Polizeigesetz Luzern: Tiefgefrorene DemonstrantInnen

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Wer eine Demonstration organisiert oder daran teilnimmt, riskiert im Kanton Luzern ab 2016, bis zu 30 000 Franken an die Polizeikosten zahlen zu müssen. VeranstalterInnen sollen zur Kasse gebeten werden, wenn sie «vorsätzlich oder grobfahrlässig» Bewilligungsauflagen nicht einhalten, TeilnehmerInnen, wenn sie sich an «Gewaltausübung beteiligten».

Mit dem revidierten Polizeigesetz wollten die Bürgerlichen diese Woche im Kantonsrat ein Zeichen gegen «Chaoten» bei Fussballspielen wie bei Kundgebungen setzen. Der Staat erhält damit das Mittel, DemonstrantInnen zu ruinieren.

Die Bürgerlichen entschieden gegen die links-grüne Minderheit – und den Willen der Regierung, die eine tiefere Kostenbeteiligung von 4000 Franken wollte. Der Vorschlag der Regierung stützte sich laut SP-Justizdirektorin Yvonne Schärli vor allem darauf, «dass eine höhere Kostenbeteiligung einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten könnte».

Trotzdem beharrten die Bürgerlichen auf ihrem Kurs – ohne Not; seit Jahrzehnten gibt es in Luzern keine gröberen Ausschreitungen bei Demos. «Kein Kanton hat ein so hartes Polizeigesetz», sagt Joël Mayo, Präsident der Luzerner Juso. «Die Debatte ist irrational, der Alarmismus überflüssig und erschreckend.»

«Die Bürgerlichen haben kein Verständnis für Grundrechte», sagt der grüne Kantonsrat und WOZ-Autor Hans Stutz. «Und sie handeln wider besseres Wissen»: Denn schon vor zwei Jahren hatte das Luzerner Kantonsgericht festgehalten, VeranstalterInnen dürften nicht davon abgehalten werden, von ihrem Grundrecht auf Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit Gebrauch zu machen. Das Gericht stützte eine Beschwerde der Luzerner Sektion der Demokratischen Juristinnen und Juristen Schweiz (DJS), die den sogenannten «chilling effect» rügten, eine indirekte Beeinträchtigung der Grundrechte durch Abschreckung.

Die Juso und die DJS Luzern planen nun eine Beschwerde beim Bundesgericht.