Asylgesetzrevision: Pro und Kontra

Nr. 20 –

Die Linke ist sich uneinig über die Asylgesetzrevision, ebenso die WOZ-Redaktion. Leisten Sie sich eine eigene Meinung!

Ja – entscheidend wird die Umsetzung

Die Welt bleibt aussen vor, wenn die Schweiz am 5. Juni über ein neues Asylgesetz abstimmt. Da hat die EU mit der Türkei einen Pakt geschlossen, der das individuelle Asylrecht aushebelt. Die Schweiz ist dafür als Mitglied des Schengen-Vertrags mitverantwortlich. Da wurden in Idomeni Familien mit Gummischrot und Tränengas beschossen. Die Schweizer Regierung hätte sie als Kontingentsflüchtlinge aufnehmen können. Stattdessen stimmen wir ab über eine Beschleunigung der Asylverfahren.

Immerhin handelt es sich im Gegensatz zu früheren, reinen Verschärfungsrunden um eine Verwaltungsreform. Das Ziel der Beschleunigung der Verfahren ist richtig. Die lange Wartezeit ist für viele Flüchtlinge eine psychische Belastung. Mit der zeitlichen Befristung der Verfahren und ihrer örtlichen Zentralisierung in Bundeszentren wurde allerdings ein formaler Ansatz gewählt. An der politisch gewollten Verzögerung der Asylgesuche durch ihre Priorisierung ändert sich nichts: In der Logik der Abschreckung werden weiterhin zuerst die Gesuche behandelt, die eher abgelehnt werden können. Unten im Stapel liegen meist die von Menschen, die Schutz bekommen dürften.

Die Reform ist nicht frei von Rückschritten, speziell die Verkürzung der Rekursfristen. Umgekehrt können die neu geschaffenen RechtsvertreterInnen von Anfang an Orientierung bieten im Labyrinth des Asylverfahrens und auf Fehler bei Befragungen hinweisen. Die Bundeszentren wiederum können zu einer Isolierung der Asylsuchenden von der Gesellschaft führen. Doch ist die heutige Taktik der behördlichen Verwahrlosung besser, beispielsweise die Unterbringung von Flüchtlingen in Zivilschutzbunkern im Nirgendwo? Die Bilanz der Reform bleibt zwiespältig.

Ein triftiger Grund für ein Ja liegt darin, dass mit einem Nein mitnichten der bisherige Status bewahrt würde. Vielmehr könnte darauf eine eklatante Verschlechterung folgen. Das Referendum hat nur einen Absender: die SVP. Keine linke Gruppe hat gegen das Gesetz Unterschriften gesammelt. Folglich ist jede Nein-Stimme eine für die Argumentation der SVP. Und diese lautet: «Keine Gratisanwälte!» Bei einem Nein droht angesichts der neuen Machtverhältnisse im Parlament ebenfalls eine Beschleunigung – nur ohne Rechtsschutz.

Entscheidend am neuen Gesetz wird die Umsetzung sein. Die Asylbewegung sollte sie schon jetzt zu beeinflussen suchen. Ein erster Schritt könnte eine landesweite Konferenz der regionalen Solidaritätsnetze und aktiven Hilfswerke sein. Wie bleiben die Bundeszentren öffentlich zugänglich, damit die Asylsuchenden dort nicht isoliert werden? Wie können PrüferInnen und RechtsvertreterInnen räumlich getrennt werden, damit zwischen ihnen keine Fraternisierung stattfindet? Und wann endlich werden die Asylgesuche nach dem Schutzbedarf priorisiert? Diese Fragen bleiben offen – wie das Engagement der Schweiz für die Flüchtlinge an Europas Grenze.

Kaspar Surber

Nein – nicht um diesen Preis

Schnell und fair sollen sie sein, die neuen Asylverfahren. Doch ohne Aufstockung von Personal und Ressourcen ist eine Beschleunigung nur möglich, wenn die Rechte derer eingeschränkt werden, die vom Verfahren betroffen sind. So bereitet die Revision des Asylgesetzes die routinemässige Abfertigung von Asylsuchenden in «getakteten» Verfahrensschritten vor. Getaktet werden Arbeitsprozesse am Fliessband. Doch im Asylverfahren geht es um Menschen, die oftmals grossen psychischen und physischen Belastungen ausgesetzt waren und sind. Sie brauchen Zeit, um ihre Geschichte vollständig und nachvollziehbar erzählen zu können.

Der Ökonomisierungslogik der Taktung entsprechend werden die unentgeltlichen RechtsvertreterInnen – die ein faires Verfahren garantieren sollen – nicht nach Aufwand, sondern pro Fall entschädigt. Diese Art der Vergütung fördert das Interesse an einem möglichst raschen Abschluss des Verfahrens anstatt an einer gründlichen Aufarbeitung. Und selbst wenn die RechtsvertreterInnen nach bestem Wissen und Gewissen arbeiten wollen, so verunmöglichen dies die kurzen Fristen. Gründliche individuelle Interessenvertretung ist unter diesem Zeitdruck gar nicht möglich. Statt der bis heute üblichen dreissig Tage bleiben neu noch sieben Tage, um nach einem negativen Entscheid eine Beschwerde zu schreiben und neue Beweismittel (beispielsweise aus Eritrea) vorzulegen. Die RechtsvertreterInnen sind gemäss Leistungsvereinbarung zudem verpflichtet, ihr Mandat niederzulegen, wenn eine Beschwerde aussichtslos erscheint. Das ist keine Interessenvertretung, sondern bestenfalls ein rechtsstaatliches Feigenblatt.

Neu soll das gesamte Asylverfahren in sogenannten Bundeszentren abgewickelt werden. Wohnen, Befragung durch das Staatssekretariat für Migration (SEM), unentgeltliche Rechtsvertretung, Schule für die Kinder – alles soll konzentriert auf einem Areal stattfinden. Auch dies im Namen der Beschleunigung? Weder die Rekursfristen noch die Zugfahrten nach Bern an die Befragungen durch das SEM haben einen nennenswerten Einfluss auf die Verfahrensdauer. Doch durch die Kasernierung von Flüchtlingen hat der Staat ständigen Zugriff auf sie. Sie sollen bewusst isoliert bleiben und gar nicht erst ankommen in der Schweiz, geschweige denn in einem Solidaritätshaus, einer Autonomen Schule – oder bei einer wirklich unabhängigen Rechtsvertretung. Wenn Leute gar nie erst ankommen, kann man sie auch einfacher wieder ausschaffen.

Das neue Asylgesetz ist nichts anderes als eine weitere Verschärfung, die auch die Solidaritätsbewegung schwächt, da ihr der Zugang zu Asylsuchenden erschwert wird und sie künftig noch mehr mit aufreibender Einzelfallarbeit beschäftigt sein wird statt mit politischer Grundlagenarbeit. Wir stimmen am 5. Juni nicht über ein SVP-Referendum, sondern über das neue Asylgesetz ab. Und zu dessen Inhalt kann man aus linker Sicht unmöglich Ja sagen.

Noëmi Landolt