Leihmutterschaft in der Schweiz: Ein Kind mit Geld-Zurück-Garantie kaufen

Nr. 35 –

In der Schweiz ist Leihmutterschaft verboten. Die Behörden sind in einem rechtlichen Dilemma und werden von der Praxis überrollt. Nun schafft ein St. Galler Urteil eine neue Augangslage.

Bei der Firma Biotexcom gibt es Kinder im Sonderangebot. Das «Success-Paket» bietet Paaren mit Kinderwunsch alles, von der medizinischen Abklärung über Spermaabnahme und Implantation der Embryonen bis zur Rundumverpflegung samt Dolmetscher. Das Ganze kostet 9900 Euro, inklusive Geld-Zurück-Garantie. Die Firma ist nur eines von diversen ukrainischen Unternehmen, die im Internet Leihmutterschaften feilbieten. Ihre KundInnen kommen aus Ländern wie Deutschland, Frankreich, Italien oder der Schweiz, wo – im Gegensatz zur Ukraine – Leihmutterschaft gesetzlich verboten ist.

Der Mensch müsse vor Missbräuchen der Fortpflanzungsmedizin geschützt werden, heisst es dazu in Artikel 119 der schweizerischen Bundesverfassung – dazu gehört neben dem Klonen und dem Eingriff in menschliches Erbgut auch die Leihmutterschaft.

Trotzdem gibt es auch in der Schweiz Paare, die sich auf diesem Weg den Kinderwunsch erfüllen wollen. Rolf Widmer, Präsident der Schweizerischen Fachstelle für Adoption, sagt: «In den letzten Jahren hatten wir immer wieder Paare, die aus dem Adoptionsprozess ausgestiegen sind und sich für eine Leihmutterschaft entschieden haben.» Das hängt nicht zuletzt mit den restriktiven Regeln für Adoptionen zusammen. Hier müssen Wunscheltern beweisen, dass sie fähig sind, ein Kind aufzuziehen. Eine Leihmutter dagegen finden sie im Internet.

Bei der Botschaft anmelden

Ein Kind zu bestellen, ist einfach, es in die Schweiz zu bringen, weniger. Wird ein Kind im Ausland geboren, müssen die Eltern es bei der Botschaft anmelden. Vermutet die Botschaft eine Leihmutterschaft, kann sie die Einreise des Kindes in die Schweiz verweigern. «Stutzig werden die Behörden beispielsweise, wenn die Eltern nur für zwei Wochen ins Ausland geflogen sind», sagt Mario Massa vom Eidgenössischen Amt für Zivilstandswesen. Denn viele Airlines erlauben hochschwangeren Frauen die Reise nur in Ausnahmefällen. Eindeutiger ist der Fall bei Paaren, die keine Kinder kriegen können: sei es, weil sie das gebärfähige Alter überschritten haben oder weil sie schwul sind. «In solchen Fällen muss der Mann seine Vaterschaft beweisen können», sagt Massa. Gelingt das, können die Eltern ihr Kind in die Schweiz nehmen. Die Frage nach einer Leihmutterschaft ist dann – aus Sicht der Botschaft – kein Thema mehr.

In der Schweiz liegt der Ball bei den kantonalen Zivilstandsämtern. Meistens führt der Weg über eine Stiefkindadoption. Die wird von den Behörden auch oft bewilligt: «Sie können das Kind ja schlecht zurückschicken», sagt Patrick Fassbind von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde des Kantons Bern. Eltern schaffen Tatsachen, Behörden ziehen nach.

Wie viele Schweizer Eltern eine Leihmutterschaft im Ausland in Anspruch nehmen, weiss niemand. In Bern gab es seit dem Aufkommen des Phänomens um die fünfzehn Verdachtsfälle, in Zürich sind keine bekannt, Luzern führt keine Statistik. Klar ist: Leihmutterschaften sind seit zwei, drei Jahren ein Thema, die Anzahl der Fälle nimmt zu, und vieles geschieht im Verborgenen. Einig sind sich alle: Die Dunkelziffer liegt weit über der Anzahl der Fälle, die bei Behörden registriert werden.

Die Leihmutterschaft bringt die Behörden in ein rechtliches Dilemma: Mutter des Kindes ist – juristisch gesehen – die Frau, die es zur Welt gebracht hat. Wenn jedoch eine Frau die Eizelle spendet, eine andere das Kind austrägt und es wieder eine andere aufzieht – wer ist dann die Mutter? «Leihmutterschaft stellt unsere Wertvorstellungen von Familie infrage», sagt eine Expertin, die Eltern, die sich ein Kind wünschen, über Leihmutterschaft berät. Sie will nicht namentlich in der Zeitung genannt werden, es handle sich «um ein heikles Thema».

Ein erstes Urteil

In der Schweiz ist man derweilen auf politischer Ebene von einer Lösung noch weit entfernt: «Wir sind alle überfordert mit dem Thema», sagt die Zürcher Nationalrätin Jacqueline Fehr (SP). Denn was passiert, wenn ein Kind aus einer Leihmutterschaft behindert zur Welt kommt wie im Fall Gammy in Thailand? Was, wenn die Leihmutter bei der Geburt stirbt? Ob es mit der Aufhebung des Verbots in der Schweiz getan ist, bezweifelt Fehr jedenfalls: «Der internationale Markt bleibt, denn eine Leihmutterschaft in Indien ist billiger, als sie es in der Schweiz je sein könnte.» Wenn sie erlaubt werden sollte, dann auf unentgeltlicher Basis und klar kontrolliert.

Am Montag hat das St. Galler Verwaltungsgericht entschieden, ein homosexuelles Paar als Eltern eines Kinds anzuerkennen, das durch eine Leihmutterschaft in den USA entstanden ist und für das die beiden Männer in der kalifornischen Geburtsurkunde als Eltern eingetragen sind. «Wenn die Politik nicht entscheidet, machen es eben die Gerichte», so Fehr. Doch ein Gerichtsentscheid befreit die Gesellschaft nicht davon, Leihmutterschaft zu diskutieren. Während sich die Wunscheltern fragen, wie viel ihnen ein Kind wert ist, muss sich die Gesellschaft fragen, ob ein Kind überhaupt einen Preis haben darf.

Schutz für Leihmütter

In der Ukraine, in Georgien und Russland, aber auch in Uganda, Indien und in Teilstaaten der USA ist Leihmutterschaft gesetzlich erlaubt. Dabei stellt sich nicht nur die Frage nach dem Kindswohl, sondern auch jene nach dem Schutz der Leihmütter. In der Ukraine ist das Geschäft kaum staatlich kontrolliert. In den letzten Jahren wurden immer wieder Fälle publik, in denen Leihmütter ausgenutzt und missbraucht wurden. Um den Schutz der Leihmütter zu garantieren, braucht es internationale Regelungen, ähnlich wie bei der Adoption, die im Haager Kinderschutzübereinkommen von 1996 geregelt ist.