Durch den Monat mit Helen Keller (Teil 2): Hilft der Strassburger Gerichtshof auch Christoph Blocher?

Nr. 3 –

Helen Keller ist Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Sie findet, dass in der Schweiz öfter Klartext gesprochen werden sollte, und zeigt, dass auch die SVP nicht ohne den Gerichtshof auskommt.

Helen Keller im Gerichtssaal: «Wir sind Trendsetter im Menschenrechtsbereich. Für ein so kleines Land bringt die Schweiz sehr viele Fälle mit Pioniercharakter nach Strassburg.»

WOZ: Frau Keller, wollen Sie als fremde Richterin die Demokratie aushebeln?
Helen Keller: Keineswegs. In der Schweiz spuken aber Schreckgespenster herum. Man spricht von internationalen Gerichten ohne Gewaltenteilung, die mit ihren Urteilen allmächtig herrschen und die nationale Souveränität verletzen. Diese Kritik ist fundamental falsch. Es gibt auf internationaler Ebene bis heute kein Modell der Gewaltenteilung, das ist eine Sache der Nationalstaaten und lässt sich nicht einfach auf die internationale Ebene übertragen. Den Vorwurf der Allmächtigkeit finde ich absurd: Wir können in Strassburg noch so lange sagen, dass gewisse Todesfälle in Tschetschenien aufgeklärt werden müssen – wenn die Russen nicht kooperieren wollen, passiert gar nichts.

SVP-Bundesrat Ueli Maurer will die EMRK, die Europäische Menschenrechtskonvention, kündigen, seine Partei das Völkerrecht in der Schweiz bedeutungslos machen.
Wir haben es mit einem fehlenden Bewusstsein für die internationale Ebene zu tun. Das erlebe ich auch, wenn ich auf Kolleginnen und Kollegen nationaler Gerichte treffe. Sie übertragen ihr nationales Rechtsverständnis auf unseren Gerichtshof. Sie verstehen nicht, dass die Sache international anders funktionieren muss.

Wie denn?
Das Verfahren ist anders. Das Bundesgericht wirft uns immer wieder vor, dass wir bei der Erhebung von Fakten zu anderen Schlüssen kommen. Man würde es in Lausanne gerne sehen, wenn wir wie das Bundesgericht selbst an die Feststellungen der letzten kantonalen Instanz gebunden wären. Aber so könnten wir gar nicht arbeiten. Das zeigen Fälle wie al-Masri.

Sie meinen den deutschen Staatsbürger Khaled al-Masri, der 2003 in Mazedonien festgenommen wurde. Man übergab ihn der CIA, verschleppte ihn ohne jegliche Beweise als Terrorverdächtigen nach Afghanistan, folterte ihn. Fünf Monate später liess man ihn in Albanien wieder frei. 2012 hielt der Gerichtshof fest, dass Mazedonien seine Menschenrechte gravierend verletzt hatte.
Die Gerichte in Mazedonien sagten, al-Masri sei in ihrem Land gar nie festgenommen worden. Wir waren mit einer Mauer des Schweigens konfrontiert. Die Berichte von Europarat und EU-Parlament gaben al-Masri recht. Wenn wir an die nationale Feststellung der Fakten gebunden wären, könnten wir sehr viele schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen gar nicht beurteilen.

Wie reagierten Ihre Strassburger Kolleginnen und Kollegen auf die Angriffe aus der Schweiz?
Mit grossem Erstaunen. Diese Schärfe der Kritik ist im internationalen Vergleich einmalig. Das kenne ich nicht einmal aus Grossbritannien. Einzelnen Richterinnen und Richtern wird in der Schweiz ihre fachliche Kompetenz abgesprochen, beispielsweise weil sie aus dem Balkan stammen.

Gewisse Kräfte in der Schweiz schrecken vor rassistischen Diffamierungen nicht zurück und stellen Säulen des Rechtsstaats infrage. Wie sollte man darauf als Vertreterin einer solchen Institution reagieren?
Das Bundesgericht kann auf solche Angriffe nicht gleich reagieren wie die politischen Parteien, allen voran die Bundesratsparteien. Was mich aber erschreckt, ist die Tatsache, dass sämtliche Kreise – auch die Zivilgesellschaft – viel zu lange geschwiegen haben. Die «Weltwoche» und die «Basler Zeitung» haben seit gut zwei Jahren mit einer bewussten Diffamierungsstrategie den Gerichtshof durch den Dreck gezogen. Wenn andere Medien das unkritisch übernehmen, verfestigt sich ein völlig falsches Bild von der Bedeutung des Gerichtshofs in der Bevölkerung.

Sollte sich das Bundesgericht in solchen Debatten nicht auch einmal deutlich äussern?
Es ist in erster Linie Aufgabe der Medien, nicht der Justiz, Diffamierungsstrategien offenzulegen. Es ist doch beispielsweise bemerkenswert, dass die SVP die Europäische Menschenrechtskonvention zwar frontal angreift, der Anwalt von Nationalrat Christoph Mörgeli aber ankündigt, bis nach Strassburg zu gehen, wenn er im Fall der Kündigung seines Mandanten an der Universität Zürich nicht recht bekommt. Auch Christoph Blochers Anwälte berufen sich auf die EMRK: Weshalb darf die Zürcher Staatsanwaltschaft im Fall Philipp Hildebrand den Briefwechsel zwischen der «Weltwoche» und Blocher nicht einsehen? Quellenschutz für Medienschaffende! Das Bundesgericht hat die Strassburger Rechtsprechung angewendet und Blocher recht gegeben. Man sieht: Auch SVP-Exponenten und die «Weltwoche» profitieren von der EMRK.

Der Wahlkampf ist ihnen offenbar wichtiger als die eigenen Rechte. Werden deshalb die Urteile des Gerichtshofs in der Schweiz kontroverser aufgenommen?
Nein, Urteile, die die Schweiz betreffen, waren schon immer kontrovers. Wir sind Trendsetter im Menschenrechtsbereich. Für ein so kleines Land bringt die Schweiz sehr viele Fälle mit Pioniercharakter nach Strassburg. Kein Land hat so viele Fälle vor der Grossen Kammer, also der letzten Instanz des Gerichtshofs. Unser Land hat eine sehr hohe Menschenrechtskultur mit neuen spannenden Fragen. Darauf könnten wir stolz sein!

Helen Keller (50) ist parteilos und pendelt zwischen Zürich und Strassburg. 
Sie ist verheiratet und hat zwei Kinder.