Basler Abrisskalender: Und wieder fällt ein Haus

Nr. 5 –

Trotz Wohnraumfördergesetz wird in Basel lebenswerter und kostengünstiger Wohnraum vernichtet. In einem Abrisskalender sind jetzt die Geschichten einiger Häuser und ihrer BewohnerInnen versammelt. Nicht alle wollen sich mit dem Abriss abfinden.

Und diese Idylle soll verschwinden? Hinterhof am Basler Steinengraben. Foto: Philipp Weidauer

Auch wer täglich über den Cityring zum Bahnhof Basel SBB fährt, hat die schmucke Häuserzeile am Steinengraben vielleicht noch nie bemerkt: zu viel Verkehr, zu grau die Fassaden, zu unwirtlich der Ort. So verpasst man den verwunschenen Gemeinschaftsgarten hinter den Häusern ebenso wie das Birnen-Nussbaum-Parkett oder den prachtvollen Kachelofen. Herrschaftlicher liesse sich kaum wohnen. Auch wenn ein unbeheiztes WC nicht mehr dem heutigen Komfort entspricht. Trotzdem will die Eigentümerin, die Helvetia-Versicherungen, die Häuser am Steinengraben abreissen und durch einen Bürokomplex ersetzen.

Was verwundert, ist Wohnraum in Basel doch knapp, während rund 100 000 Quadratmeter Büro- und Gewerbeflächen leer stehen. Und hatten die BaslerInnen nicht für ein neues Wohnraumfördergesetz gestimmt, um der Wohnungsnot entgegenzuwirken? Tatsächlich ist das neue Gesetz seit 1. Juli 2014 in Kraft – und trägt dazu bei, dass ein Abriss heute viel leichter umzusetzen ist als mit dem alten Gesetz über Abbruch und Zweckentfremdung von Wohnraum (GAZW). Zwar ist der Abriss von Wohnhäusern im Grundsatz noch immer genehmigungspflichtig, er muss aber zwingend genehmigt werden, wenn dafür im Gegenzug mehr Wohnfläche geschaffen wird. Wie aber berechnet man das? Und wem steht der neu geschaffene Wohnraum dann zur Verfügung? Bislang kam es vor Gericht noch zu keinem Präzedenzfall. Was vermutlich auch daran liegt, dass sich viele BewohnerInnen kein Verfahren leisten können – und ausziehen, sobald das Baupublikationsschild am Haus angebracht wurde.

Bedrohte Gemeinschaft

Immer wieder endet so die Geschichte eines Hauses und der mit ihm verknüpften Lebenszusammenhänge mit dem Abriss. Fallen die Fassaden, sind auch die Gemeinschaften und Projekte, die sich hinter ihnen entwickeln konnten, bedroht. So entstand beim Basler Mietshäuser-Syndikat – Plattform und Genossenschaft zugleich – die Idee, sie in einem Kalender zu versammeln. Der 28-jährige Joël Pregger, der soziokulturelle Animation studiert, hat den Kalender konzipiert und umgesetzt. «So konnte ich mir das Format selbst ausdenken.»

Der Kalender porträtiert jeden Monat eine neue Gruppe von Menschen und ihre Lebensräume – ob Wohnungen, Werkstätten, Innenhöfe oder umgenutzte Ladenlokale. Sogar ein Hausboot ist mit dabei. Die Fassaden sind als Architekturzeichnungen auf Transparentpapier festgehalten, zum Abreissen fast zu schade. Den Anfang macht ein Imbisshäuschen, in dem eine Gruppe junger Leute seit über einem Jahr einen kostenlosen Mittagstisch anbietet. Wie man das Projekt unterstützen kann, auch diese Infos bietet der Kalender. «Mir war es wichtig, die einzelnen Projekte untereinander zu vernetzen und Leute zu ermutigen, sich für den Erhalt der Häuser zu engagieren», sagt Joël Pregger. Denn alle zwölf eint, dass sie in ihrer Existenz bedroht sind – sei es durch einen spekulativen Verkauf, durch hohe bürokratische Hürden, eine geplante Totalsanierung oder den Komplettabbruch wie zum Beispiel am Steinengraben.

Garagen als Wohnfläche?

Dort argumentieren die Helvetia-Versicherungen in ihrem Baugesuch, dass mit dem Neubau ebenso viel neuer Wohnraum entstehe. Hatte man ursprünglich Lofts auf den Bürokomplex bauen wollen, sind jetzt Wohnungen auf jeder Etage geplant. Der Garten mit seinen über hundert Jahre alten Bäumen soll durch eine Neubepflanzung zwischen Tiefgarage und Liftschächten aufgewertet werden. Ein Abriss müsste demnach fast zwingend genehmigt werden, heisst es doch im Gesetz: «Mindestens gleich viel Wohnraum entsteht, wenn die Nettogeschossfläche des Neubaus gleich oder grösser ist als diejenige des abzureissenden Gebäudes.» Von der Anzahl der BewohnerInnen ist im Gesetz nicht die Rede. Der Basler Mieterinnen- und Mieterverband vermutet zudem, dass in die Rechnung für das Baugesuch auch Garagen, Liftzugänge und Treppenhäuser als Wohnfläche einbezogen wurden. Weiter sind die geplanten Wohnungen eher gehobenen Standards, kompensieren also kaum jenen Wohnraum, den sich die heutigen BewohnerInnen am Steinengraben leisten können.

25 Menschen sind es, die in den vier Häusern wohnen: Studenten, Handwerkerinnen, Lehrer, Freischaffende, ein Musikproduzent, eine alleinerziehende Mutter mit Kind. Viele von ihnen sind auf einen niedrigen Mietzins angewiesen. Jedes Haus organisiert seinen Alltag unabhängig von den anderen, gemeinsam engagieren sie sich für den Erhalt der Häuser: jede Woche Sitzung, verteilte Aufgabenbereiche, eine Website, Unterschriftenaktionen. Im August 2015 haben sie bereits die zweite Einsprache gegen das veränderte Bauvorhaben der Helvetia-Versicherungen eingereicht, nachdem die erste Baueingabe von der Eigentümerin zurückgezogen worden war. Seitdem wartet man am Steinengraben auf eine Antwort des Baudepartements. Sollten die Behörden die Einsprache abweisen, müssten die BewohnerInnen innerhalb von zwei Monaten ausziehen – oder Rekurs gegen den Entscheid beim Zivilgericht einlegen. Dann entscheiden die RichterInnen darüber, ob das revidierte Wohnraumfördergesetz den Abriss von günstigem Wohnraum fördern wird. Oder nicht.

Druckkollektiv Phönix: «Abrisskalender». 20 Franken. www.phoenixdruck.ch oder abrisskalender@gmail.com (plus 5 Franken für den Versand). Mietshäuser-Syndikat: syndikat@viavia.ch