Was weiter geschah: Visum für syrische Familie

Nr. 12 –

Am Erscheinungstag dieser WOZ-Ausgabe sollen sie in Zürich landen: Nariman Mustafa, Ahmad Muhamad und ihre drei Töchter Aras, Aral und Arima. Im Februar hatte die WOZ sie in der unterirdischen Wohnung in Istanbul besucht und an ihrem Beispiel aufgezeigt, wie die Schweizer Behörden syrische Flüchtlinge im Stich lassen. Die Familie war letzten Herbst aus Aleppo in die türkische Metropole geflüchtet, nachdem die Schweiz bekannt gegeben hatte, Verwandten von in der Schweiz lebenden SyrerInnen vereinfacht ein Visum auszustellen. Narimans Schwester Layla Mustafa wohnt in Bern. Doch im Januar lehnte das Schweizerische Generalkonsulat in Istanbul das Visagesuch ab – ohne konkrete Begründung.

Die WOZ-Recherche zeigte: Weil Layla Mustafa schon Verwandte in die Schweiz geholt hatte, war das Konsulat davon ausgegangen, sie könne Narimans Familie nicht mehr unterbringen. Deshalb hatte es das Visum verweigert – ohne Rücksprache mit Layla Mustafa genommen zu haben. Ein Vorgehen, das die Schweizerische Flüchtlingshilfe als «skandalös» taxierte. Layla Mustafa und ihr Mann erhoben daraufhin Einsprache – und legten dar, wie sie ihre Verwandten unterbringen können. Nun ging es plötzlich schnell. Anfang März kam die knappe Antwort des Bundesamts für Migration: «Nach Prüfung der uns zur Verfügung stehenden Unterlagen erachten wir die Voraussetzungen zur Erteilung der beantragten Visa als erfüllt.»

Nachtrag zum Artikel «‹Die Massnahme hat ihr Ziel erreicht›» in WOZ Nr. 7/2014 .