Einbürgerungen: Hundert Jahre zahlen für den Pass

Nr. 29 –

Die Junge SVP hat dem Kanton Bern die strengsten Einbürgerungsregeln der Schweiz beschert. Was das konkret bedeutet, zeigt der Fall einer alleinerziehenden Kurdin: Wie soll sie die Sozialhilfe zurückzahlen und gleichzeitig zu drei Kindern schauen?

Hazal Aydin (Name geändert) ist mit den Nerven am Ende. Als sie ihre Geschichte erzählt, kommen ihr die Tränen, sie entschuldigt sich, fasst sich dann wieder und fährt fort. Die Kurdin ist vor der Repression in der Türkei geflohen, hat illegal im Irak gelebt, hat auf der Flucht ein Kind geboren und wäre dabei fast gestorben. Aber es sind nicht diese Ereignisse, die sie zum Weinen bringen. Es ist die immer kleiner werdende Hoffnung, jemals Schweizerin zu werden.

Seit sechzehn Jahren lebt die alleinerziehende Mutter im Kanton Bern, seit drei Jahren bemüht sie sich um den Schweizer Pass. Kurse hat sie besucht und fast tausend Franken Gebühren bezahlt. Die Frau, die in ihrer Heimat nie zur Schule gehen durfte, hat so viel Deutsch gelernt, dass sie sich verständigen kann. Wenn sie sich ehrlich bemühe, so dachte die Kurdin, dann schaffe sie das mit der Staatsbürgerschaft.

Doch dann kam der März 2014. Hazal Aydin habe nicht gearbeitet und daher Sozialhilfe bezogen, sagte man ihr auf der Gemeindeverwaltung. Ein neues Gesetz verlange, dass sie das erhaltene Geld zurückzahlen müsse, bevor das Gesuch weiterbearbeitet werde. Eine Frau, die sich um drei Kinder kümmern muss, sollte plötzlich einen grossen Haufen Schulden abbezahlen. Die Kurdin verwirft die Hände. «In hundert Jahren schaffe ich das vielleicht.»

Das neue Gesetz ist die Folge der Einbürgerungsinitiative, die die Junge SVP im Kanton Bern lanciert hatte. Völlig überraschend und ohne grosse Gegenwehr wurde sie im vergangenen November mit 55,8 Prozent Ja-Stimmen-Anteil angenommen. Ab sofort sollten keine Personen mehr eingebürgert werden, die in ihrem Leben eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verbüssen mussten, ein Verbrechen begangen haben, Sozialhilfe beziehen, noch nicht alle Sozialhilfebezüge zurückbezahlt haben oder über keine Niederlassungsbewilligung verfügen.

Die strengsten Regeln der Schweiz

Vor allem rund um den konsequenten Ausschluss von SozialhilfebezügerInnen entfachte sich daraufhin eine Kontroverse, die bis heute anhält. RechtsexpertInnen meldeten Zweifel an, ob die Bestimmungen rückwirkend auf bereits gestellte Gesuche angewendet werden können. Andere wiesen darauf hin, dass die Initiative gegen das Diskriminierungsverbot in der Bundesverfassung verstosse. Im Herbst muss zudem die Bundesversammlung entscheiden, ob sie die kantonale Verfassungsänderung akzeptieren will. Erich Hess, Berner SVP-Grossrat und Vater der Initiative, betonte derweil, die Umsetzung sei unproblematisch. Man ziehe nur mit anderen Kantonen gleich.

Anfang Mai gab der Kanton Bern bekannt, wie er die Initiative umsetzen will. Betreffend SozialhilfebezügerInnen orientiert er sich stark am Wortlaut der Jungen SVP – für Hazal Aydin eine Katastrophe. «Mit der Initiative hat der Kanton Bern die strengsten Einbürgerungsregeln der Schweiz erhalten», sagt Willi Egloff, der die Kurdin als Anwalt vertritt. «Es gibt keinen anderen Kanton, der Sozialhilfebezüger so rücksichtslos von der Einbürgerung ausschliesst.» Im Kanton Zürich etwa hat die Stimmbevölkerung Anfang 2012 das vom Parlament verschärfte kantonale Bürgerrechtsgesetz verworfen, das in eine ähnliche Richtung ging.

Trotz der deutlichen Verschärfung in Bern hält Willi Egloff die Chancen seiner Klientin für intakt. Das Verhältnismässigkeitsprinzip gelte immer, ein entsprechender Passus findet sich auch in der kantonalen Weisung zur Umsetzung. Erscheine die Ablehnung unverhältnismässig, könne im Sinn einer Härtefallregelung trotz Ablehnungsgründen die Einbürgerung ausgesprochen werden. «Als alleinerziehende Mutter mit drei Kindern konnte meine Klientin unmöglich genügend Einkommen generieren», sagt Egloff. Obschon die InitiantInnen betonen, dass es keine Ausnahmen gebe, geht er davon aus, dass bei Hazal Aydin die Ausnahmebestimmung zum Tragen kommt.

Klar ist: Im Kanton Bern gibt es zahlreiche einbürgerungswillige Personen, die ohne eigenes Verschulden Sozialhilfe bezogen haben. Mehrere anerkannte Flüchtlinge erzählen gegenüber der WOZ von ihrer Angst, den Schweizer Pass nun doch nicht zu bekommen. «Es ist idiotisch, dass all diese Fälle über eine Ausnahmebestimmung laufen müssen», sagt Willi Egloff. Nur eines habe die Initiative der Jungen SVP bisher erreicht: einen gigantischen administrativen Aufwand.

Bald in acht Kantonen?

Unbeeindruckt von der Kontroverse in Bern, wittern PolitikerInnen in anderen Kantonen ihre Chance. Nur wenige Tage nach der Annahme der Einbürgerungsinitiative rief der Aargauer SVP-Nationalrat Ulrich Giezendanner alle kantonalen Sektionen dazu auf, ähnliche Volksbegehren zu lancieren. Laut einer Umfrage der «Schweiz am Sonntag» würden sich mindestens acht SVP-Kantonalsektionen mit dem Anliegen beschäftigen. In Baselland etwa will ein bürgerliches Komitee eine Gesetzesinitiative lancieren, um SozialhilfebezügerInnen vom Einbürgerungsverfahren auszuschliessen. Dies, nachdem das Kantonsparlament im vergangenen Oktober die Regelungen bereits verschärft hat. Ob einer ein guter Bürger sei oder nicht, hänge in erster Linie davon ab, wie er sich engagiere, sagte der grüne Sicherheitsdirektor Isaac Reber damals.

Die Bürgerlichen sahen es anders. Sie hielten es eher mit den Worten des Berner Grossrats Erich Hess: «Wenn jemand Sozialhilfe bezieht, ist er immer irgendwie selber schuld.»