Uni-Sponsoring: Die «Symbiose» zwischen Wirtschaft und Wissenschaft

Nr. 20 –

Wie weit dürfen private Geldgeber bei der Berufung von ProfessorInnen mitreden? Die WOZ hat eine Umfrage bei den Schweizer Universitäten gemacht.

Die ETH Lausanne (EPFL) hat dem Nahrungsmittelkonzern Nestlé ein Vetorecht bei der Berufung zweier ihrer Professoren eingeräumt. Diese Enthüllung der WOZ von letzter Woche wird am 16. Mai für Diskussionen in der nationalrätlichen Wissenschaftskommission (WBK) sorgen (siehe WOZ Nr. 19/2014 ). Schon länger hat die WBK für ihre Sitzung das Thema der Privatmittel an den Universitäten sowie der Transparenz über diese Mittel traktandiert und VertreterInnen aller Unis und der beiden ETHs zu einem Hearing geladen. WBK-Präsident Matthias Aebischer (SP, Bern) hatte gegenüber der WOZ gesagt, es werde Regeln brauchen, «sollten es die Universitäten und die beiden ETHs übertreiben». Gegenüber Radio SRF wurde er etwas deutlicher: Ein Vetorecht für private Geldgeber bei Berufungen liege nicht drin. EPFL-Präsident Patrick Aebischer sieht darin hingegen kein Problem. Dass ein Geldgeber mitbestimme, sei doch selbstverständlich, und «alle Welt macht das so», sagte er in einem Fernsehinterview mit Radio Télévision Suisse (RTS). Tut sie das wirklich?

Eine «übliche Praxis»

Einheitliche Regeln gibt es nicht. Die Rektorenkonferenz der schweizerischen Universitäten hat letztes Jahr einen Vorstoss der Akademien der Wissenschaften abgelehnt, gemeinsame Richtlinien für das Lehrstuhlsponsoring zu erlassen. Die WOZ hat deshalb einzeln nachgefragt, ob die Universitäten ihren privaten Geldgebern ein Mitspracherecht einräumen oder nicht (die Angaben für die Universitäten Genf, Lausanne und Fribourg stützen sich auf die Recherchen von RTS).

  • Die Universitäten Genf, Lausanne und Luzern räumen gemäss eigenen Angaben ihren Geldgebern keine Mitsprache bei der Berufung eines Professors oder einer Professorin ein.
  • Ebenso handhabt es die Uni Fribourg – im Prinzip. Am nanowissenschaftlichen Adolphe-Merkle-Institut jedoch redet die geldgebende Stiftung personell und inhaltlich mit. Anfang 2010 trat der Gründungsdirektor des Instituts nach zwei Jahren unter Protest zurück, weil er sich zu wenig unabhängig fühlte (siehe WOZ Nr. 5/2010 ).
  • Auch die Uni Neuenburg kennt eine Ausnahme: Eine humanwissenschaftliche Assistenzprofessur wird von einer Familienstiftung finanziert und gleich auch besetzt. Die Universität ist frei, den oder die AssistenzprofessorIn nach Ablauf des Vertrags zu übernehmen oder nicht.
  • Die Universität der italienischen Schweiz in Lugano verweist auf ihr Reglement, wonach ein Lehrstuhlstifter «die wissenschaftliche Autonomie respektieren» müsse. Ob das eine Mitsprache bei der Berufung ausschliesst, sagt das Reglement nicht.
  • Der umstrittene Vertrag der Uni Zürich mit der UBS Foundation, den die WOZ 2013 publiziert hat, räumt dem Geldgeber kein Mitspracherecht ein (siehe WOZ Nr. 48/2013 ). Ein solches besteht aber faktisch durch Personalunion: Professor Ernst Fehr ist gleichzeitig Vizepräsident der geldgebenden Stiftung, Direktor des Zentrums, an dem die fünf Lehrstühle angesiedelt sind, und Direktor des Instituts, zu dem das Zentrum gehört.
  • Ein Sitz des Geldgebers in der Berufungskommission wäre «mit der wissenschaftlichen Unabhängigkeit unvereinbar», hiess es bei einer ersten Anfrage der WOZ in Basel. Später musste die Universität jedoch einräumen, dass Sponsoren «in seltenen Fällen, wenn sie das wünschen», ohne Stimmrecht am Berufungsverfahren teilnehmen dürfen.
  • An den Universitäten Bern und St. Gallen sowie an der ETH Zürich können Geldgeber in der Berufungskommission vertreten sein. Der Vertrag der ETH mit Syngenta, den die WOZ einsehen konnte, gewährt Syngenta das Recht, Bedenken gegen die Wahl der Kommission anzumelden (siehe WOZ Nr. 6/2012 ). Der ETH-Präsident muss die Bedenken «zur Kenntnis nehmen», muss ihnen aber nicht stattgeben.
  • Bis vor einer Woche hatte die ETH Lausanne behauptet, es gebe kein Vetorecht für Nestlé, nun teilt sie mit, dies sei eine «übliche Praxis» an der Institution. EPFL-Präsident Patrick Aebischer spricht von einer «Symbiose» zwischen Wirtschaft und Wissenschaft. Die grossen Unternehmen sorgten mit ihren Steuern für das Funktionieren des Staats, also sei es normal, dass man sie mitreden lasse.

Die Fachhochschulen hat die WOZ nicht befragt.

FürsprecherInnen eines stärkeren Zusammengehens von Wissenschaft und Wirtschaft verweisen jeweils gerne auf die USA, wo sich die besten Universitäten der Welt befinden – wo allerdings, was seltener gesagt wird, das Niveau durchschnittlicher Unis sehr bescheiden ist. Die Situation der USA ist nur bedingt mit der Schweiz vergleichbar, weil viele der renommierten Universitäten in den USA private Institutionen sind, also keinen staatlichen Regeln unterstehen.

In den USA zumindest öffentlich

Bemerkenswert ist aber immerhin: 1998 hat die Novartis-Agrarsparte (die heutige Syngenta) mit der staatlichen University of California at Berkeley eine Kooperation über 25 Millionen Dollar abgeschlossen, was eine öffentliche Kontroverse auslöste. Einem Wortführer der KritikerInnen, Ignacio Chapela, wurde später eine Professur verweigert, auf die er Anspruch hatte – laut einem externen Untersuchungsbericht strafte ihn die Uni damit für seinen Widerstand ab.

Doch der Vertrag zwischen der UC Berkeley und Novartis war von Anfang an öffentlich. Im Streit, der sich darob entspann, wussten mithin alle, worüber sie stritten. In der Schweiz sind dagegen bisher nur jene Verträge öffentlich, deren Offenlegung gegen den Widerstand der jeweiligen Hochschule erkämpft wurde.

Ist es ein Skandal, wenn die Wirtschaft an öffentlichen Universitäten mitreden darf, oder ist es das Normalste der Welt? Man kann darüber streiten. Aber es ist sehr schlechter Stil, wenn man die Öffentlichkeit zuerst belügt und ihr nachher Realitätsferne vorwirft, wenn sie sich empört.