Staatliche Überwachung: Was hat das mit mir zu tun?

Nr. 23 –

Obwohl ein Geheimdienstskandal den nächsten jagt, will das Parlament gleich zwei neue Überwachungsgesetze verabschieden. Die Debatte fusst auf einem grundsätzlichen Irrtum: Überwachung beginnt beim Sammeln, nicht erst bei der Auswertung von Daten.

What people used to call liberty, we now call privacy. And we say, in the same breath, that privacy is dead. (…) When we lose privacy, we lose liberty itself, because we no longer feel free to express what we think. 
Jacob Appelbaum, Journalist, Hacker, Aktivist

Haben Sie schon einmal darauf verzichtet, etwas am Telefon zu besprechen? Sagte Ihnen schon mal jemand: «Treffen wir uns dafür lieber persönlich»? Haben Sie sich schon mal vorgenommen, Ihre E-Mails zu verschlüsseln, Ihr Gmail-Konto zu kündigen oder die Kamera an Ihrem Laptop zu überkleben? Haben Sie gezögert, einem Internetdienst Ihre Handynummer anzugeben, Ihre Kreditkarteninformationen?

Und: Haben Sie sich schon einmal gefragt, warum Sie das tun?

Überwachung löst ein diffuses Gefühl, ein Unbehagen aus. Und dennoch: Niemand interessiert sich wirklich dafür, solange man sich nicht selber betroffen fühlt. Das erklärt vielleicht auch, warum auch zwei Jahre nach den Enthüllungen von Edward Snowden nur eine zögerliche Debatte darüber stattfindet, dass die Schweizer Politik gerade drauf und dran ist, die massenhafte und verdachtsunabhängige Überwachung der Bevölkerung durch die Strafverfolgungsbehörden und den Geheimdienst auszubauen.

Blaupausen der NSA-Programme

In der laufenden Sommersession berät das Parlament gleich zwei neue Überwachungsgesetze: das Nachrichtendienstgesetz (NDG) und das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf). Auf den ersten Blick haben die beiden Gesetze nicht viel miteinander zu tun. Sie erfüllen unterschiedliche Zwecke. Das Büpf dient der nachträglichen Aufklärung von Verbrechen, die Mittel der StrafverfolgerInnen bei Polizei und Staatsanwaltschaften sollen den technischen Neuerungen angepasst werden. Das problematischere NDG soll dem rechtsstaatlich umstrittenen Geheimdienst mehr Kompetenzen erteilen und so die präventive Überwachung ausbauen (vgl. «Mehr Datenvorrat» im Anschluss an diesen Text).

Die geplanten Gesetze lesen sich wie eigentliche Blaupausen der von Edward Snowden aufgedeckten Geheimdienstprogramme aus Britannien und den USA: Das Büpf, das die verdachtsunabhängige Speicherung sämtlicher Telekommunikationsdaten erlaubt, erinnert in seiner Anlage an die Anfang Woche in den USA für wenige Tage eingestellte Telefondatensammlung der NSA. Und das NDG, mit dem der Schweizer Geheimdienst sämtlichen Internetverkehr direkt an den Kabelleitungen anzapfen darf, entspricht ziemlich genau dem Programm «Tempora» des britischen Geheimdienstes GCHQ, mit dem er gemeinsam mit der NSA über Jahre Millionen Menschen belauschte (siehe WOZ Nr. 49/2014 ).

Man dürfe die beiden Gesetze nicht vermischen, sagen die AnhängerInnen des Überwachungsstaats. Schliesslich setze der Geheimdienst mit dem NDG auf Prävention und die Staatsanwaltschaft mit dem Büpf auf Strafverfolgung. Aber das ist nur die halbe Wahrheit.

Wo Balthasar Glättli schläft

Bei genauem Hinsehen zeigt sich die Ähnlichkeit der beiden Gesetze. Die Schnittmenge findet sich im sperrigen Begriff der Vorratsdatenspeicherung. Und der Streit darüber entflammt an der simplen Frage, wo Überwachung beginnt: beim Sammeln und Speichern von Informationen – oder erst bei deren Auswertung?

Vorratsdaten sind Metadaten, Randdaten der Kommunikation: Wer hat mit wem wann wie lange und von wo aus telefoniert oder gemailt? Die Inhalte gehören nicht dazu, ein detailliertes Bewegungsprofil lässt sich dennoch erstellen. Das Nachrichtenportal «Watson» zeigte anhand der (freiwillig offengelegten) Vorratsdaten des grünen Nationalrats Balthasar Glättli eindrücklich, wie genau sich damit das Leben der anderen Schritt für Schritt nachverfolgen lässt: Wann schlief Glättli wo? Wer sind seine FreundInnen? Mit wem ass er zu Mittag? Und wie oft schrieb er seiner Freundin ein SMS?

Michael Hayden, der ehemalige Direktor der CIA, sagte einmal über die Bedeutung von Vorratsdaten: «We kill based on metadata.»

Im neuen Büpf soll die Speicherfrist der Vorratsdaten von sechs auf zwölf Monate ausgedehnt werden. Einem anderen Detail wurde bisher kaum Aufmerksamkeit geschenkt. Zugriff erhalten künftig nicht nur StaatsanwältInnen, sondern – mit dem neuen NDG – eben auch der Schweizer Geheimdienst NDB: Auf Antrag soll künftig das Bundesverwaltungsgericht diese Datenabfrage innert fünf Tagen bewilligen müssen. Zum Vergleich: Glättli musste sich die Herausgabe seiner eigenen Vorratsdaten über ein Jahr lang gerichtlich erstreiten.

Unbelegte Wirksamkeit

Das Sammeln von Vorratsdaten ist ein massiver Eingriff in die Grundrechte, der von verschiedenen Gerichtshöfen von Karlsruhe bis Strassburg in der jeweiligen damaligen Ausgestaltung als unrechtmässig bewertet wurde. Wer die Privatsphäre so stark beschneiden will, muss dafür triftige Gründe vorlegen, die die Verhältnismässigkeit belegen.

Allerdings ist die Wirksamkeit dieser Datensammlung auf Vorrat völlig ungewiss. Es gibt keine einzige Studie, die sie belegen würde. Im Gegenteil: Das Max-Planck-Institut kam 2010 zum Schluss, es gebe keine Hinweise, «dass die in der Schweiz seit etwa zehn Jahren praktizierte Vorratsdatenspeicherung zu einer systematisch höheren Aufklärung [als in Deutschland] geführt hätte.» Und wer sich bei IT-Forensikern umhört, erfährt auch, dass Vorratsdaten zwar nützlich seien, so wie es in der Regel jede zusätzliche Information ist. Viel wichtiger für die Aufklärung von Verbrechen seien allerdings die Daten, die auf Geräten wie Handy oder PC beschlagnahmt würden.

Sogar Thomas Hansjakob, leitender Staatsanwalt in St. Gallen und glühendster Verfechter stärkerer Überwachung, begründete die Vorratsdatenspeicherung an einem Podium an der Universität Zürich lapidar mit dem Verweis auf die Aufklärung des sogenannten Enkeltricks. Aber reicht die Verfolgung von TrickbetrügerInnen wirklich als Rechtfertigung für das präventive Sammeln sämtlicher Kommunikationsdaten?

Hansjakob, aber auch die zuständige Justizministerin Simonetta Sommaruga behaupten stets, das Büpf habe nichts mit präventiver Überwachung zu tun. Schliesslich würden die Vorratsdaten nur gesammelt, für eine Auswertung sei letztlich aber ein Tatverdacht nötig. Sie verschweigen dabei, dass mit dem NDG auch der Geheimdienst diese Daten abrufen kann, dessen Handeln wesentlich schwieriger zu überprüfen und zu kontrollieren ist. Aber auch ohne den Geheimdienstzugriff auf die Vorratsdaten: Man kann die umstrittene Frage, ob Überwachung erst beim Auswerten oder schon beim Sammeln beginnt, auch anders stellen: Wirkt eine Überwachungskamera allein schon durch ihre Präsenz? Oder erst durch die Gewissheit, dass jemand anschliessend die Bänder auswertet?

Das Entscheidende am Überwachungsapparat ist gerade die Ungewissheit. Die Folgen der Überwachung verstecken sich in Kleinigkeiten, in Selbstbeschränkungen im Alltag wie dem Abkleben der Laptopkamera. Details, auf die man kaum achtet, die aber das Denken und letztlich die Freiheit nachhaltig verändern. Überwachung – das sind Blicke, die sehen, ohne gesehen zu werden. Sie bleibt unsichtbar, abstrakt, macht sich erst bemerkbar, wenn es zu spät ist.

Es heisst, wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten. Aber es ist vielmehr so, wie der Schriftsteller Ilja Trojanow treffend geschrieben hat: «Wer nichts zu befürchten hat, der hat auch nichts zu sagen.»

Mehr Datenvorrat

Die Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf) sieht die Ausweitung des Geltungsbereichs und der Mitwirkungspflichten vor.

Bereits seit zehn Jahren sind Telekommunikationsanbieter verpflichtet, sämtliche Verbindungsdaten auf Vorrat zu speichern und bei Bedarf den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung zu stellen. Neu sollen auch reine E-Mail-Provider sowie Hotels und Restaurants mit WLAN zur Mitwirkung verpflichtet werden. Ausserdem erhalten die StrafverfolgerInnen mehr technische Mittel (IMSI-Catcher, Staatstrojaner). Mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz hätte auch der Geheimdienst NDB Zugriff auf die Vorratsdaten.