Der Prozess: «Allein in Bern leben 10 000 People of Color!»

Nr. 35 –

In Bern verhandelte ein Scheintribunal den Fall eines rassistischen städtischen Zunftwappens. Ziel war nicht ein Schuldspruch, sondern eine Annäherung an die Frage: Wer darf sich gestört fühlen?

Es war eine seltsame Gerichtsverhandlung, der man am Donnerstag letzter Woche in Bern beiwohnen konnte. Im Progr tagte das «Kanakentribunal», um die Causa «Berner Mohr – Tabuisierung und Banalisierung von Rassismus und Rassismuskritik» zu verhandeln. Die Anklage richtete sich gegen Unbekannt, und ihr Inhalt wog schwer: «Gehilfenschaft zu Rassismus».

Das performative Scheingericht war vom Rassismus-Stammtisch einberufen worden. Dieses Kollektiv aus Wissenschaftlerinnen, Künstlern und Aktivistinnen hat sich zum Ziel gesetzt, mit experimentellen Veranstaltungsformen in die Wirrungen des Rassismusdiskurses einzugreifen. Es ist Teil eines gesamtschweizerischen Netzes, zu dem auch das rassismuskritische Humorfestival «Laugh Up! Stand Up!» in Zürich oder das antirassistische Kollektiv Post It in Genf gehören. Als Aufhänger wählte die Gruppe diesmal das Wappen der über 600 Jahre alten Berner Zunft zum Mohren, das an mehreren Orten in der Altstadt zur Schau gestellt ist. Darauf zu sehen ist das rassistisch klischierte Gesicht eines schwarzen Mannes, mit goldenem Ohrring und federgeschmückter Stirnbinde, wulstigen Lippen und fliehender Stirn. Ein Mohr, wie er im Heraldikbuch steht.

Medialer Schlagabtausch

Vor rund zweieinhalb Jahren sorgten die beiden SP-Stadträte Halua Pinto de Magalhães und Fuat Köçer für hohen emotionalen Wellengang, als sie das Wappen in einem Postulat kritisierten. Es bediene sich einer rassistischen Symbolik aus der Kolonialzeit, lautete ihr Vorwurf. Darum forderten sie die Ausarbeitung einer Lösung für den Umgang mit «sämtlichen rassistischen Darstellungen in der Öffentlichkeit» – auch wenn dies nötigenfalls deren Verbannung aus den Berner Gassen bedeuten würde.

Es folgte ein medialer Schlagabtausch, der sich vor allem um zwei Fragen drehte: Ist das Mohrenwappen historisch als rassistisch einzuordnen? Und ist es heute nötig, eine solche Diskussion überhaupt zu führen? Während sich Journalistinnen und Wissenschaftler durchaus kontrovers zum Thema äusserten, herrschte in den zahlreichen Onlinekommentaren überwiegend die Meinung vor: Nein, das Wappen ist nicht rassistisch zu verstehen. Und nein, die Debatte ist nicht angebracht, haben wir denn keine echten Probleme?

Auch der Basler Historiker Georg Kreis, zwischen 1995 und 2011 Präsident der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR), schaltete sich ein. Im Berner Onlinemagazin «Journal B» schrieb er, dass man sich mit solcher Symbolpolitik dem Vorwurf aussetze, «dass da – scheinheilig und bequem – bloss politische Korrektheit zelebriert werde». Damit drohe man den Anstrengungen gegen tatsächlich existierenden Alltagsrassismus entgegenzuwirken.

Wer sich durch das Wappen der Mohrenzunft also gestört oder rassistisch diskriminiert fühlt, steht vor einem grundlegenden Problem. Wie in einen Diskurs eintreten, in dem der Vorwurf der Überempfindlichkeit nie weit ist? Und wie auf einen Missstand aufmerksam machen, dessen Vorbringen per se als illegitim abgetan wird? Als Lösungsvorschlag bot der Rassismus-Stammtisch mit seinem süffisanten Kanakentribunal einen spielerischen Ansatz: Die Gerichtsverhandlung war die trotzige Formalisierung einer Debatte, die sich ausserhalb der gesetzlich verankerten Rassismusstrafnorm abspielt.

«Wer ist ‹wir›?»

Der kleine Raum war bis fast auf den letzten Sitzplatz gefüllt. Eingezwängt auf der einen Seite sassen die vier Geschworenen: der Islamwissenschaftler Mohamed Wa Baile, der Jurist Tarek Naguib, die Historikerin Jovita Pinto sowie ein junger Mann aus dem Publikum, der sich spontan ins Tribunal hatte aufnehmen lassen. Ihre Anklageschrift umfasste zwei Punkte: die öffentliche Darstellung rassistischer Symbole sowie die Unterdrückung jeglicher Kritik daran. Das Spielfeld war damit ausgesteckt, die augenzwinkernd überspitzte Verhandlung konnte losgehen.

Für die Anklage sprach der Sozialanthropologe Rohit Jain. In seinem feurigen Einstiegsplädoyer wies er darauf hin, dass der Mohrendiskurs ein Licht auf die früheren kolonialen Verstrickungen der Stadt Bern und insbesondere der Zunft zum Mohren geworfen habe. Die Aufarbeitung dieser Vergangenheit sei aber abgeklemmt worden, womit ein beträchtlicher Teil der Bevölkerung marginalisiert werde: «Es leben 10 000 People of Color alleine in der Stadt Bern!», so Jain. Deshalb gehe es bei dieser Debatte nicht um den Mohren selbst, sondern um den strukturellen Rassismus einer Gesellschaft, die sich an ihm nicht störe. Und damit um das Selbstverständnis, in dem wir zusammenleben: «Wer darf sprechen, sich zugehörig fühlen? Wer ist ‹wir›?»

Lehrmeisterlich baute sich anschliessend der Schriftsteller Raphael Urweider vor dem Publikum auf. Er amtete an diesem Abend als Pflichtverteidiger. In dieser Rolle führte er genüsslich ein Gemenge aus Argumenten vor, die er zuvor aus sozialen Netzwerken und Printmedien zusammengetragen hatte. Der Mohr werde im Zunftwappen ja verehrt, führte er aus, schliesslich handle es sich dabei um den heiligen Mauritius, «einen guten Christen». Die Empörung über die Darstellung sei deshalb völlig unangebracht. Und selbst wenn der Mohr eine rassistische, vielleicht auch koloniale Vergangenheit in sich trage: Die Geschichte sei eben brutal, das könne man heute nicht rückgängig machen.

Im Sinn der Anklage

In der Folge wurden zwei Zeugen ins Kreuzverhör berufen. Zuerst stellte sich der Historiker Bernhard C. Schär den Fragen von Anklage, Verteidigung und Publikum. In einem rasanten Exkurs erörterte er, dass das umstrittene Wappen im Lauf der Zunftgeschichte wiederholt an gängige Mohrendarstellungen angepasst worden sei. Die heutige von Rassismus geprägte Version des Wappens entstand im Jahr 1891, als in Europa kolonialistische Aufbruchstimmung herrschte. In der öffentlichen Zurschaustellung des Fremden erkennt Schär denn auch eine Machtdemonstration: «Wer kann was darstellen, wie er will?»

Erst kürzlich hat die Zunft zum Mohren angekündigt, ihre öffentlichen Mohrendarstellungen künftig mit Infotafeln zu versehen. Darauf wird voraussichtlich zu lesen sein, dass auf ihrem Wappen der positiv konnotierte heilige Mauritius abgebildet sei. Dies käme Geschichtsklitterung gleich, sagte der Historiker dazu. Aus wissenschaftlicher Sicht sei diese Auslegung «sehr, sehr unplausibel».

Als zweiter Zeuge trat Stadtrat Halua Pinto de Magalhães auf. Gleich zu Beginn wies er darauf hin, dass offenbar kaum jemand sein Postulat wirklich gelesen habe. Denn der Mohr diente darin bloss als Aufhänger für seine weiter gefasste Forderung, mehr Anstrengungen gegen institutionellen Rassismus zu unternehmen. Aber offensichtlich habe sich eine «Dominanzgesellschaft» dadurch in ihrem Recht bedroht gefühlt, definieren zu können, was rassistisch sei. Wie er sich ob all der ablehnenden Reaktionen gefühlt habe, fragte der Ankläger. «Delegitimiert», antwortete der junge Politiker.

Hätten sich Geschworene und Publikum am Ende auf einen Schuldspruch einigen müssen, wäre dieser ohne Zweifel im Sinn der Anklage ausgefallen. Denn an dieser Veranstaltung waren Gleichgesinnte unter sich; weder die EKR noch die Zunft zum Mohren waren der Einladung gefolgt, daran teilzunehmen.

Das Kanakentribunal kam jedoch ganz gut ohne sie zurecht. Die Mohrendebatte der vergangenen zwei Jahre hatte schliesslich zutage gebracht, dass sich derzeit keine breite Öffentlichkeit finden lässt, die sich mit den historischen Vermächtnissen der kolonialen Schweiz befassen mag. Aber anstatt sich damit abzufinden, schaffte sich der Rassismus-Stammtisch an diesem Abend eine eigene, eine Gegenöffentlichkeit. Wenn es keine echten Gerichtsverfahren gibt, spielt man sie eben selber.