Rechtsgutachten: Die Schweiz müsste Snowden aufnehmen

Nr. 36 –

Edward Snowden erfüllt die Kriterien der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und sollte in der Schweiz Asyl erhalten. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten von Sarah Progin-Theuerkauf, Professorin für Europarecht und europäisches Migrationsrecht an der Uni Fribourg, das sie auf «sui-generis.ch » veröffentlichte. Auf jeden Fall müsste Snowden aus menschenrechtlichen Gründen Schutz gewährt werden – sofern nämlich die Gefahr bestehe, dass er unter ähnlichen Bedingungen wie die zu 35 Jahren Haft verurteilte US-Whistleblowerin Chelsea Manning inhaftiert würde. Snowden müsste dann zumindest vorläufig aufgenommen werden.

In der Regel erhält gemäss GFK Asyl, wer die Kriterien der Flüchtlingseigenschaft erfüllt, sofern keine Ausschlussgründe vorliegen. Snowden falle unter die Kriterien. Dies vor allem wegen einer drohenden Strafverfolgung durch die US-Behörden. In der Regel sind Personen, die vor einer «regulären» Strafverfolgung fliehen, keine Flüchtlinge. Allerdings, so das Gutachten, «kann eine Bestrafung Verfolgung darstellen, wenn sie exzessiv ist». Hier könne eine Beschränkung der Freiheit oder eine Verletzung der physischen und psychischen Gesundheit Snowdens drohen. Zu befürchten hätte er allenfalls einen unfairen Prozess mit «exzessiver Bestrafung». Zudem könnten ihm auch «äusserst scharfe Haftbedingungen» drohen, die als Verfolgung betrachtet werden könnten. Es sei «nicht unwahrscheinlich», dass Snowden ein ähnliches Schicksal wie Manning widerfahre. Snowden wird Diebstahl von Regierungseigentum, widerrechtliche Weitergabe geheimer Informationen sowie Spionage vorgeworfen. Auf jedes dieser Delikte steht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Daher sei eine jahrzehntelange Haftstrafe wahrscheinlich.