Zwangsarbeit in der Sozialhilfe: «Ich komme aus diesem System nicht mehr raus»

Nr. 40 –

Wer heute Sozialhilfe bezieht, verpflichtet sich, Gegenleistungen zu erbringen – sprich: zu arbeiten. Eine alleinerziehende Mutter erzählt von ihrem Leben zwischen Sozialhilfe, Teillohnstelle und Kinderbetreuung.

«Manchmal schaue ich in den Spiegel und wundere mich, dass ich nicht das Gesicht einer hundertjährigen Frau habe», sagt Sandra Keller*. Dabei scheint ihr Leben auf den ersten Blick nicht ungewöhnlicher als andere: Die 45-Jährige teilt sich mit ihren drei Kindern eine kleine Wohnung in einer Schweizer Grossstadt. Die Kinder sind inzwischen im Teenageralter. Es sei ihnen mittlerweile peinlich, wenn sie mit ihren Freunden auf dem Sportplatz zusammensitzen und ihre Mutter vorbeikommt, erzählt Keller schmunzelnd.

Das Lachen vergeht ihr, sobald sie auf ihre Fünfzigprozentstelle im Verkauf zu sprechen kommt. Sandra Keller ist Sozialhilfebezügerin. Die Arbeitsstelle hat ihr das Sozialamt als Programm der beruflichen Arbeitsintegration vermittelt. Gefragt, ob sie im Verkauf arbeiten möchte, habe sie niemand, sagt sie.

Monatlich erhält Keller für den Job hundert Franken ausbezahlt – ein kleiner Extrabatzen, mehr nicht. Er soll als Arbeitsanreiz dienen. Seit drei Jahren läuft das Programm, seit drei Jahren macht Keller denselben Job wie jene VerkäuferInnen, die normal angestellt sind. «Wenn ich krank bin, kommt meine Chefin oftmals in einen personellen Engpass», erzählt sie.

Keller versucht schon lange, den Sprung vom staatlich geförderten zweiten Arbeitsmarkt in den ersten, regulären Arbeitsmarkt zu schaffen. Bisher vergeblich. «Meine Chefin weigert sich, mir ein Referenzschreiben auszustellen. Sie will mich nicht gehen lassen. Natürlich nicht, sie profitiert schliesslich von meiner billigen Arbeit. Ich komme aus diesem System nicht mehr raus», sagt Keller.

Abstieg in die Armut

Bevor Sandra Keller von der Sozialhilfe abhängig wurde, hatte sie lange Zeit eine Festanstellung im ersten Arbeitsmarkt. Etwa acht Jahre arbeitete sie bei einem staatlichen Betrieb. Es sei ein guter Job gewesen, sie habe ihn gerne gemacht, sagt Keller. Damals, Anfang der nuller Jahre, war die junge Mutter verheiratet. Als ihr ältestes Kind drei Jahre alt und sie mit dem dritten Kind schwanger war, reichte sie die Scheidung ein. Ihr Mann war gewalttätig, ein Leben mit ihm kaum ertragbar. Nach der Scheidung zog sie mit den drei Kindern um. Für die alleinerziehende Mutter begann eine schwierige Zeit. Aufgrund der Kinderbetreuung konnte sie nicht mehr arbeiten. Alimente erhielt sie keine.

Der Job wurde ihr schliesslich gekündigt. Es war der Beginn des sozialen Abstiegs. Die junge Mutter versuchte, irgendwie über die Runden zu kommen. Immer wieder arbeitete sie temporär, immer in Fabriken. Mittlerweile hatte sie eine Tagesmutter gefunden. Dies erlaubte ihr, manchmal mehrere Schichten hintereinander zu arbeiten. Das Geld war trotzdem stets knapp, die Sozialhilfe musste streckenweise einspringen. Von ihrer Familie erhielt sie keinerlei Unterstützung.

Dann folgte ein neuer Schicksalsschlag: Kellers ältestes, damals achtjähriges Kind wurde krank. Die Diagnose: eine unheilbare Stoffwechselkrankheit. Die dünnen Fäden, so mühsam zusammengehalten, begannen zu reissen. Für die junge Mutter war es ein Schock. «Es hat mir richtiggehend den Teppich unter den Füssen weggezogen», erzählt sie. Sie verbrachte zunächst einige Wochen mit dem Kind im Spital. Gemeinsam mussten sie lernen, mit der schweren Krankheit umzugehen. Sandra Keller war inzwischen kaum mehr belastbar, erlitt schliesslich ein Burn-out – und konnte nicht mehr arbeiten. «Das war der Moment, als ich vollständig in die Sozialhilfe gerutscht bin», sagt sie.

«Geh arbeiten oder zieh weg!»

Ihre Betreuungsperson – keine ausgebildete Sozialarbeiterin – sah damals keinen Grund für die Arbeitsunfähigkeit der alleinerziehenden Mutter und gab ihr kaum Zeit, sich mit der Krankheit ihres Kindes zu arrangieren. «Mir wurde immerzu gesagt, ich solle entweder eine Arbeit suchen oder wegziehen», erzählt Keller.

Schliesslich kürzte die Sozialhilfe die Unterstützungsgelder. Der Grund: Arbeitsverweigerung. Die Familie musste aus der Wohnung ausziehen, die Miete war zu hoch. Keller verschickte zwei Dutzend Wohnungsbewerbungen – vergeblich: «Das Sozialhilfegeld ist schlichtweg zu knapp bemessen. Ausserdem vergeben Vermieter ihre Wohnungen nur ungern an Sozialhilfebezüger», sagt sie.

Die Familie wurde mangels Alternativen schliesslich in einer von der Gemeinde zur Verfügung gestellten «Notwohnung» untergebracht. «Diese Zeit war für mich sehr schwierig», erzählt Keller. «Der Hausteil, in dem ich mit meinen Kindern lebte, war kaum bewohnbar.» Die Fenster waren teilweise kaputt, die Waschmaschine war nur zeitweise benutzbar.

Nach zwei Jahren musste die Familie auch aus der Notwohnung ausziehen. Dies verlangten die Richtlinien der Gemeinde. Weil Keller noch immer nicht arbeitsfähig war, kürzte die Sozialhilfe erst die Sozialhilfegelder und strich dann sämtliche Leistungen. Die Behörden drohten bereits mit Kindesentzug, falls Keller keine neue Wohnung finden würde. Die junge Mutter wusste sich nicht mehr zu helfen.

In ihrer Not wandte sich Keller an die IG Sozialhilfe, einen Unterstützungsverein für Armutsbetroffene, und bat um Hilfe. Die IG reagierte unverzüglich: «Ich erhielt einen Teil der gestrichenen Gelder vom Sozialamt zurück», erzählt Keller. «Offenbar sind der Gemeinde in meinem Fall Fehler unterlaufen.» Ausserdem habe ihr der Verein geholfen, eine neue Wohnung in einer anderen Gemeinde zu finden.

Noch nie in den Ferien

Seit gut drei Jahren lebt die Familie nun in der Stadt. Sie habe sich in der neuen Gegend gut eingelebt, sagt Keller, trotz einiger Anfangsschwierigkeiten. Ihren Kindern sei es zum Glück schon immer leicht gefallen, sich auf die verschiedenen Lebenssituationen einzustellen.

Seit die Kinder selbstständiger seien, habe sie wieder etwas mehr Zeit für sich selbst, sagt sie. Sie sei gerne in der Natur. Ausserdem bekommt sie oft Besuch von ihrer Tante. «Das hat sich mittlerweile so eingespielt», sagt sie. Sie selbst könne schliesslich nicht wegfahren, das Zugbillett sei zu teuer. Auch seien die Ausgaben für Kleider, Essen und so weiter mit dem zunehmenden Alter der Kinder stetig gestiegen. Auf die Seite legen könne man da nichts. «Ich bin mit meinen Kindern noch nie in die Ferien gefahren», sagt Keller.

Sandra Keller ist froh, wieder arbeiten zu können. Sie müsse etwas tun, mit anderen Menschen zusammen sein. Allerdings wäre sie gerne etwas mehr gefordert. Vor allem aber macht sie sich grosse Sorgen darüber, ob sie den Sprung in den ersten Arbeitsmarkt wieder schafft. «Ich möchte endlich wieder einer richtigen, einer normalen Arbeit nachgehen», sagt Keller.

Der Hundertfrankenjob

Sie hat Mühe zu verstehen, weshalb sie nach wie vor in einem Programm der Arbeitsintegration beschäftigt ist. Beim Arbeitsantritt teilte ihr die Betreuerin mit, dass sie als Sozialhilfebezügerin lediglich als Zusatzhilfe arbeite, um dem regulären Personal unter die Arme greifen zu können. Schliesslich seien die Stellen auf dem zweiten Arbeitsmarkt «geschützt», die Anforderungen weniger hoch. In ihrem Fall treffe das allerdings nicht zu, sagt Keller. Sie arbeite selbstständig und mache denselben Job wie jene VerkäuferInnen, die normal angestellt seien. Doch im Unterschied zu ihnen erhält Keller für ihre Arbeitsleistung nur den bereits erwähnten Extrabatzen von hundert Franken.

Das Prinzip dieses Zusatzverdienstes wird in vielen Schweizer Gemeinden innerhalb der Sozialhilfe als Arbeitsanreiz genutzt: Wer Sozialhilfegelder bezieht und sich im Rahmen eines Arbeitsintegrationsprogramms im zweiten Arbeitsmarkt betätigt, erhält zusätzlich zu den regulären Leistungen der Sozialhilfe einen sogenannten Einkommensfreibetrag. Die Beträge variieren je nach Kanton und Gemeinde stark und liegen zwischen 100 und 400 Franken.

Keller ist wütend: «Natürlich sehe ich, dass solche Teillohnstellen durchaus sinnvoll sein können.» Sie würden bestimmten Leuten eine Arbeit ermöglichen, die sonst unter normalen Umständen kaum möglich wäre. Nicht aber bei ihr: «Ich arbeite doch wie alle anderen auch.»

Die Situation ist vertrackt: Die dreifache Mutter muss einerseits den Ansprüchen ihrer Chefin genügen: «Die setzt auf mich.» Wegen Personalmangel müsse Keller andererseits manchmal sogar andere Leute aus dem Arbeitsprogramm betreuen und einarbeiten. «Und wenn ich mich weigere weiterzumachen, werden meine Sozialhilfegelder gekürzt. Die Teilnahme an diesem Programm ist für mich verpflichtend.» Und sie wolle ja arbeiten.

Gleichzeitig muss Keller auch den Erwartungen ihrer Wohngemeinde nachkommen. Die zuständige Sozialarbeiterin habe zwar Verständnis für ihre Situation, erwarte aber gleichzeitig, dass sich Keller schnellstmöglich eine reguläre Anstellung sucht. Nur wie? Sandra Keller hat bereits verschiedene Male erfolglos versucht, sich auf eine reguläre Stelle zu bewerben. «Ich erhalte nur Absagen», erzählt sie. Zurzeit verschickt sie jede Woche drei bis vier Bewerbungen.

* Name geändert.

Zahlen gegen Märchen : Sparkarussell Sozialhilfe

Laut aktuellsten Zahlen des Bundesamts für Statistik (BFS) waren 2014 etwas über 261 000 Menschen auf Sozialhilfeleistungen angewiesen, wobei die Quote der SozialhilfebezügerInnen von 2005 bis 2014 konstant bei 3,2 Prozent geblieben ist.

Eine Regelung der Sozialhilfe auf Bundesebene gibt es bisher nicht. Als generell verbindlich gelten die Empfehlungen, die von der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos) verabschiedet werden – die sogenannten Skos-Richtlinien. Zuständigkeit und Vollzug der Sozialhilfe sind je nach Kanton oder Gemeinde sehr unterschiedlich organisiert.

Seit 2010 ist in der Sozialpolitik eine Kontroverse über die Beitragshöhe und die demokratische Rechtmässigkeit der Skos-Richtlinien im Gang. In den letzten Jahren sind einige Gemeinden aus der Skos ausgetreten, weil sie eine restriktivere Sozialhilfe verlangen. Als Reaktion hat die Skos 2015 deshalb eine neue Sparrunde eingeläutet. Seit Januar 2016 erhalten sozialhilfeberechtigte Grossfamilien und junge Erwachsene massiv weniger Sozialhilfe. Dies, obwohl nach Berechnungen des BFS der Grundbedarf, der sich nach dem sozialen Existenzminimum richtet, bereits vor den Kürzungen zu tief angesetzt war.

Einigen Kantonen geht dies noch immer zu wenig weit. So liebäugelt etwa der Kanton Bern mit einer neuerlichen Sparrunde. Der Kanton Schaffhausen hat eine Kürzung bereits im Juni dieses Jahres beschlossen. Sie betrifft insbesondere junge Erwachsene, denen der Beitrag um über 23 Prozent auf 755 Franken im Monat gekürzt wurde.

Auch die Sanktionsmöglichkeiten bei «schwerwiegenden Fällen» wurden bei der Revision 2015 verschärft: Weigert sich jemand, an einem Arbeitsprogramm teilzunehmen, darf ihm die Gemeinde die Leistungen kürzen – und zwar nötigenfalls bis auf das in der Verfassung garantierte Nothilfeminimum. Diese Praxisänderung wird vom Bundesgericht gestützt.

Ein oft genannter Grund für die Kürzungen bei der Sozialhilfe: Die Sozialhilfe verführe die Betroffenen zu einem Leben in der «sozialen Hängematte». Aktuelle Studien beweisen nun das Gegenteil: Eine Studie der Berner Fachhochschule (BFH) schätzt, dass rund ein Viertel aller Leistungsberechtigten insbesondere in ländlichen Gebieten keine Sozialhilfe beziehen, obwohl sie Anrecht darauf hätten; dies wegen mangelnder Information, aus Überforderung bei der Antragstellung oder aus Furcht vor einer Stigmatisierung.

Statistisch nicht belegen lässt sich ausserdem der von rechts behauptete «Sozialtourismus» in grössere Städte. Das zeigt eine Auswertung von Daten des Bundesamts für Statistik durch die BFH.

Anouk Eschelmüller