«Bauland-Affäre»: Unter Parmelins Weinberg liegen 1,2 Milliarden Franken

Nr. 19 –

Die «Bauland-Affäre» um Guy Parmelin ist keine Bagatelle. Sie lässt tief blicken in sein Amtsverständnis und die Verhandlungen um das grösste Steuergeschenk der kommenden Jahre: die Unternehmenssteuerreform III.

Der letzte Beweis war das Zufahrtssträsschen. Die in der Raumplanung versierten SchweizerInnen wissen: Beim Ein- und Umzonen immer an das Zufahrtssträsschen denken! Vielleicht will man das Bauland einmal verkaufen, für die Kinder oder die Altersvorsorge. Auch Familie Parmelin musste so gedacht haben: Ihr 1300 Quadratmeter grosser Rebberg im waadtländischen Bursins, mit Aussicht über den Genfersee, ist mit einem schmalen Landstreifen mit der Quartierstrasse verbunden – ideal für eine künftige Zufahrt.

Wie Recherchen des «Blicks» zeigten, überschrieb Bundesrat Guy Parmelin den Rebberg am 5. März seinem Bruder, rückwirkend auf Anfang des Jahres. Am 2. März hatte er im Bundesrat für ein bäuerliches Steuerprivileg bei Landverkäufen gestimmt. Ist die «Bauland-Affäre» eine Bagatelle, wie einige PolitikerInnen (vornehmlich aus der SVP) behaupten und einige KommentatorInnen (wohl aus Neid auf den Boulevard) schreiben?

Der Skandal wird nicht kleiner, betrachtet man Parmelins Verhalten im Bundesrat. Dort stimmte er nicht nur für das Steuerprivileg, sondern setzte sich mit einem Mitbericht aktiv dafür ein. Das Privileg müsse rückwirkend gelten, zudem sollten die Steuerausfälle im Parlament nicht ausgewiesen werden. Da schaute einer also für den eigenen Vorteil: Die Parmelins würden rund 200 000 Franken Steuern sparen. Dazu wollte er gleich noch die Umverteilung vernebeln: 200 Millionen bringt das Steuerprivileg BäuerInnen mit Bauland. In den Ausstand trat Parmelin nicht.

Der Kuhhandel

Noch grösser macht den Skandal Parmelins Uneinsichtigkeit. An einer Medienkonferenz räumte er letzten Freitag erst auf Nachfrage ein, von einem Gewinn profitieren zu können. Und erst am Montag vor der Geschäftsprüfungskommission gab er einen «politischen Fehler» zu. Parmelin konnte sich wohl so verhalten, weil er in der Regierung mit seinem fehlenden Problembewusstsein nicht allein ist. Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann sah nie ein Problem in seinen früheren Offshorefirmen. Und Finanzminister Ueli Maurer legitimierte solche Konstrukte selbst nach der Enthüllung der Panama Papers. Parmelin, Schneider-Ammann, Maurer – sieben Jahre nach dem Fall des Bankgeheimnisses steht fast die Hälfte der Regierung wieder für eine Politik der Steuervermeidung, und für einmal stimmt die Floskel: in Wort und Tat.

Die symbolische Bedeutung des Weinbergs zeigt sich in der weiteren Behandlung des bäuerlichen Steuerprivilegs. Am 20. März war das Geschäft in der Wirtschaftskommission (WAK) des Nationalrats traktandiert. Dabei kam es zum grossen Kuhhandel, wie die NZZ publik machte. Bauernpräsident Markus Ritter habe versprochen, die BäuerInnen würden eine höhere Besteuerung von Dividenden bei der Unternehmenssteuerreform III ablehnen, falls im Gegenzug ihr Steuerprivileg angenommen würde. Ritter reagiert, auf den Deal angesprochen, hörbar verärgert. «Kommissionsgeheimnis!», ruft er ins Telefon. «Ich kann weder bestätigen noch dementieren.»

Doppelt steuern oder nie

Gewinnausschüttungen für FirmenbesitzerInnen als Dividenden werden heute nicht voll, sondern in den meisten Kantonen zur Hälfte besteuert. Das ist das Ergebnis der Unternehmenssteuerreform II, von Christoph Blocher und Hans-Rudolf Merz verantwortet. Die Entlastung der FirmenbesitzerInnen wurde damit begründet, dass sie doppelt besteuert würden: einmal beim Gewinn, einmal bei den Dividenden. Die Unternehmenssteuerreform III führt nun zu einer massiven Senkung der Gewinnsteuern, womit die Begründung ins Absurde kippt. FirmenbesitzerInnen werden nicht mehr doppelt, sondern zweimal kaum mehr besteuert.

Bei den Beratungen zur Unternehmenssteuerreform III wurde deshalb gefordert, dass die Dividenden wieder höher besteuert würden. Die SP wollte zurück auf hundert Prozent. Das hätte Bund und Kantonen 1,2 Milliarden gebracht, die Ausfälle der Reform von mindestens 1,4 Milliarden wären so fast kompensiert worden. Der Bundesrat forderte eine Besteuerung von siebzig Prozent. In der WAK des Nationalrats ging es noch um sechzig Prozent. Bis GrosskapitalistInnen wie Magdalena Martullo-Blocher und Bauernschlaue wie Markus Ritter auch diese Erhöhung kappten – mit dem Effekt, dass die Unternehmenssteuerreform III ohne jede Mehrbelastung des Kapitals erfolgt. Die SP kündigte nach dem Kuhhandel das Referendum an.

Betrachtet man die Privilegien der Firmenbesitzer und der Bauern zusammen, lässt sich folgern: Unter Parmelins Rebberg liegen nicht nur die 200 000 Franken, die er selbst spart, und nicht bloss die 200 Millionen für die anderen Bauern. Hier liegen auch bis zu 1,2 Milliarden einer möglichen Gegenfinanzierung der Unternehmenssteuerreform III.

Nach der «Bauland-Affäre» wollen verschiedene StänderätInnen das Steuerprivileg für die Bauern verhindern. Richtig wäre auch ein neuerlicher Anlauf zur Dividendenbesteuerung. Bloss läuft die Zeit davon.