Dublin-Ausschaffungen: «Kauf dir ein Zelt und geh in den Wald!»

Nr. 25 –

Ausschaffungen nach Ungarn sind seit Jahren umstritten. Die Schweiz reisst dabei auch Familien auseinander, wie das Beispiel von Mohammad K. zeigt. Bei seiner Ausschaffung sah er, wie Flüchtlinge ruhiggespritzt wurden. Dann kam er in ein hoffnungslos überfülltes Lager, das von der Schweiz mitfinanziert wird.

Da ist er wieder, der Satz, der Mohammad K. still werden lässt. «You are lucky.» Du hast Glück. Das hört Mohammad K. immer wieder in diesen Tagen. Doch das Glück ist eine relative Sache. Er selbst sieht sich nicht als glücklichen Menschen. Und wer seine Geschichte kennt, wird ihm recht geben. Mohammads Geschichte ist eine Liebesgeschichte, die zur Fluchtgeschichte wurde. Sie ist aber auch eine Geschichte darüber, wie in Europa Menschen und Geld hin und her geschoben werden.

«Svájci hozzájárulás» steht auf dem Schild vor dem Flüchtlingslager in Bicske. «Schweizer Beitrag». Darunter weitere Ausführungen auf Ungarisch. Oben links das Logo der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Und weiter unten die Zahl 6 787 799 CHF. Worum es genau geht, können wir nicht übersetzen. «Ungarisch ist unglaublich schwierig», sagt Mohammad K., der kopf schüttelnd neben mir steht. «Im Ungarischen gibt es 44 Buchstaben und 27 Fälle. Unmöglich, das zu lernen.» Und er will es auch nicht lernen. Denn der 21-Jährige will nicht in Ungarn bleiben. Er möchte zurück zu seiner Familie. Zurück in die Schweiz. Doch die hat ihn ausgeschafft. Und nun ist er hier im ungarischen Bicske, in einem Lager, das die Schweiz anscheinend mitfinanziert.

Über den Zaun ins Lager klettern

Bicske ist ein verschlafener Ort 37 Kilometer ausserhalb von Budapest. Jede halbe Stunde fährt die S10, gebaut von der Thurgauer Firma Stadler Rail, vom Bahnhof Budapest-Deli nach Bicske. Von der Haltestelle Bicske-Also muss man eine gute Dreiviertelstunde zu Fuss gehen, um zum Flüchtlingslager zu kommen. Es liegt leicht ausserhalb des Orts in unmittelbarer Nachbarschaft eines Tesco-Supermarkts. Viel Geld zum Einkaufen hat hier niemand. Erst recht nicht die BewohnerInnen des Flüchtlingscamps.

Mohammad K. führt mich um den Zaun des Bicske Reception Center. Es ist ein offenes Camp – die BewohnerInnen können kommen und gehen, wann sie wollen. Besuch dürfen sie jedoch keinen empfangen, JournalistInnen und der breiteren Öffentlichkeit ist der Zutritt verboten. Am Eingang stehen drei ältere Polizisten und kontrollieren, wer das Lager betritt und verlässt. Die BewohnerInnen haben einen Ausweis mit Strichcode, der am Tor gescannt wird. Das Lager ist mit Maschen- und Stacheldraht umzäunt. Doch wer reinwill, kann im hinteren Teil auch einfach über den Zaun klettern. Das niedergetrampelte Gras und der zur Seite gebogene Stacheldraht lassen darauf schliessen, dass wir nicht die Ersten sind, die diesen Weg wählen. So machten es auch die SchleuserInnen, erzählt Mohammad K. Sie bieten im Camp Drogen und Reisen ins übrige Europa zum Verkauf an. Denn hier bleiben will niemand.

Im hinteren Teil des Lagers sitzen zwei Männer auf einer Wiese und kiffen. Alkohol und Drogen sind im Lager eigentlich verboten. Doch niemand schert sich darum.

Bicske gilt als das Vorzeigelager Ungarns. Es wurde in den neunziger Jahren für Flüchtlinge aus dem Jugoslawienkrieg eröffnet. Heute leben hier Flüchtlinge aus der ganzen Welt, aus Afghanistan, dem Irak, Syrien, Kuba, dem Sudan, Somalia, Eritrea, der Mongolei. Auf dem Areal verteilt stehen sechzehn einstöckige Häuschen mit je gut einem halben Dutzend Zimmern, je einer Küche und einem Bad. Das Lager sieht aus wie eine heruntergekommene Ferienkolonie. Verwahrlost, verlottert und überfüllt. Das Camp hat Kapazitäten für rund 460 Leute. Lokale NGOs schätzen jedoch, dass zurzeit etwa 1400 Menschen hier leben. So sind auch in den Aufenthaltsräumen Stockbetten aufgestellt. Auf dem Sportplatz stehen nigelnagelneue Container einer Hamburger Firma, die von jeweils sechs bis acht Leuten bewohnt werden. Die Turnhalle wurde zum Massenlager umfunktioniert, in ihr wohnen gut 200 Männer. In einer Ecke ist der Abfall zusammengefegt, die Männer liegen auf ihren Matratzen, schlafen, unterhalten sich, schlagen die Zeit tot, warten, ohne zu wissen, worauf. Die Luft ist stickig und abgestanden, es riecht nach Schweiss, es ist heiss, dabei ist es erst Anfang Mai. Wie es wohl im Sommer wird?

5,8 Millionen Franken vom Seco

Das Lager in Bicske wurde unlängst für rund 94 000 Franken renoviert, das schweizerische Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) beteiligte sich mit gut 80 000 Franken daran. Wände und Dächer wurden isoliert, Fensterläden ersetzt und Heizungsradiatoren mit Thermostatventilen ausgestattet. Die Sanierung in Bicske ist eines von dreizehn Teilprojekten des Projekts «Energieeffiziente Renovation von Gebäuden des Büros für Immigration und Nationalität sowie der Polizei» für den Gesamtbetrag von gut 6,7 Millionen Franken. Darüber gibt das Schild vor dem Lager Auskunft. Das Seco wendet davon rund 5,8 Millionen Franken auf. Ziel des Sanierungsprojekts ist laut Vertrag die «Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Polizeiangestellten sowie der Lebensbedingungen der Insassen». Frisch renoviert sehen aber nur die Gebäude der Sicherheitsleute, der SozialarbeiterInnen und des Migrationsdiensts aus.

Das Geld wurde bereits 2012 gesprochen, Jahre vor der sogenannten Flüchtlingskrise. Das Projekt ist Teil des schweizerisch-ungarischen Kooperationsprogramms von 2007 im Gesamtumfang von 130 Millionen Franken. Dieses wiederum ist Bestandteil des schweizerischen Erweiterungsbeitrags an die zehn «neuen» EU-Staaten, die der Europäischen Union 2004 beigetreten sind. Ziel dabei sei es, die ökonomischen Ungleichheiten zwischen den europäischen Ländern auszugleichen. Uneigennützig ist diese Unterstützung freilich nicht. Im Rahmen dieses Programms finanziert die Schweiz jene ungarischen Institutionen mit, die ihr die Flüchtlinge vom Leib halten beziehungsweise nach einer Ausschaffung wieder abnehmen.

Verhängnisvolle Liebe

Dass er einmal hier landen würde, hätte Mohammad K. noch vor etwas mehr als zwei Jahren nie gedacht. «Wir hatten ein gutes Leben in Afghanistan», sagt er. Aufgewachsen in Herat, einer Stadt nahe der Grenze zum Iran, hatte Mohammad K. mit zwölf Jahren angefangen zu arbeiten. Als Näher, als Maurer, als Gärtner. Abends besuchte er Informatik- und Englischkurse. Als er etwa achtzehn Jahre alt war, erfuhr er, dass die Menschen, die ihn aufgezogen haben, die er Mutter und Vater nennt, nicht seine leiblichen Eltern, sondern sein Onkel und seine Tante sind. Seine leiblichen Eltern waren im afghanischen Bürgerkrieg Mitte der neunziger Jahre verschollen respektive umgekommen. Etwa zur gleichen Zeit verliebte sich Mohammad, Angehöriger der ethnischen Minderheit der Hasara, in ein paschtunisches Mädchen. Deren einflussreiche Familie goutierte die junge Liebe nicht und bedrohte Mohammad und seine Familie mit dem Tod. Der Einfluss der paschtunischen Familie reichte bis in die Hauptstadt Kabul; Familie K. sah keine andere Möglichkeit, als das Land zu verlassen, und floh über den Iran in die Türkei. Mohammad K. musste seine Liebe zurücklassen. Ein Jahr lang lebte die Familie als Sans-Papiers in Istanbul.

Als Mohammad K. im Sommer 2015 hörte, dass die sogenannte Balkanroute offen sei, schloss sich seine Familie mit drei anderen afghanischen Familien zusammen. Sie kauften Handys mit GPS, Schwimmwesten, ein Boot. «Wir sind losgegangen, weil wir hörten, dass die Grenzen offen seien. Wir hätten es uns nie leisten können, einen Schleuser zu bezahlen, der uns alle illegal nach Europa schmuggeln würde.»

Also organisierte Familie K. ihre Reise auf eigene Faust. Ziel: die Schweiz. Ein sicheres Land, in dem die Familie eine wichtige Rolle im Zusammenleben spiele, hatte Mohammad K. im Internet gelesen. Knapp zwei Wochen nachdem das kleine Boot am Strand von Izmir abgelegt hatte, wurde Familie K. am 7. Juli 2015 im Zug nach der Einreise aus Österreich von der Schweizer Polizei aufgegriffen.

Doch die Schweiz trat nicht auf das Asylgesuch von Mohammad K. und seiner Familie ein. Auf ihrer Reise waren sie an der ungarischen Grenze kurz festgehalten und ihre Fingerabdrücke registriert worden. Gemäss Dublin-Verordnung ist also Ungarn für das Asylverfahren der Familie K. zuständig.

Am 12. Oktober erhielt Familie K. den Nichteintretensentscheid, Mohammad erhielt den seinen separat zugestellt. Er hatte den Behörden gesagt, dass er nicht der leibliche Sohn seiner Eltern sei. Eine Adoptionsurkunde gibt es nicht. Die Schweiz erkannte die soziale Elternschaft von Mohammads Onkel und Tante nicht an und behandelte sein Gesuch getrennt von dem seiner Familie.

Wie ein Paket verschnürt

Mohammad K. und seine Familie legten Beschwerde gegen den Nichteintretensentscheid ein. Mohammads Beschwerde wurde abgewiesen, mit der Begründung, dass einem «alleinstehenden, physisch gesunden jungen Mann» eine Rückschaffung nach Ungarn zuzumuten sei. Es gebe keine Hinweise darauf, dass er dort «in eine existenzielle Notlage geraten würde» und einer «menschenunwürdigen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt wäre». Die Beschwerde seiner Familie ist bis heute hängig (vgl. «Gefängnis, Misshandlung, willkürliche Entscheide» im Anschluss an diesen Text).

Am 9. Februar 2016 um vier Uhr morgens stürmen acht Polizisten das Zimmer im Erdgeschoss eines Durchgangszentrums in der Nähe von Bern. Hier wohnt K. mit seiner Familie. Zu fünft teilen sie sich ein Zimmer im ehemaligen Gasthaus, eingeklemmt zwischen Aufenthaltsraum und Küche. Die Polizisten legen Mohammad K. Handschellen an und führen ihn ab – ins Regionalgefängnis Bern, wo er sechs Tage bleiben wird. Vor dem Gefängnis demonstrieren BleiberechtsaktivistInnen für seine Freilassung. Doch davon bekommt er nichts mit. Seine Eltern können ihn ein einziges Mal besuchen in jenen Tagen. Für eine halbe Stunde.

Am 16. Februar, erneut um vier Uhr morgens, betreten wiederum vier Polizisten seine Zelle. Er werde nun nach Ungarn ausgeschafft, sagen sie. Wieder legen sie ihm Handschellen an und fahren ihn nach Zürich, direkt an den Flughafen. Ein Polizist gibt ihm sein Handy, damit er seine Eltern anrufen kann.

In der Abflughalle weigern sich zwei Männer, einer von ihnen ebenfalls aus Afghanistan, das Flugzeug zu betreten. Mohammad K. sieht, wie die PolizistInnen sie auf den Boden legen und an Füssen, Oberschenkeln, Händen und Oberarmen fesseln. Wie sie ihnen einen Helm und ein Spucknetz über den Kopf ziehen und sie in das Flugzeug tragen: «Wie ein Paket», erinnert sich Mohammad K. Er hat Angst und steigt ohne Widerstand ein. Die beiden gefesselten Männer im Flugzeug schreien und weinen laut. Der eine sitzt zu Mohammads rechter Seite, zwischen ihnen der Mittelgang. Mohammad sieht, wie die Polizei den Arzt ruft, wie dieser dem Weinenden eine Spritze in den Hals verabreicht. Minuten später ist der Mann ruhig. Dann geht der Arzt zum gefesselten Afghanen, der ein paar Reihen vor Mohammad K. sitzt. Was der Arzt dort macht, kann Mohammad K. nicht sehen. Doch auch dieser Mann, der eben noch geschrien hatte, ist plötzlich still. Beim Aussteigen habe ihm der Afghane die Einstichwunde am Hals gezeigt, erzählt Mohammad K. (vgl. «Wird noch immer ruhiggespritzt?» im Anschluss an diesen Text).

Vom Budapester Flughafen musste Mohammad K. den Weg nach Bicske alleine finden. Dort hat auch niemand auf ihn gewartet. Die ersten Nächte nach der Ausschaffung schlief er im Freien. Nach zwei Tagen fand er eine Decke, dann einen Platz in der Turnhalle, irgendwann ein Zimmer, mit anderen Männern, die pausenlos rauchten. Mittlerweile hat er ein Zimmer für sich allein in einem der gemauerten Häuser.

Hier in Bicske arbeitet Mohammad morgens in der Wäscherei, unentgeltlich, doch er ist froh, etwas zu tun zu haben. In seinen vielen freien Stunden schaut er «24», seine Lieblings-TV-Serie – auf dem Handy, da sein Laptop bei seiner Familie im Berner Durchgangszentrum geblieben ist. Jeden Samstag fährt er an die Central European University in Budapest, die ein Studienprogramm für Flüchtlinge aufbaut. Dort besucht er Video- und Theaterkurse sowie einen Englischkurs für Fortgeschrittene. Mohammad möchte gerne Programmierer werden. Aber die Uni bietet keine solchen Kurse für Flüchtlinge an. Ab und zu trifft er sich mit AktivistInnen der Soligruppe Migszol. Doch allzu oft kann er nicht nach Budapest fahren. Das Ticket kostet gut 1500 Forint, ein Viertel seines wöchentlichen Budgets. Die Gassen Budapests erinnern ihn an das Videogame «Assassin’s Creed». Doch auch das hat er nicht mehr gespielt, seit er Istanbul verlassen hat.

Zu wenig zum Überleben

Dass Mohammad Glück habe, sagen jene, die Schlimmeres erlebt oder gesehen haben: andere Flüchtlinge, die SozialarbeiterInnen im Zentrum, AktivistInnen oder die AnwältInnen vom Hungarian Helsinki Committee. Glück, dass er nach seiner Ausschaffung nicht in eines der berüchtigten ungarischen Flüchtlingsgefängnisse gesteckt worden sei. Glück, dass sein Asylgesuch gutgeheissen wurde. Glück, dass er für mindestens zehn Jahre in Ungarn bleiben kann und nicht nur für fünf. Und Glück, dass der Asylentscheid noch vor dem 1. Juni 2016 gefällt wurde. So erhält Mohammad K. während der ersten zwei Jahre finanzielle Unterstützung, sogenanntes «integration money»: gut 90 000 Forint, also etwa 300 Franken pro Monat im ersten halben Jahr. Doch das ist zu wenig zum Überleben, geschweige denn, um eine Wohnung zu mieten. Der Betrag wird in Halbjahresschritten stetig gekürzt.

Anfang Juni erhält Mohammad K. von den ungarischen Behörden seinen Flüchtlingsausweis. Und den Bescheid, er habe das Camp unverzüglich zu verlassen. Während einiger Tage versteckt er sich im Camp, kommt im Zimmer von Freunden unter, klettert jeweils hinten über den Zaun. Doch dann erwischen sie ihn und stellen ihn endgültig auf die Strasse.

Mohammad K. hat mittlerweile bei vier Obdachlosenunterkünften in Budapest vorgesprochen. Drei davon sind für ungarische StaatsbürgerInnen reserviert. Die vierte, die auch Flüchtlingen offensteht, ist heillos überfüllt. «Komm in zwei Monaten wieder», sagte man ihm dort. «Kauf dir ein Zelt und geh in den Wald», sagten im die SozialarbeiterInnen im Camp. Doch wer in Ungarn auf der Strasse schläft, landet früher oder später im Gefängnis. Es ist in Ungarn illegal, keine Meldeadresse zu haben.

Mohammad K. überlegt sich nun, zurück in die Schweiz zu kommen, zu seiner Familie. Als anerkannter Flüchtling könnte er als Tourist ins Land kommen. Wäre da nicht die Einreisesperre, die mit seinem Wegweisungsentscheid nach Ungarn verhängt wurde. «Wenn sie mich erwischen, dann hätte ich wenigstens einen Ort, an dem ich bleiben kann. Ich bin lieber in der Schweiz im Gefängnis als hier auf der Strasse.»

PS: Vor zwei Wochen hat Viktor Orbans Regierung angekündigt, das Lager in Bicske demnächst zu schliessen. Es werde nicht mehr gebraucht, da es der Regierung gelungen sei, den Migrationsfluss zu stoppen.

Asyl in Ungarn : Gefängnis, Misshandlung, willkürliche Entscheide

Dublin-Rückschaffungen nach Ungarn stehen schon seit Jahren in der Kritik. Das Land hat sein Asylrecht kontinuierlich verschärft. Wer ohne Visum die Grenze nach Ungarn übertritt, kann seit August 2015 als «illegaler Eindringling» mit mehreren Jahren Gefängnis bestraft werden, was gegen die Genfer Flüchtlingskonvention verstösst. Viele Asylsuchende, auch besonders schutzbedürftige, werden in Ungarn bereits während des Verfahrens inhaftiert. Misshandlungen durch das Gefängnispersonal sind an der Tagesordnung. Auch in den regulären Unterkünften herrschen oft gefängnisähnliche Zustände.

Selbst Flüchtlingen, die im Rahmen des Dublin-Abkommens nach Ungarn zurückgeführt werden, droht Gefängnis oder eine weitere Ausschaffung nach Serbien, ohne dass ihre Schutzbedürftigkeit geprüft würde.

Mit Wirkung ab dem 1. Juni 2016 wurden jegliche Unterstützungsleistungen für anerkannte Flüchtlinge gestrichen. «Es ist das erklärte Ziel der Orban-Regierung, dass möglichst viele Flüchtlinge das Land verlassen», sagt Grusa Matevzic vom Hungarian Helsinki Committee. Das Kalkül scheint aufzugehen. Von Januar bis April 2016 wurden 12 944 Asylgesuche gestellt. 63 Personen, darunter Mohammad K., erhielten Asyl, 130 vorläufigen Schutz. Die Zahl der eingestellten Verfahren liegt im selben Zeitraum bei 32 962. Die betroffenen Personen haben ihr Gesuch entweder zurückgezogen oder sind untergetaucht und mit hoher Wahrscheinlichkeit in ein anderes europäisches Land weitergereist.

«Wir sagen schon seit Jahren, dass andere europäische Staaten keine Flüchtlinge nach Ungarn zurückschaffen sollten», sagt Matevzic. «Nach den neusten Verschärfungen gilt dies mehr denn je.»

Verschiedene europäische Gerichte haben Überstellungen nach Ungarn vorsorglich gestoppt, so etwa der österreichische Verwaltungsgerichtshof im vergangenen Herbst. Jüngst entschied auch das Verwaltungsgericht im deutschen Saarlouis, dass Ungarn kein sicheres Land für Asylsuchende sei. Die Schweiz liess sich bisher nicht davon beirren.

Das könnte sich nun ändern. Am 23. Februar – eine Woche nach Mohammad K.s Ausschaffung – entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass Beschwerden gegen Rückführungen nach Ungarn nicht mehr abgewiesen werden sollen, bis Klarheit über die Zustände in Ungarn herrsche. Zahlreiche solche Beschwerden sind zurzeit beim Bundesverwaltungsgericht hängig. Unter anderem auch jene der Familie K.

Wer zurzeit Beschwerde gegen eine Wegweisung nach Ungarn einlegt, kann vorläufig in der Schweiz bleiben. Zumindest bis das Bundesverwaltungsgericht seinen Grundsatzentscheid fällt.

Noëmi Landolt

Ausschaffungsflüge : Wird noch immer ruhiggespritzt?

Zwangsmedikation auf Ausschaffungsflügen ist in der Schweiz gesetzlich verboten. In den letzten Jahren gab es jedoch immer wieder Berichte über die zwangsweise Verabreichung von Beruhigungsmitteln. Verantwortlich dafür war jeweils das medizinische Personal der Oseara AG, das auf Sonderflügen stets dabei ist. 2013 geriet die Firma letztmals in die Schlagzeilen, als bekannt wurde, dass eine Person mit Valium und Ketamin zwangsweise ruhiggestellt worden war (siehe WOZ Nr. 4/2013 ).

Die Situation habe sich seither stark verbessert, sagt Sandra Imhof von der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF). 2015 sei es allerdings in einem Fall «aufgrund einer offenbar vorliegenden Fremdgefährdung zu einer zwangsweisen Verabreichung eines Beruhigungsmittels» gekommen. «Aus Sicht der NKVF hätte die Rückführung in diesem Fall abgebrochen werden müssen», erklärt Imhof.

Auf dem Flug vom 16. Februar, auf dem Mohammad K. ausgeschafft wurde, habe es keinen vergleichbaren Zwischenfall gegeben, betont Imhof. Weder hätten dies die zwei auf dem Flug anwesenden NKVF-VertreterInnen beobachtet, noch stehe etwas Derartiges im ärztlichen Bericht, den die Oseara der NKVF nach jedem Sonderflug zustellt (und der auch der WOZ vorliegt). Adrian Businger, Geschäftsführer der Oseara und selbst Mediziner, darf sich gemäss Vorgaben des Staatssekretariats für Migration (SEM) nicht zu einzelnen Ausschaffungsflügen äussern. Generell würden Medikamente auf Sonderflügen aber nicht per Injektion verabreicht. Davon abgesehen weist er darauf hin, dass eine Medikation per Injektion in den Hals, wie von Mohammad K. beschrieben, wenig sinnvoll sei. Aufgrund der wenigen Muskeln könne sich dort die Depotwirkung eines Medikaments kaum entfalten. Dafür eigneten sich Oberarm oder Gesäss besser. «Aber wie gesagt, gespritzt wird sowieso nicht», so Businger.

Dem widerspricht Michel Romanens vehement. Der Kardiologe und Präsident des Vereins Ethik und Medizin kritisiert die Ausschaffungspraxis der Behörden seit Jahren. Die im Hals befindliche Jugularvene werde oft für Injektionen genutzt, gerade für AnästhesistInnen sei es ein Leichtes, diese zu finden. Erst recht, wenn die betroffene Person gefesselt sei.

Zudem, so vermutet Romanens, könnten infolge der Vollfesselung häufig Panikattacken auftreten. «Die Begleitpersonen können eine solche Attacke nur unterbrechen, indem die Fesselung entfernt wird oder durch die zwangsweise Verabreichung von Beruhigungsmitteln.»

Mohammad K. bleibt bei seiner Aussage: «Ich habe es mit meinen eigenen Augen gesehen», sagt er. «Warum sollte ich lügen? Ich habe ja nichts davon.»

Noëmi Landolt

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