UBS und Uni Zürich: Neunzig Prozent Transparenz

Nr. 42 –

Im Konflikt um die Offenlegung eines geheimen Sponsoringvertrags zwischen UBS und Uni Zürich hat die Rekurskommission auf Antrag der WOZ und der «Zeit» für das Öffentlichkeitsprinzip entschieden. Mit merkwürdigen Einschränkungen.

Die Angst, künftig keine Sponsoringabkommen mit lichtscheuen Geldgebern mehr abschliessen zu können, ist kein zulässiger Grund, Sponsoringverträge integral geheim zu halten. Das hat die Rekurskommission der Zürcher Hochschulen (Reko) gegen die Universität Zürich (UZH) entschieden. Damit hat erstmals in der Schweiz eine juristische Instanz dazu Stellung bezogen, inwieweit Geheimverträge zwischen öffentlichen Hochschulen und privaten Geldgebern mit dem Öffentlichkeitsprinzip (vgl. «Öffentlichkeitsprinzip») vereinbar sind. Weil sowohl der Bund wie die meisten Hochschulkantone der Schweiz das Öffentlichkeitsprinzip kennen, dürfte der Entscheid Signalcharakter haben. Heute ist es noch üblich, Verträge zwischen Hochschulen und privaten Geldgebern geheim zu halten.

Hundert Millionen wofür?

Im April 2012 gab die Universität Zürich bekannt, dass sie von der Grossbank UBS hundert Millionen Franken erhält, um das UBS International Center of Economics in Society aufzubauen. Die akademische Freiheit sei vertraglich geschützt, sagte die Uni. Die WOZ und die Schweizer Ausgabe der «Zeit» verlangten daraufhin, gestützt auf das Öffentlichkeitsprinzip, den Vertrag einzusehen. Die Uni wies das Begehren vollumfänglich ab, wogegen die beiden Zeitungen rekurrierten. Im April 2013 hat die Reko den Zwischenentscheid gefällt, dass eine stark eingeschwärzte Vertragskopie offenzulegen sei (siehe WOZ Nr. 18/2013). Nun liegt der Schlussentscheid vor.

Die Universität hatte hauptsächlich argumentiert, sie würde in ihrer künftigen Suche nach Sponsoren benachteiligt, wenn sie den Vertrag mit der UBS offenlegen müsse. Dieses Argument wertet die Reko als juristisch nicht stichhaltig. Geheim bleiben dürfen lediglich Vertragspassagen, die noch einen gewissen Verhandlungsspielraum offenlassen: Denn das Gesetz schütze das Interesse der Vertragspartner, in laufenden Verhandlungen nicht durch eine Offenlegung behindert zu werden.

Das ist ein merkwürdiges Argument: Inwieweit ein Mitwissen der Öffentlichkeit die Verhandlungen der beiden Vertragspartner beeinträchtigen könnte – ausser dadurch, dass es ihnen unangenehm wäre, wenn allfällige Mauscheleien bekannt würden –, lässt sich schwer einsehen.

Ein Kind Ernst Fehrs

Der juristische Entscheid der Reko ist enttäuschend, weil die Kommission in den sechzehn Monaten ihre Hausaufgaben nicht gemacht hat. Ein Interesse, in laufenden Verhandlungen durch Geheimhaltung geschützt zu sein, erlaubt laut Gesetz nur dann eine Ausnahme vom Öffentlichkeitsprinzip, wenn dieses Geheimhaltungsinteresse das Interesse der Öffentlichkeit an einer Offenlegung überwiegt. Beide Interessen müssten also gegeneinander abgewogen werden. Das tut die Rekurskommission in der Begründung ihres Entscheids nicht. Zumindest nicht explizit. Stillschweigend nimmt sie an, dass die Interessen der Universität und der UBS, ihre Verhandlungen im stillen Kämmerlein zu Ende führen zu können, jene der Öffentlichkeit überwiegen. Diese Form der Diskretion wäre demnach wichtiger als beispielsweise die Frage, ob die Universität die Freiheit von Forschung und Lehre tatsächlich schützt.

Das Abkommen zwischen der Universität Zürich und der UBS ist das Kind Ernst Fehrs. Der Ökonomieprofessor steht im Zentrum heftiger Auseinandersetzungen am Institut für Volkswirtschaft der UZH. Er hat sich eine für die Universität ausserordentliche Machtfülle erarbeitet: Er leitet das Institut für Volkswirtschaft, ist Direktor des neuen UBS Center, Vizepräsident der UBS Foundation als grösster Geldgeberin sowie Präsident der Excellence Foundation, die ebenfalls private Mittel für das Institut einwirbt. Ausserdem ist der Spezialist für Verhaltensökonomik auch Anwärter für den Nobelpreis, wie er auf seinen eigenen Webseiten betont – und er präsidiert die Beratungsfirma Fehr Advice seines Bruders Gerhard, die für Gefälligkeitsgutachten bekannt ist. KritikerInnen sehen im UBS-Deal ein Vehikel, mit dem Fehr seine Macht weiter ausbaut. Ob das Fortbestehen eingeschwärzter Vertragspassagen die Stimmung am Institut zu verbessern und die Kritik zu entkräften vermag, ist fraglich.

Neuer Rektor ist für Offenlegung

Freude am Entscheid der Zürcher Rekurskommission hat Markus Müller. Der Professor für öffentliches Recht der Universität Bern ist Mitinitiant des Zürcher Appells, der als Reaktion auf das UBS-Sponsoring entstand und fordert, «das wissenschaftliche Ethos nicht mit problematischen Kooperationen zu gefährden». Seit Januar 2013 haben mehr als 1400 Personen diesen Appell unterzeichnet.

Aber auch Müller ist enttäuscht darüber, dass die Reko nicht zugunsten der vollen Transparenz entschieden hat. «Es geht um die Freiheit der Wissenschaft, ein hohes Gut, zu dessen Wahrung die Universität als öffentliche Institution verpflichtet ist. Und es geht um Wirtschaftsfreiheit: Warum darf die UBS einen solchen Vertrag abschliessen und einem Uni-Institut ihren Namen geben und andere Banken nicht? Wenn eine Behörde einen Auftrag ausschreibt, gibt es klare und einklagbare Verfahren der Auftragsvergabe. Hier aber gab es weder eine öffentliche Ausschreibung noch Verfahrensregeln. Die Universitäten agieren, als wären sie Unternehmen und nicht staatliche Institutionen.»

Diese ungenügende Situation ist auch dem Verbund Akademien der Wissenschaften Schweiz aufgefallen. Im Herbst 2012 organisierte er einen Workshop zum privaten Lehrstuhlsponsoring. Eine interne Arbeitsgruppe unterbreitete der Universitätsrektorenkonferenz (CRUS) den Vorschlag, gemeinsam Richtlinien auszuarbeiten. Die RektorInnen sind jedoch nicht darauf eingetreten: Das sei Sache jeder einzelnen Hochschulleitung.

Sofern die Universität Zürich den Entscheid der Rekurskommission nicht weiterzieht, werden also neunzig Prozent des Vertrags mit der UBS Foundation nun bekannt. Zieht die Uni den Entscheid aber weiter, wird der designierte neue Rektor Michael Hengartner den Fall erben. Hengartner hat sich nach seiner Wahl gegenüber dem «Tages-Anzeiger» bereits deutlich für eine totale Offenlegung ausgesprochen: «Wenn von einem Vertrag neunzig Prozent offen und zehn Prozent geheim sind, hilft das kein Jota.»

Sobald die UZH den Vertrag mit der UBS Foundation offengelegt hat, wird er auf dieser Website publiziert. Der bisher offengelegte und stark geschwärzte Vertrag findet sich unter www.mhaenggi.ch/transparenz.html.

Von Marcel Hänggi erscheint im November 
die Studie «Cui bono. Wer bestimmt, was geforscht wird?», herausgegeben von Ueli Mäder 
und Simon Mugier. Edition Gesowip. 247 Seiten. Bestellungen: www.gesowip.ch.

Öffentlichkeitsprinzip

Informationen der Verwaltung sind grundsätzlich öffentlich. Ausnahmen regelt das Gesetz. Nicht wer amtliche Informationen einsehen will, muss sein Begehren begründen, sondern eine allfällige Ablehnung des Akteneinsichtsgesuchs bedarf der Begründung: Dieses sogenannte Öffentlichkeitsprinzip gilt auf Bundesebene seit 2006; viele Kantone haben es in den vergangenen zehn Jahren ebenfalls eingeführt.

Von den Universitätskantonen kennt lediglich Luzern kein Öffentlichkeitsprinzip. Die entsprechenden Gesetzestexte, eine Entscheiddatenbank und Anleitungen zur Anwendung des Öffentlichkeitsprinzips finden sich auf der Website oeffentlichkeitsgesetz.ch.

Nachtrag vom 14. November 2013

Die Uni Zürich muss ihren Sponsoringvertrag mit der UBS über 100 Millionen Franken zum grössten Teil offenlegen: Dies hat die Rekurskommission der Zürcher Hochschulen (Reko) im Oktober entschieden (siehe WOZ Nr. 42/2013). Damit sind die WOZ und «Die Zeit», die den Beschluss erzwungen haben, aber nicht zufrieden: Wir wollen den ganzen Vertrag. Die Journalisten Marcel Hänggi und Matthias Daum haben den Fall deshalb an das kantonale Verwaltungsgericht weitergezogen. Falls die Verhandlungen lange genug dauern, wird der neue Rektor, Michael Hengartner, unser Prozessgegner sein. Der hat in Interviews bereits klargemacht: Sponsoringverträge müssen vollständig offenliegen. Unsere Position ist seine Position.

Recherchierfonds

Dieser Artikel wurde ermöglicht durch den Recherchierfonds des Fördervereins ProWOZ. Dieser Fonds unterstützt Recherchen und Reportagen, die die finanziellen Möglichkeiten der WOZ übersteigen. Er speist sich aus Spenden der WOZ-Leser:innen.

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