Kommentar von Kaspar Surber: Die Banalität des Rassismus

Nr. 19 –

Das Urteil gegen SVP-Verantwortliche zeigt, wo der Rassismus hockt: in der Mitte der Gesellschaft.

Es waren keine grölenden Glatzköpfe, die letzte Woche vor dem Strafgericht Bern-Mittelland eintrafen. Und auch keine verwirrten HolocaustleugnerInnen. Sondern, in weissem Hemd und in weisser Bluse, zwei Büroangestellte: SVP-Generalsekretär Martin Baltisser und Stellvertreterin Silvia Bär. Sie wurden schuldig gesprochen, in aller Deutlichkeit: Baltisser und Bär haben öffentlich gegen eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion zu Hass oder Diskriminierung aufgerufen. Grund dafür sind Inserate der SVP mit dem Slogan «Kosovaren schlitzen Schweizer auf» während des Wahlkampfs 2011.

Gewiss, die beiden sind ein Bauernopfer. Parteipräsident Toni Brunner verpfiff sie während der Einvernahme. Zwar wird ihm jedes Inserat vorgelegt, doch er gestaltet sie nicht selbst. Mitleid mit den Verurteilten braucht man deshalb nicht zu haben: Als Kommunikationsprofis wussten sie genau, was sie taten. Baltisser war schon in jungen Jahren Informationschef der Partei, wechselte dann zur Agentur Mediapolis. Bär war Sprecherin von Unternehmer Peter Spuhler und Mitarbeiterin von Christoph Blocher. Seit 2009 führen sie das Generalsekretariat der SVP.

Toni Brunner musste sich nicht vor Gericht verantworten, weil seine parlamentarische Immunität nicht aufgehoben worden war. Ansonsten wäre höchstwahrscheinlich auch der Präsident der SVP wegen Rassendiskriminierung verurteilt worden. Das Strafrecht benennt Individuen als Schuldige, keine Organisationen. Absenderin des Inserats war mit Logo die Partei. Das Urteil bedeutet: Die Regierungspartei SVP hat zu Hass und Diskriminierung aufgerufen.

Es ist das erste Mal in der Geschichte der 1994 angenommenen Rassismusstrafnorm, dass die Verantwortlichen einer nationalen Partei belangt werden. Die Hürde liegt seit einem Freispruch von Jürg Scherrer von der Freiheitspartei im Jahr 2004 in der politischen Debatte besonders hoch. Hier soll es möglichst wenige Einschränkungen der freien Rede geben. Dass nun Parteizuständige verurteilt wurden, macht die Schwere ihres Vergehens umso deutlicher. Die Einzelrichterin folgte der Argumentation der Kläger, nach der die SVP einen Einzelfall pauschalisiert und Kosovaren generell als kriminell bezeichnet habe. Sie führte aus, dass die Menschenwürde der Meinungsfreiheit vorgehe.

Die Verurteilten können gegen das Urteil Rekurs einlegen. Ein Widerruf ist angesichts der erkennbar rassistischen Formulierung des Inserats kaum wahrscheinlich. Käme es dennoch dazu, würde sich die Krux des Antirassismus-Artikels zeigen: dass Freisprüche rassistischen Äusserungen die Absolution erteilen, bloss weil sie nicht die engen juristischen Kriterien der Strafnorm erfüllen.

Das Urteil ist zu begrüssen, weil es den Rassismus von einem Randphänomen von ExtremistInnen zurück in die Mitte der Gesellschaft holt. Er erscheint in der Gewalt der Politwerbung, die mit Millionen von Franken in die Köpfe gehämmert wird. Wie abgestumpft die politische Wahrnehmung für den alltäglichen Extremismus der SVP ist, zeigt just der vorliegende Fall: Politexperte Michael Hermann bezeichnete den Slogan damals als «rotzig», und auch Georg Kreis, amtierender Präsident der eidgenössischen Kommission gegen Rassismus, erachtete ihn als «zulässig», wollte das Urteil aber den RichterInnen überlassen. Immerhin, einige Medien publizierten das Inserat nicht.

Die Rassismusstrafnorm bringt noch eine weitere Schwierigkeit. Sie macht Rassismus als eine individuelle Haltung fest, die sich in Skandalen äussert. Über das Urteil hinaus müssen deshalb auch seine strukturellen Ausprägungen beseitigt werden: die Diskriminierungen auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt und nicht zuletzt in der Demokratie, von der ein Viertel der Bevölkerung ausgenommen ist.

Nachtrag vom 17. März 2016 : Rassistisch zum Zweiten

Die SVP pflegt viele Feinde, doch zu ihren liebsten zählen RichterInnen. Je abgehobener sie in den juristischen Sphären tagen, desto suspekter erscheinen sie der Partei. Nun wird sie aber wohl selbst das Bundesgericht und damit das höchste Gericht des Landes anrufen, wie SVP-Generalsekretär Martin Baltisser am Dienstag bekannt gab.

Die Partei, die sonst Härte für andere fordert, möchte Milde für sich selbst. Das Berner Obergericht hat Baltisser und seine Arbeitskollegin Silvia Bär verurteilt, weil sie öffentlich gegen eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion zu Hass oder Diskriminierung aufgerufen haben. Anlass dafür war das Inserat «Kosovaren schlitzen Schweizer auf», mit dem die SVP im Wahlkampf 2011 geworben hatte. Die Menschenwürde habe Vorrang vor der Meinungsfreiheit, betonte Gerichtspräsident Andreas Weber. Er kam damit zum gleichen Schluss wie das Regionalgericht, das Baltisser und Bär 2015 erstinstanzlich verurteilt hatte, mit einem damals leicht höheren Strafmass.

Dem Prozess gegen die SVP kommt eine besondere Bedeutung zu, weil noch niemals die Verantwortlichen einer nationalen Partei wegen der Antirassismusstrafnorm verurteilt worden sind. In der politischen Debatte soll es möglichst wenig Einschränkungen der freien Rede geben. Umso schwerer wiegen die beiden bisherigen Urteilssprüche. Parteipräsident Toni Brunner muss sich wegen seiner parlamentarischen Immunität nicht verantworten.

Kaspar Surber