Zürichs Eingrenzungsregime: Im Gefängnis ohne Gitter und Mauern

Nr. 36 –

Die Zürcher Behörden versuchen, mit einer schikanösen Massnahme ihre Ausschaffungsquote zu verbessern. Was das bedeutet, erzählt der gebürtige Sudanese Izak El-Nafael.

Um einzukaufen, müsste Izak El-Nafael nach Effretikon oder Winterthur – darf er aber nicht.

Das rote Kioskhäuschen mit gelbem Sonnenschirm steht etwas verloren zwischen dem Kemptthaler Bahnhofsgebäude und der grossen Lagerhalle. Bis auf einen Mann in einiger Entfernung weit und breit kein Mensch. Wohl deshalb ist die rote Ladenklappe des Kiosks geschlossen.

Izak El-Nafael, der Mann vor dem Kiosk, schirmt mit einer Hand die Augen vor der Sonne ab, mit der anderen zeichnet er eine Linie in die Luft: «Hier bis zu diesem Wald hinter den Bahnlinien, da drüben bis zur Firma Givaudan.» Er dreht sich langsam im Kreis, der Finger zeichnet mit, schwenkt über die Autobahn, die Kemptthaler Notunterkunft, eine weitere Autobahn: «Da drüben bis hinter die Bergkuppe. Dort bis zu den Wiesen. Irgendwo dazwischen liegt Lindau.»

Nun lacht der grosse Mann, zuckt resigniert mit den Schultern. Was El-Nafaels Finger aufzeichnet, sind die Gemeindegrenzen von Lindau – und zugleich die Grenzen seiner Bewegungsfreiheit. Knapp zwölf Quadratkilometer umfasst das Gebiet. Gut zwei Drittel davon sind Wald- und Wiesenflächen. Seit etwas mehr als zwei Monaten darf El-Nafael diese Grenzen nicht überschreiten, und das wohl für die nächsten zwei Jahre. So bestimmt es die sogenannte Eingrenzungsverfügung, die der Sudanese nach seiner Festnahme erhalten hat.

Besuch zur frühen Morgenstunde

Rückblende: Mitte Juni stürmt die Zürcher Kantonspolizei morgens um fünf die Notunterkunft in Kemptthal. Sie weckt die schlafenden Bewohner, verlangt nach Ausweispapieren. Die Männer kennen das Prozedere mittlerweile. Die Polizei führt die Kontrollen wöchentlich, manchmal auch täglich durch. Schliesslich werden einige der Bewohner in Untersuchungshaft nach Zürich gebracht. El-Nafael ist diesmal einer von ihnen. Etwa fünf Stunden wird er festgehalten. Bei seiner Freilassung erhält er ein in deutscher Sprache verfasstes Papier, das er unterschreiben soll. Andernfalls dürfe er das Gefängnis nicht verlassen. Wie er später erfahren wird, handelt es sich dabei um eine Eingrenzung.

El-Nafael ist kein Einzelfall. Bea Schwager, Leiterin der Sans-Papiers-Anlaufstelle Zürich (Spaz), bestätigt, dass die Zahl der abgewiesenen AsylbewerberInnen mit einem Bewegungsverbot seit Juni massiv zugenommen hat. «Die Eingrenzungen werden offenbar systematisch verteilt.»

Das Migrationsamt bestreitet dies. «Von einer Allgemeinpraxis kann nicht gesprochen werden», sagt Marc Schmid vom Migrationsamt Zürich. Jeder Fall werde einzeln geprüft. Entsprechend individuell seien auch die Rayonverbote.

Die Rayonverbote der Kemptthaler Asylbewerber gleichen sich aufs Haar, auch dasjenige von El-Nafael. Grund für seine Eingrenzung: Der Sudanese hält sich illegal im Land auf. Sein Asylantrag wurde 2009 abgelehnt, zwei Jahre nachdem er in die Schweiz geflohen war. Die Gesetzeslage ist eindeutig. Er muss das Land verlassen. Nur: Der Mann hat weder Identitätspapiere noch die Aussicht darauf, diese jemals zu erhalten.

El-Nafael stammt aus einem Dorf nahe bei Juba, der Hauptstadt des heutigen Südsudan. 2003, mitten im Bürgerkrieg, musste er mit seiner Mutter und den beiden Geschwistern fliehen, zunächst nach Kenia, dann weiter nach Europa. Der Krieg hat den Sudan entzweit. Die Folge: Das Land, in das El-Nafael heute zurückgeschickt werden soll, existierte zum Zeitpunkt seiner Ausreise noch nicht.

Eingrenzen statt einbuchten

Laut dem Ausländergesetz des Bundes dürfen Rayonverbote als Druckmittel verwendet werden, um abgewiesene AsylbewerberInnen zur Ausreise zu bewegen. Einige der Betroffenen seien aber wie El-Nafael staatenlos und könnten weder freiwillig ausreisen noch unter Druck der Behörden ausgeschafft werden, sagt eine Aktivistin der Autonomen Schule Zürich. Dass auch sie von den Massnahmen betroffen sind, sei reine Schikane.

«Eingrenzungen, insbesondere aber Ausgrenzungen dienen seit den neunziger Jahren häufig als Massnahme zur Drogenprävention», konstatiert Rechtsanwalt Peter Frei, der die Praxis im Ausländerrecht seit Jahrzehnten verfolgt. Dass Eingrenzungen nun im grossen Stil auch gegen abgewiesene AsylbewerberInnen verfügt werden, sei allerdings neu. Er ist überzeugt: «Die Praxisänderung der Zürcher Behörden muss als Teil eines schweizweiten Grooves verstanden werden.» Es werde relativ schnell und locker zu harten Massnahmen gegriffen.

Tatsächlich handelt es sich bei den Bewegungsverboten weniger um eine Praxisverschärfung als um eine Praxisänderung. Während Jahren und noch bis vor einem halben Jahr hat Zürichs Migrationsamt systematisch Haftbefehle gegen AsylbewerberInnen wegen illegalen Aufenthalts ausgesprochen. Viele abgewiesene AsylbewerberInnen mussten deshalb regelmässig Haftstrafen von drei bis vier Monaten absitzen.

Die Praxis würde noch heute gelten, wäre das Migrationsamt nicht Anfang dieses Jahres von Zürichs Obergericht zurückgepfiffen worden. Die Praxis sei nicht zumutbar. Das Migrationsamt musste seine Praxis folglich anpassen. Nun gilt: Bewegungsverbote statt Freiheitsentzug. «Das ist eine Kriminalisierung durch die Hintertür», sagt Bea Schwager. «Das sind Gefängnisse, bei denen man sich Gitter und Mauern selber denken muss.»

Fehrs Augenwischerei

Fünf Häuser stehen in Kemptthal. Eines dieser fünf ist die Notunterkunft von El-Nafael, eingeschlossen zwischen zwei Autobahnstrassen. Davor ein Aussenbereich mit einem Baum, einem Pingpongtisch, einigen Bänken. Drinnen sind die Container. Drei Doppelbetten pro Container, mehrere Container pro Saal. Mehr gibt es nicht, keinen Einkaufsladen, keinen Sportplatz. «Um einzukaufen, müssten wir nach Effretikon oder nach Winterthur gehen», sagt El-Nafael. «Da dürfen wird aber nicht hin.» Die Eingegrenzten können aufgrund des Bewegungsverbots ihre Deutschkurse, ihre AnwältInnen oder gar ihre Kinder nicht mehr besuchen. Dafür müssen sie das Migrationsamt erst um eine Bewilligung ersuchen. Ein langwieriger Prozess.

In einer Medienmitteilung vom vergangenen Donnerstag versucht Mario Fehr, die Praxis des Migrationsamts nun zu rechtfertigen: Erstens seien mehr als zwei Drittel der AsylbewerberInnen mit Bewegungsverbot zuvor straffällig geworden. Konkret: Gegen 179 abgewiesene AsylbewerberInnen sei eine Eingrenzung verfügt worden. Bei über 100 liege eine Straffälligkeit vor. Zweitens stehe der Kanton gegenüber dem Bund in der Pflicht. Dieser fordere einen konsequenten Vollzug ein, wenn nötig auch mit Beitragskürzungen an einzelne Kantone. Eine Praxisänderung sei folglich nicht angezeigt.

Fehrs Argumente sind allerdings mehr als dürftig. Zum einen sind die präsentierten Zahlen wenig aussagekräftig. Bei den meisten der genannten Straffälle handle es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um Verstösse gegen das Ausländergesetz wegen illegalen Aufenthalts, ist Schwager überzeugt. «Diese Menschen werden aufgrund ihres blossen Daseins kriminalisiert.» Das Migrationsamt Zürich gibt auf Anfrage lediglich bekannt, es handle sich um Delikte gemäss Strafgesetzbuch oder Betäubungsmittelgesetz.

Zum anderen verdreht Fehr eine wichtige Tatsache: Das Schweizer Gesetz lässt zwar zu, die Bewegungsfreiheit abgewiesener AsylbewerberInnen einzuschränken. Ausser dem Kanton Zug folgt bisher aber kein anderer der systematischen Praxis der Zürcher – auch die Hardlinerkantone nicht. Die systematische Praxis sei nicht verhältnismässig, sagte etwa Jürg Eberle, Leiter des St. Galler Migrationsamts, gegenüber dem «Tages-Anzeiger».

Das Kemptthaler Kioskhäuschen hat seine Klappe mittlerweile geöffnet. Eine Handvoll Leute, wahrscheinlich Givaudan-MitarbeiterInnen, stehen im Schatten des gelben Sonnenschirms und trinken ein Feierabendbier. Bald werden sie in ihre Autos steigen und nach Hause fahren.

Dutzende Beschwerden

Ein- und Ausgrenzungen werden im Ausländergesetz (AuG) geregelt. Eine Eingrenzung kann verfügt werden, wenn eine Person die öffentliche Sicherheit stört oder der Verdacht besteht, dass sie die gesetzte Ausreisefrist nicht einhält.

Die Umsetzung der AuG obliegt den zuständigen Behörden der Kantone. Das Gros der Kantone erteilt die entsprechende Verfügung nur in Einzelfällen.

Inzwischen haben mehrere Dutzend Betroffene beim Zürcher Zwangsmassnahmengericht Beschwerde eingereicht mit der Begründung, die Massnahme sei nicht verhältnismässig.

Nachtrag vom 23. Februar 2017 : Ein Gefängnis namens Zürich

Die Festung Europa wird nicht nur an den Grenzen ausgebaut. Auch in ihrem Herzen wird fleissig gemauert. Besonders hervor tut sich dabei die Zürcher Sicherheitsdirektion unter SP-Regierungsrat Mario Fehr. Seit Frühling 2016 erhielten zahlreiche der rund 800 abgewiesenen Asylsuchenden im Kanton Zürich eine sogenannte Eingrenzungsverfügung: Ohne eine Ausnahmebewilligung dürfen sie je nach Fall die Gemeinde oder den Bezirk, in der ihre Unterkunft liegt, nicht verlassen. Und seit Anfang Februar gilt in den Notunterkünften (NUK) eine Präsenzpflicht. Wer nicht morgens und abends zur Anwesenheitskontrolle erscheint, erhält keine Nothilfe (8.50 Franken pro Tag).

Diese Weisungen schränken abgewiesene Asylsuchende in ihrer Bewegungsfreiheit ein und verunmöglichen ihnen soziale Kontakte ausserhalb der Notunterkünfte, die oft in unterirdischen Bunkern ohne Tageslicht eingerichtet sind und sich somit kaum mehr von einem Gefängnis unterscheiden. Nun hat das Zürcher Verwaltungsgericht den SP-Regierungsrat vergangene Woche zurückgepfiffen und die Eingrenzung eines Äthiopiers als rechtswidrig eingestuft. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig; die Behörden überlegen sich einen Weiterzug ans Bundesgericht.

Der krasse Druck auf die NUK-BewohnerInnen sei zermürbend und ein Angriff auf die Menschenrechte, sagte Hanna Gerig vom Solinetz Zürich an einer Pressekonferenz diesen Montag. Sie seien aber auch ein Angriff auf solidarische Strukturen wie die Autonome Schule Zürich oder das Solinetz, die unter anderem Sprachkurse anbieten, die die Leute aus den NUKs nun nicht mehr besuchen könnten. Das Bündnis «Wo Unrecht zu Recht wird» hat darum eine Petition lanciert, die den sofortigen Stopp von Eingrenzungsverfügungen und Anwesenheitszwang in den NUKs fordert: www.wo-unrecht-zu-recht-wird.ch/de/petition.

Noëmi Landolt