Medientagebuch zur Zuger «Sex-Affäre»: Etwas Barmherzigkeit?

Nr. 40 –

Stefan Keller zur sogenannten Zuger Sexaffäre

In dieser Geschichte weiss niemand Bescheid. Trotzdem reden alle darüber. Auch die zwei Hauptbeteiligten, eine Zuger Kantonsrätin (Grüne) und ein Zuger Kantonsrat (SVP), erinnern sich nur in Bruchstücken an die Ereignisse, derentwegen sie seit Dezember öffentlich blossgestellt werden und immer neue Intimitäten preisgeben, wohl in der Meinung, so die eigene Integrität, die Ehre, den Ruf, die politische, berufliche und familiäre Zukunft zu retten oder wiederherzustellen.

Man möchte diesen Hauptbeteiligten – der möglicherweise mit K.-o.-Tropfen betäubten und dann vergewaltigten Jolanda Spiess-Hegglin (Grüne), dem möglicherweise von Spiess-Hegglin zu Unrecht der Vergewaltigung beschuldigten Markus Hürlimann (SVP) – wünschen, sie könnten ihre Sache woanders klären als in den Medien und fänden dazu eine bessere Methode als offensive Selbstentblössung. Immerhin gehören sie einem gewählten Parlament an, zählen zu den verantwortlichen Stützen der Gesellschaft. Man wünscht sich, sie würden ihr Amt und sich selber nicht so blamieren.

Einigen Medienleuten möchte man gleichzeitig wünschen, sie fänden einen gescheiteren, vielleicht auch barmherzigeren Umgang mit der sogenannten Zuger Sexaffäre, als sich jeweils auf eine der beiden Seiten zu schlagen und aufgrund der passend sortierten Informationen und Akten entweder das Bild einer männervernichtenden linken Lügnerin oder eines planmässigen Sexualstraftäters rechter Observanz zu projizieren – wie dies zuletzt vergangene Woche geschah, als fast gleichzeitig das Internetmagazin «Vice» und die «Weltwoche» aus den Untersuchungsberichten zur «Sex-Affäre» zitierten und völlig gegensätzliche, für die LeserInnen nicht überprüfbare Schlüsse daraus zogen, während der «Blick» aufgrund der Berichte hämisch titelte: «Die sechs Männer um Jolanda Spiess-Hegglin».

Aber kann man verlangen, dass die Hauptbeteiligten und die Medien plötzlich verstummen? Soll denn die Frau über ihre Vergewaltigung – wenn sie überzeugt ist, dass diese geschah – künftig hinwegsehen? Soll der Mann den Vorwurf, ein Verbrechen verübt zu haben – wenn er überzeugt ist, dass er es nicht beging –, einfach so stehen lassen? Soll die Presse, die mit heissen Details bedient wird, diese für irrelevant erklären, für einseitig, geschmacklos und unpublizierbar, wie es die WOZ bisher weitgehend tat? Aufgabe der Presse ist es doch nicht, die Welt zu beschweigen.

Die dritte Instanz, von der man sich etwas wünschen würde, die Justiz, nahm sich in der entscheidenden Frage aus dem Rennen und stellte das Verfahren wegen Vergewaltigung ein. Im Onlinemagazin «Vice» wurde der Zuger Justiz daraufhin Voreingenommenheit unterstellt. Die Zuger Justiz hat umgehend dementiert; die Vorwürfe stehen im Raum. Müssen die Beteiligten den Entscheid akzeptieren und die Sache auf sich beruhen lassen? Spiess-Hegglin hat das Verfahren nicht weitergezogen, aber den Kampf hat sie auch nicht aufgegeben. Von Hürlimann ist eine Klage gegen Spiess-Hegglin hängig, und mit Unterstützung von uns Medienleuten wird die Affäre noch weitere Runden ziehen.

Eine Geschichte, schrieb Friedrich Dürrenmatt, sei dann zu Ende gedacht, wenn sie die schlimmstmögliche Wendung genommen habe. Ein Flirt in einer Dezembernacht wird zum Kampf um die Existenz. Eine Dorfkomödie wird zur Tragödie. Schlimm wäre es auch umgekehrt: Ein Melodram wird schliesslich zum blöden Schwank.

Stefan Keller ist WOZ-Redaktor.