«Hausbesetzer»-Prozess: Und wie schuldig wäre Richard Wolff?

Nr. 24 –

Einmal zu viel die WC-Spüle gedrückt, und zwei Jahre später deswegen vor Gericht: Am vergangenen Freitag machte das Zürcher Obergericht Yannick Diez* den Prozess, weil er sich im Sommer 2014 «in einer von unbekannten Personen besetzten Liegenschaft aufgehalten» haben soll. Nach einem Badibesuch habe er vor dem Haus Leute angetroffen, etwas getrunken und kurz die Toilette benutzt, sagte der 27-Jährige vor Gericht aus.

Die Stadtpolizei hatte damals den BesetzerInnen schliesslich einen Termin zum Verlassen des Gebäudes gesetzt, woraufhin diese fristgerecht auszogen. Zurück blieben die Fingerabdrücke von Diez. Warum die Polizei im bereits wieder leer stehenden Haus forensische Spuren sicherte – obwohl sie die BesetzerInnen gut einen Monat im Gebäude geduldet hatte –, bleibt unklar.

Der zuständige Staatsanwalt Edwin Lüscher gilt als Hardliner, wenn es um HausbesetzerInnen geht. Er forderte wegen der Fingerabdrücke hundert Tage Gefängnis für Yannick Diez (siehe WOZ Nr. 2/2016 ). Der Bezirksrichter war diesem Vorschlag im Januar 2016 zwar nicht gefolgt, verurteilte Diez aber zu einer bedingten Geldstrafe – schliesslich sei dieser bereits wegen einer Hausbesetzung auf Bewährung.

Yannick Diez zog das Urteil weiter. Sein Fall gilt als mehrfacher Präzedenzfall: Noch nie war jemand lediglich aufgrund forensischer Spuren in einem besetzten Gebäude wegen Hausfriedensbruch verurteilt worden. Neu ist zudem, dass dies gemäss dem Gerichtsentscheid sogar für BesucherInnen einer Besetzung gelten soll.

«Wenn allein schon der Besuch in einem besetzten Haus strafbar ist», erklärte Diez’ Anwalt in seinem Plädoyer, «dann müsste auch die Strafbarkeit von Polizeivorsteher Richard Wolff geprüft werden.» Schliesslich haben bereits verschiedene Medien über Wolffs privaten Besuch im besetzten Koch-Areal berichtet.

Aber an SVP-Richter Beat Stiefel prallte das Plädoyer ab. Diez habe Hausfriedensbruch begangen, das Urteil vom Bezirksgericht werde übernommen. In der Welt der Oberrichter besitzt man eigene Häuser und besucht keine besetzten.

* Name geändert.