«Pro Service public»: «Diese Leute sind nicht praxisnah»

Nr. 21 –

Die Herausgeber der Konsumentenzeitschriften «Saldo» und «K-Tipp» versprechen mit ihrer Initiative Pro Service public, die Grundversorgung besser und billiger zu machen. Dore Heim vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund erklärt, warum sie das Gegenteil befürchtet.

Service public im Nebenamt: Miranda Shala, Pharmaassistentin in der Rotpunkt-Apotheke in Zürich Hottingen erledigt darüber hinaus auch Postaufgaben.

WOZ: Dore Heim, Service public, das ist ein grosser Begriff …
Dore Heim: Zuerst einmal ist er eine grosse Leerstelle, sodass jeder reintun oder rausnehmen kann, was ihm grad passt. Dazu eine kleine Anekdote: Der Gewerkschaftsbund hatte meine heutige Stelle als Job ausgeschrieben, der für den Service public zuständig ist. Als mir dann im Bewerbungsgespräch gesagt wurde, dass damit vor allem Bahn, Post und Energieversorgung gemeint seien, sagte ich: «In dem Fall können wir das Gespräch gleich beenden.»

Warum?
Weil ich damals für die Stadt Zürich arbeitete und von Bahn, Post und Strom keine Ahnung hatte. Natürlich wurde die Aufgabe dann doch viel umfassender. Aber es ist bezeichnend für das allgemeine Verständnis von Service public, dass er selbst in Gewerkschaften zuweilen auf Infrastrukturbetriebe beschränkt wird.

Also: Wie definieren Sie den Service public?
Geht man davon aus, dass er alle Infrastrukturen, Güter und Dienstleistungen umfasst, die unabdingbar für das Funktionieren der Gesellschaft und die Existenz der einzelnen Menschen sind, müsste zum Beispiel auch die Bereitstellung von genügend bezahlbaren Wohnungen oder Kindertagesstätten dazugehören. Die Bildung und der Gesundheitsbereich sowieso. Wesentlich ist, dass diese Dienste, Güter und Infrastrukturen für alle Bevölkerungsgruppen gleichermassen zugänglich und erschwinglich sein müssen.

Und wo hört für Sie der Service public auf?
Dort, wo es eine Wahlfreiheit gibt. Dass ich das Recht auf ein Dach überm Kopf habe, steht ausser Frage; wie oder wo ich dann aber wohnen will, wäre eine Frage der Wahl. Nun aber wird es für viele Menschen immer schwieriger, eine bezahlbare Wohnung zu finden – umso mehr müsste der gemeinnützige Wohnungsbau Teil des Service public sein.

Was sind weitere Bereiche, die in Ihren Augen stärker als öffentliche Aufgabe verstanden werden müssten?
Zum Beispiel die Langzeitpflege. Da müssen wir einen steten Kampf führen, damit finanziell weniger Privilegierte nicht generell eine viel schlechtere Versorgung erhalten. Viele Langzeitpflegebedürftige geraten schnell in finanzielle Nöte und brauchen Ergänzungsleistungen. Und dann geht es in diesem Bereich ja auch um Arbeitsbedingungen. Der hohe Prozentsatz von Frauen im Gesundheitsbereich, die ihren Beruf verlassen, ist ein klares Indiz für hohe Arbeitsbelastungen. Es kommt vieles zusammen: relativ bescheidene Löhne, ungenügende Familienverträglichkeit, Schichtarbeit, hoher Druck in der Arbeit selber. Ein Merkmal im Service public, und ganz besonders im Gesundheitsbereich, ist die hohe Identifikation der Leute mit ihrer Arbeit. Sie arbeiten für das Gemeinwohl. Und geraten in massive moralische Konflikte, wenn sie zum Beispiel merken, dass sie bettlägerige Patienten nicht mehr oft genug hochheben und drehen können.

Nun beschränken aber auch die Pro-Service-public-Initianten den Service public auf Bahn, Post und Telekommunikation (vgl. «Das fordert die Initiative» im Anschluss an diesen Text). Sie argumentieren, dass Briefträger mit einem Ja zur Initiative mehr Zeit hätten, weil kein Gewinndruck mehr bestehen würde.
Ich unterstelle den Initianten keine unlauteren Motive. Nur: Der Initiativtext ist lausig. Wenn sie im Nachhinein tun, als würden sie damit für bessere Arbeitsbedingungen sorgen, ist das heuchlerisch. Sie argumentieren aus ihrem einseitigen Konsumentenblickwinkel: billigere und bessere Dienstleistungen. Beides zusammen aber führt automatisch zu grösserem Druck. Pöstlerinnen und Pöstler stehen schon heute unter massivem Zeitdruck. Mit dieser Initiative ändert man nichts daran. Und wenn in Postagenturen – Lebensmittelläden, Apotheken, Kiosken – das Gleiche angeboten würde wie in Poststellen, wäre das den Initianten völlig egal. Sie fänden es sogar prima, weil die Agenturen länger offen haben. Dass die Angestellten dort viel schlechtere Löhne haben als in den Poststellen, stört sie nicht.

Für uns ist genau das eines der grössten Probleme: die Auslagerung des Grundversorgungsauftrags an Subunternehmen, die keinem Kollektivarbeitsvertrag unterstellt sind. Die Frau im Detailhandel, die auch noch das Postgeschäft erledigen muss, hat einen miesen Lohn und keinen Schutz – eine Schweinerei. Die Initianten hätten im Voraus mit uns reden sollen.

Gab es keine Kontakte?
Peter Salvisberg, der Kopf der Initiative, sagt ja offen, man wolle mit dieser Initiative ganz unabhängig fahren. Wir wurden erst informiert, als der Initiativtext stand.

Die Initianten wollen auch die Quersubventionierung anderer Verwaltungsbereiche verbieten.
Ein übler Punkt. Die Querfinanzierung ist ein Grundpfeiler des Service public. Ein Bereich ist defizitär, ein anderer wirft Gewinn ab – das kann dank Querfinanzierungen ausgeglichen werden. Ein Beispiel: Die Stadt Zürich macht mit dem städtischen Dienst ERZ (Entsorgung + Recycling Zürich) Geld. Und subventioniert damit vielleicht auch Kinderkrippen. Jedenfalls fliesst der Gewinn zurück in die Stadtkasse und ermöglicht so Ausgaben für andere Bereiche. Richtig problematisch wäre es, wenn Gewinne privatisiert würden.

Wird diese Gefahr durch die Initiative vergrössert?
Nehmen wir die Post: Der Bund zahlt seinem Unternehmen heute jährlich 230 Millionen Franken. 180 Millionen für den Postautobetrieb, 50 Millionen für den verbilligten Zeitungsversand. Im Gegenzug erhält der Bund von der Post jährlich etwa 200 Millionen Franken als Gewinnbeteiligung zurück. Eine Annahme der Initiative würde den Finanzfluss von der Post zum Bund verunmöglichen – oder zumindest extrem kompliziert machen: Es müsste genau eruiert werden, was ein Gewinn aus der Grundversorgung ist und nicht in andere Verwaltungsbereiche fliessen darf – und was nicht. Es leuchtet nicht ein, wieso der Bund als Besitzer der Post nicht auch vom Gewinn profitieren dürfen soll. Das rechtsbürgerliche Parlament hätte nach einer Annahme alle Macht in der Hand, zu bestimmen, dass die Grundversorgung billiger werden muss. Es könnte sagen: Da nicht mehr 200, sondern vielleicht nur noch 100 Millionen zurück an den Bund kommen, kürzen wir die Beiträge an die Post entsprechend herunter, indem wir einige Postautolinien kappen und den verbilligten Zeitungsversand streichen.

Extrem sauer macht mich das populistische Argument der Initianten: Mit dem Gewinn der Post solle nicht die Armee finanziert werden. So ein Gugus! Dabei wissen sie ganz genau, dass bei den Rüstungsausgaben sowieso nicht gespart wird. Sondern immer zuerst beim Bundespersonal, in der Entwicklungszusammenarbeit, in Bildung und Forschung.

Die Initianten sagen nun im Nachhinein, dass Gewinne weiter möglich wären, allerdings nur innerhalb einer Verwaltung …
Im Initiativtext herrscht bei entscheidenden Begriffen grosse Unklarheit. Erstens: Der «Bereich der Grundversorgung» ist nirgends definiert. Das Parlament wird also festlegen, was Grundversorgung sein darf. Zweitens: «Unternehmen». Ich gehe auch davon aus, dass damit die Konzerne gemeint sind, also Post, SBB und Swisscom. Sind damit jedoch nur die eigenständigen privatrechtlichen Aktiengesellschaften unter dem Konzerndach gemeint, gäbe es nur schon mit der Querfinanzierung innerhalb der Konzerne ein Problem. Drittens: «kein Gewinnstreben in der Grundversorgung». Heute macht der Bundesrat den SBB die Vorgabe, dass sie im Fernverkehr nach Gewinn streben müssen. Weil der Fernverkehr zur Grundversorgung gehört, wäre das als expliziter Auftrag nach einer Annahme der Initiative kaum mehr möglich. Zwar geht von den SBB heute kein Gewinn an den Bund, er fliesst direkt in die Infrastruktur zurück. Da würden dann eben 100 Millionen aus dem Fernverkehr fehlen, die der Bund zusätzlich finanzieren müsste. Aber den richtig grossen Gewinn machen die SBB im Immobilienbereich. Und dieser gehört ja nicht zur Grundversorgung. Die SBB könnten ihre Immobilien weiterhin an die Meistbietenden verschachern.

Ist das nicht stossend?
Immerhin fliessen diese Gewinne wieder in den Betrieb. Nun fordert man ja, dass die SBB den Grundbesitz, den sie nicht mehr brauchen, den Kommunen für den gemeinnützigen Wohnungsbau zur Verfügung stellen sollen. Das hiesse, dass der Bund mehr Geld in die SBB einschiessen und die Allgemeinheit höhere Billettpreise oder mehr Steuern zahlen müsste. Es ist eine Interessenabwägung. Wie gesagt, dieser Bereich ist von der Initiative nicht betroffen. Doch sie gibt dem rechtsliberalen Parlament in Bern viel Spielraum. Dieses Parlament holt für Unternehmen schamlos Steuerentlastungen heraus und nimmt eine Schwächung der Bundeskasse in Kauf. Es ist symptomatisch, dass sich Roger Köppel als Freund der Initiative geoutet hat: Wenn bürgerlichen Politikern etwas ein Dorn im Auge ist, dann sind das starke Unternehmen im Staatsbesitz.

Unklar ist auch der Passus zu den Löhnen und Honoraren. Jetzt sagen die Initianten, sie meinen nur die der Topmanager.
Auch wir sind mit der Lohnentwicklung im obersten Management in den bundesnahen Betrieben überhaupt nicht einverstanden. Wenn nun aber ein Roger Köppel argumentiert, dass die hohen Löhne für «die in diesen geschützten Werkstätten» nicht gerechtfertigt seien, ist das nur polemisch. Arbeiten die CEOs und Verwaltungsratspräsidenten der Banken, die Milliardenvermögen vernichten und trotzdem zuverlässig ihre exorbitanten Boni kassieren, nicht auch in geschützten Werkstätten?

Der Passus mit den Löhnen und Honoraren betrifft alle Mitarbeitenden. Und wenn diese nicht über jenen der Bundesverwaltung sein dürfen, heisst das, dass nicht mehr zwischen den Sozialpartnern über Lohnerhöhungen verhandelt würde, sondern das Parlament darüber bestimmen würde.

Kann man also sagen: Die Initianten denken nur an Konsumenten, nicht an Bürgerinnen – und schon gar nicht an die Angestellten?
Man merkt einfach: Diese Leute sind nicht vertraut mit dem Betriebsalltag. Die Initiative macht zusätzlich Druck, es wird über die Unternehmen gemotzt und schlechte Stimmung gemacht. Bedient wird eine Mentalität, die alles billiger und noch lieber ganz gratis haben will.

Dore Heim

Die jüngsten Umfrageergebnisse lassen vermuten, dass die Initiative angenommen wird.
Ich hoffe wirklich nicht. Aber wir müssen uns wappnen. Denn wir, die Gewerkschaften, werden es sein, die den Dammbruch bei Privatisierungen verhindern müssen. Am 5. Juni werden wir es sein, die sagen: Herr Rösti, Frau Gössi, Herr Pfister: Jetzt zeigen Sie, was Sie unter einem guten Service public verstehen! Und sorgen Sie mit dafür, dass Grundversorgungsaufgaben nicht mehr an Subunternehmen ohne kollektive Arbeitsverträge ausgelagert werden.

Dore Heim

Seit 2012 ist Dore Heim (57) als geschäftsführende Sekretärin des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds für Service public, Infrastruktur- und Energiepolitik sowie das Bundespersonal zuständig. Zuvor leitete sie das Gleichstellungsbüro der Stadt Zürich.

Das fordert die Initiative

1) Im Bereich der Grundversorgung strebt der Bund nicht nach Gewinn, verzichtet auf die Quersubventionierung anderer Verwaltungsbereiche und verfolgt keine fiskalischen Interessen.

2) Die Grundsätze nach Absatz 1 gelten sinngemäss auch für Unternehmen, die im Bereich der Grundversorgung des Bundes einen gesetzlichen Auftrag haben oder vom Bund durch Mehrheitsbeteiligung direkt oder indirekt kontrolliert werden. Der Bund sorgt dafür, dass die Löhne und Honorare der MitarbeiterInnen dieser Unternehmen nicht über denjenigen der Bundesverwaltung liegen.

3) Das Gesetz regelt die Einzelheiten; insbesondere grenzt es die Grundversorgungsleistungen von den übrigen Leistungen ab und stellt sicher, dass Transparenz über die Kosten der Grundversorgung und die Verwendung der entsprechenden Einnahmen besteht.