ausgewiesen werden, obwohl er fürchtete, nach seiner Rückkehr in die Verhörmaschinerie der sri-lankischen Kriminalpolizei zu geraten. Die Sicherheitsdirektion des Kantons Baselland stoppte die Ausschaffung schliesslich mit der Begründung, dass die Anti-Folter-Komission der Uno derzeit in mehreren Fällen prüfe, ob die vermehrten Rückführungen nach Sri Lanka zulässig seien. Man wolle erst deren Bericht abwarten. Gleichzeitig forderte die Sicherheitsdirektion in Liestal den Bund zu einer neuen Beurteilung der Sicherheitslage in Sri Lanka auf.

Nicht gestoppt wurde letzte Woche die Rückführung einer sri-lankischen Familie im Kanton St. Gallen, von der AktivistInnen der WOZ berichteten: Die TamilInnen befinden sich wieder in Sri Lanka und fürchten Verhöre und Repression durch die Polizei.

Auch im Fall zweier unabhängiger tamilischer Journalisten, über die die WOZ im Mai aus Sri Lanka berichtete (siehe WOZ Nr. 21/13) zeigten sich die Schweizer Behörden unnachgiebig: Ihr Antrag auf ein humanitäres Visum wegen politischer Verfolgung wurde sowohl von der Schweizer Botschaft in Colombo wie auch vom BFM in Bern abgelehnt.

Was weiter geschah: Nachtrag vom 28. November 2013 : Das UNHCR untersucht Ausschaffungen

Trotz Warnungen von Menschenrechtsorganisationen hat das Bundesamt für Migration nach Ende des Bürgerkriegs Asylsuchende nach Sri Lanka ausgeschafft. Zwei von ihnen wurden im Herbst auf dem Flughafen Colombo inhaftiert. Das Bundesamt stoppte darauf Ausschaffungen nach Sri Lanka. Wie nun aus einer Antwort des Bundesrats auf eine Interpellation der St. Galler SP-Nationalrätin Claudia Friedl hervorgeht, läuft eine Untersuchung der Ausschaffungspraxis: Das Uno-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) bewertet die beiden Ausschaffungen und überprüft alle Dossiers von Asylsuchenden, die nach Sri Lanka ausgeschafft werden sollen.

Kaspar Surber