Verwahrung: «Ich fühle mich nicht befreit»

Nr. 28 –

Mehr als neun Jahre wurde Adrian Schmid weggesperrt – obwohl er niemanden umgebracht, vergewaltigt oder verletzt hatte. Dann wird er unverhofft und plötzlich entlassen. Wie geht er mit der neu gewonnenen Freiheit um?

Bitterkeit, Wut oder Hass verspüre er nicht, sagt Adrian Schmid bei seinem Besuch auf der WOZ, jedenfalls nicht gegenüber Personen: «Aber ich verabscheue den Strafvollzug als System.» Foto: Ursula Häne

Es ist das erste Mal in all seinen Haftjahren, dass etwas schnell geht: Anfang März erfährt Adrian Schmid, dass er in einer Woche freikommen wird. Nach neun Jahren und vier Monaten in Gefangenschaft. Niemand hat ihn darauf vorbereitet, man hat ihm bislang keinen einzigen Hafturlaub gewährt oder seine Haftbedingungen gelockert. Denn Schmid war seit seiner Verurteilung ein Verwahrter: ein Mensch, der für unsere Gesellschaft als zu gefährlich gilt und deshalb weggesperrt wird.

Als der 44-Jährige am 10. März das Genfer Therapiegefängnis Curabilis verlassen kann, verspürt er Vorfreude auf Pommes frites, Waldspaziergänge und aufs Zusammensein mit den Eltern und FreundInnen, die er nun wieder treffen kann, wann und wo er will. Erleichtert ist er in diesem ersten Moment der neu gewonnenen Freiheit, aber nicht berauscht. Dafür hat sich dieser eine Gedanke zu tief in sein Bewusstsein eingegraben: «Ich kann mich in diesem Land auch jenseits der Gefängnismauern nicht frei fühlen.»

Die Verurteilung

Im November 2006 brannte in einem jurassischen Dorf eine unbewohnte Scheune vollkommen nieder. In der Folgenacht brach im Treppenhaus eines Wohnblocks in der Nachbargemeinde erneut ein Feuer aus, ohne dass jemand zu Schaden kam. Auch Schmids Exfrau nicht, die in einer der Wohnungen lebte.

Rasch fiel der Verdacht auf Schmid. In der Nähe der beiden Tatorte fanden die ErmittlerInnen zwei identische Plakate mit vulgärem Inhalt, auf denen auch der Name und die Telefonnummer seiner Exfrau standen. Wie sich herausstellte, entstammten sie dem Drucker im Haus von Schmids Eltern. Ausserdem fanden die Ermittlungsbehörden beim zweiten Brandort eine PET-Flasche mit DNA-Spuren von Schmid.

Ein knappes Jahr nach den zwei Bränden verurteilte das jurassische Kantonsgericht Schmid zu einer Haftstrafe von fünf Jahren wegen Brandstiftung, versuchten Mordes und Drohung – im Sinn von Artikel 64 des Strafgesetzbuches (StGB). Das heisst: Schmid wird verwahrt.

Entscheidenden Einfluss auf die Gerichtsverhandlung hatte ein Vorfall, der ein paar Monate vor den beiden Bränden stattgefunden hatte: Schmid suchte im Frühjahr 2006 mit seiner schwangeren Exfrau – das Kind war nicht von ihm – einen Gynäkologen auf, um eine Abtreibung vornehmen zu lassen. In der Praxis angekommen, wollte seine Exfrau die Abtreibung nicht mehr. Ein wüster Streit brach aus. Schmid schrie, er würde sie und sich selbst umbringen, um die Geburt zu verhindern. Eine Aussage, die der Gynäkologe später gegenüber der Polizei bestätigte. «Ja, ich habe ihr mit dem Tod gedroht», sagt Schmid, der bis heute beteuert, unschuldig zu sein. Er sei damals mit seinen Nerven am Ende gewesen.

Schmid hat keinen Menschen umgebracht, vergewaltigt oder verletzt, dem Gericht jedoch erschien die «Rückfallgefahr» im Entlassungsfall zu hoch. Es stützte sich beim Urteil hauptsächlich auf ein von ihm in Auftrag gegebenes psychiatrisches Gutachten. Demzufolge leidet Schmid an einer schizotypischen Persönlichkeitsstörung. Der festgestellte Missbrauch von Cannabis könne einen Einfluss auf seine Gewaltbereitschaft haben. Der Gutachter attestierte Schmid eine hohe Rückfallgefahr. Eine Therapie sei unrealistisch.

In Freiheit

Knappe vier Monate sind seit seiner Freilassung vergangen. «Ich trage zwar keine Handschellen, und ich kann mich frei bewegen, aber wirklich befreit fühle ich mich nicht», sagt Schmid beim Besuch auf der WOZ-Redaktion. Jeder wisse doch, wie massiv die Überwachung unserer privaten Daten mittlerweile sei. Ausserdem müsse er einmal wöchentlich seinen Bewährungshelfer in Delémont aufsuchen und alle zwei Wochen zum Psychiater. So verlangen es die Auflagen seiner bedingten Entlassung.

Ich habe Schmid 2013 mehrmals in der Zürcher Strafvollzugsanstalt Pöschwies besucht (siehe WOZ Nr. 23/13 ). Im Vergleich zu damals hat er sich kaum verändert. Seine dunklen Haare sind wie immer zum Pferdeschwanz zusammengebunden, der dichte Schnurrbart hingegen ist weg. Ein paar Kilos habe er schon abgenommen, sagt der breitschultrige, kräftige Mann. «Aber da muss noch mehr gehen. Ich bringe gerade mein altes Mountainbike wieder auf Vordermann.»

Sein erster richtiger Ausflug nach der Entlassung führte ihn nach Basel, ins Brauereirestaurant Fischerstube. «Gut gebrautes Bier und gutbürgerliche Küche. Es war herrlich. Im Gefängnis gab es fast immer Pasta, und wenn überhaupt, dann alkoholfreies Bier.»

Die Verzweiflung, mit der er im trostlosen Aufenthaltsraum in Pöschwies öfters gerungen hat, ist verschwunden. Geblieben ist seine ausschweifende Art zu reden. Der bekennende Marxist sagt, die Jahre in Haft hätten ihn misstrauischer gemacht. «Ich trage meine Gedanken nicht mehr so offen zur Schau.» Bitterkeit, Wut oder gar Hass verspüre er nicht. Jedenfalls nicht gegenüber Personen. «Aber ich verabscheue den Strafvollzug als System, das die Freiheitsrechte von Einzelnen mit Füssen tritt, das unzählige Menschen präventiv wegsperrt und teilweise zwangsweise mit Medikamenten vollpumpt.»

Vier Gutachten – vier Diagnosen

Das Leben von Adrian Schmid war schon früh von Unstetigkeit und einer Abneigung gegen gängige Normen und Autoritäten geprägt. Er wuchs mit seinen zwei Brüdern und den Eltern – eine Kellnerin und ein Büezer – auf dem Land in der Nähe von Basel auf. In der Oberstufe begannen häufige Konflikte mit den Lehrpersonen, den MitschülerInnen und der Mutter. Immer öfter schwänzte er die Schule. Er begann, Alkohol zu trinken, und kiffte. Eine Verkäuferlehre brach er vorzeitig ab, er jobbte gelegentlich oder sass antriebslos zu Hause. Anfang der neunziger Jahre stellte sein Hausarzt eine schwere mentale Entwicklungsstörung fest und stufte ihn als suizidgefährdet ein. Wenig später erhielt er die volle IV-Rente zugesprochen.

Schmid blieb rastlos. Er las viel, trainierte Kung-Fu, war oft im geliebten Wald unterwegs, reiste nach Rotterdam und verbrachte Zeit im Basler Rotlichtmilieu. Dort lernte er Ende der neunziger Jahre auch seine Exfrau kennen, die ihn später mittels eines Komplotts ins Gefängnis gebracht habe, wie er heute überzeugt ist.

Die erste Zeit in Haft verlief denkbar schlecht. Schmid widersetzte sich wiederholt dem Haftregime. Er kiffte, wann immer es ging, und er weigerte sich, einer Arbeit nachzugehen. Er kam in jener Zeit öfter in Isolationshaft. Im Mai 2009 versuchte er, sich selbst umzubringen – mit hochkonzentriertem Nikotin, das er chemisch extrahiert hatte. «Bilanzsuizid», sagt Schmid. «Ich habe damals nicht im Affekt gehandelt. Als Verwahrter wusste ich nicht, wann und ob ich jemals wieder rauskomme. Das ist etwas vom Schlimmsten, was einem Menschen widerfahren kann.»

Mit der Zeit kam Schmid besser zurecht. Er wusste nun, wie er mit dem medizinischen Personal oder den WärterInnen umgehen musste. Er hatte eingesehen, dass die anderen am längeren Hebel sassen. Er begann, auf sich selbst zu schauen, absolvierte Kraftübungen und meditierte. Er las viel, weil ihm der Kontakt zur Aussenwelt sehr wichtig war. «Ich hätte mich sonst völlig vergessen gefühlt», sagt Schmid. Und er spielte exzessiv Strategiespiele auf einer Konsole. «Das war mein Refugium. Die Games erlaubten mir, die Gefängnismauern um mich herum für eine Weile zu vergessen.»

Ende 2012 gab es dann Anlass zur Hoffnung: Nachdem ein erstes privates Gutachten, das eine neue Diagnose gestellt hatte, noch keine Veränderung der Vollzugsmassnahme erbrachte, lag nun erneut ein privates Gutachten vor. Der Psychiater diagnostizierte eine bipolare Störung und empfahl eine Umwandlung in eine stationäre therapeutische Massnahme (Artikel 59 StGB), die man auch «kleine Verwahrung» nennt: Zeitigt die Therapie keinen Erfolg, kann die Massnahme nämlich alle fünf Jahre verlängert werden. Das jurassische Kantonsgericht stimmte dieser Umwandlung zu. Schmid wurde Ende 2012 nach Pöschwies versetzt, seine sechste Gefängnisstation.

Doch die angeordnete therapeutische Massnahme blieb aus. Schmid stamme nicht aus dem Ostschweizer Konkordat, sondern aus jenem der lateinischen Schweiz, ihre Warteliste sei schon lange genug, lautete die Begründung. Ebenso wurde ihm zur Last gelegt, dass er weiterhin regelmässig gekifft habe. Fast zwei weitere Jahre vergingen, ehe Schmid im Sommer 2014 ins gerade neu eröffnete Therapiegefängnis Curabilis bei Genf kam. «Man hat mich in Pöschwies einfach abgeladen. Mein Anwalt und ich haben den für den Vollzug zuständigen Kanton Jura deshalb auf Wiedergutmachung verklagt», sagt Schmid.

Im Curabilis erhielt Schmid den angeordneten Massnahmenplatz. Er besuchte über einen längeren Zeitraum eine Psychologin. Vor allem aber konnte Schmid letztes Jahr ein viertes und letztes Gutachten vorlegen – wiederum mit einer neuen Diagnose: Schmid sei «starrköpfig», hielt der Psychiater fest, aber weder selbst- noch fremdgefährdend. Einer bedingten Entlassung stehe nichts im Weg. Das sah in diesem Frühjahr plötzlich auch der Kanton Jura so und verfügte Schmids Entlassung.

Botschafter für die Verwahrten

In Pöschwies sagte mir Schmid damals: «Wenn ich hier rauskomme, gehe ich weg. Sofort. Nach Afrika.» Vorerst wird er allerdings in der Schweiz bleiben. Zurzeit wohnt er in einem Zimmer im Haus seiner Eltern im Solothurnischen. «Die beiden haben alles für mich getan in den letzten neuneinhalb Jahren, wirklich alles. Ich bin es ihnen schuldig, mich jetzt um sie zu kümmern», sagt Schmid, der mittlerweile wieder seine IV-Rente erhält. Nun wolle er Ordnung in sein Leben bringen.

Möglicherweise wird er bald StudentInnen der Juristischen Fakultät der Universität Fribourg von seiner Gefangenschaft erzählen können. Das würde Schmid gefallen: ein Botschafter für die Verwahrten sein. «Ich würde sagen, dass jeder angehende Richter ein paar Wochen in Haft verbringen sollte. Um zu wissen, was Freiheitsentzug bedeutet.»

Interview von Jan Jirát : «Es fehlen 300 Therapieplätze»

WOZ: Jonas Weber, wie kann es sein, dass Adrian Schmid keinen einzigen Hafturlaub hatte, ehe er aus der Gefangenschaft entlassen wurde?
Jonas Weber: Die Gewährung des Hafturlaubs hängt von der Art des Freiheitsentzugs ab. Bei Adrian Schmid handelte es sich um einen unbefristeten Freiheitsentzug – zunächst um eine Sicherungsverwahrung gemäss Artikel 64 Strafgesetzbuch, später um eine Therapiemassnahme gemäss Artikel 59, die angeordnet wird, wenn das begangene Verbrechen mit einer schweren psychischen Störung im Zusammenhang steht. Wenn das zeitliche Ende eines Freiheitsentzugs nicht absehbar ist, stehen die Behörden weniger unter Druck, die bedingte Entlassung vorzubereiten und Vollzugslockerungen zu gewähren.

Ich gehe davon aus – ohne den Fall detailliert zu kennen –, dass die Vollzugsbehörden nicht damit gerechnet haben, dass die Therapiemassnahme bei Herrn Schmid bald aufgehoben wird. Deshalb hat man seine bedingte Entlassung nicht vorbereitet und ihm keinen Hafturlaub gewährt.

Das vierte psychiatrische Gutachten hat dann offenbar dazu geführt, dass der zuständige Kanton Jura zum Schluss kam, die bedingte Entlassung für Herrn Schmid sofort anzuordnen. Danach gab es keinen Rechtsgrund mehr, ihm die Freiheit zu entziehen.

Bei einem befristeten Freiheitsentzug wäre es für Adrian Schmid also anders verlaufen?
Davon gehe ich aus. Aktuell sorgt ja im Zusammenhang mit dem Mord im Zürcher Seefeld der Fall von Tobias Kuster für Schlagzeilen, der während seines Hafturlaubs untergetaucht ist. Kuster sass eine befristete Freiheitsstrafe ab. Nach einer gewissen, im Voraus bestimmten Zeit kommt er also wieder frei. In solchen Fällen bereiten die Vollzugsbehörden die bedingte Entlassung vor. In der Regel beginnen nach einem Drittel der Haftstrafe Vollzugslockerungen, wozu auch Hafturlaube gehören – zunächst begleitete, später dann auch unbegleitete. Dieses Vorgehen ist zur Vorbereitung der bedingten Entlassung unerlässlich. Eine Entlassung ohne entsprechende Vorbereitung mittels Vollzugslockerungen ist gefährlich, auch weil dies beim Gefangenen zu einer Art Entlassungsschock führen kann.

Nachdem das jurassische Kantonsgericht die Sicherungsverwahrung in eine Therapiemassnahme umgewandelt hatte, versetzte man Adrian Schmid in die Zürcher Justizvollzugsanstalt Pöschwies. Dort blieb er fast zwei Jahre ohne jegliche Therapie. Wieso wird eine Massnahme angeordnet und dann nicht umgesetzt?
Die Vollzugsbehörden sind in einer schwierigen Situation, denn in der Schweiz fehlen zurzeit 300 Therapieplätze. Zudem sprechen die Gerichte meines Erachtens eher zu oft eine Therapiemassnahme aus. Das hat mit dem politischen und gesellschaftlichen Druck zu tun, dem die Gerichte heute ausgesetzt sind. Heute interessiert es die Gesellschaft in erster Linie, dass niemand mehr rückfällig wird, und nicht so sehr, ob die Länge des Freiheitsentzugs der Schuld angemessen ist. Haben die Gerichte es mit einem Gewaltstraftäter mit psychischer Auffälligkeit zu tun, besteht die Versuchung, lieber kein Risiko einzugehen und eine unbefristete Therapiemassnahme statt einer befristeten Freiheitsstrafe anzuordnen. Denn damit lässt sich eine längere Einsperrung begründen.

Sinnbildlich für diese Entwicklung ist der Begriff der schweren psychischen Störung, der heute meines Erachtens in gewissen Kantonen immer weiter gefasst wird. Entsprechend häufiger wird dann die Anwendung von Artikel 59, also eine Therapiemassnahme, zum Thema.

Adrian Schmid beteuert bis heute seine Unschuld. Das erwies sich in Bezug auf die angeordnete Therapiemassnahme als Nachteil für ihn.
Es ist tatsächlich so, dass eigentlich alle Therapien von einem einsichtigen Täter ausgehen. Es ist deshalb atypisch, dass im Fall von Herrn Schmid eine Sicherungsverwahrung in eine Therapiemassnahme umgewandelt wurde. Typisch wäre gewesen, ihn weiter zu verwahren, solange die Schuldeinsicht ausbleibt. Es muss gute Gründe gegeben haben, Herrn Schmid trotzdem als therapierbar anzuerkennen.

Ist es nicht absurd, dass im vorliegenden Fall vier Gutachten mit vier verschiedenen Diagnosen existieren?
Auch das ist atypisch. Die unterschiedlichen Diagnosen zeigen, dass diese immer auch ein wertender Akt ist. Es gibt offensichtlich einen Beurteilungsspielraum in Bezug auf die erhobenen Informationen und Daten. Darum können die Diagnosen voneinander abweichen.