Flüchtlinge aus Eritrea: In die Illegalität getrieben

Nr. 41 –

Der politische Druck war hoch. Nun erhalten eritreische Flüchtlinge auch keinen vorübergehenden Schutz mehr in der Schweiz. Das Staatssekretariat für Migration stützt sich auf Erkenntnisse einer Mission in Eritrea selbst. Doch diese sind mehr als lückenhaft. Und die Verschärfung hat fatale Konsequenzen.

Abel* könnte bereits nächsten Sommer eine Ausbildung als Automechaniker beginnen. Er spricht ausgesprochen gut deutsch. Doch seine Zukunft sieht düster aus. Diesen September erhielt er seinen Wegweisungsentscheid. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat ihn aufgefordert, die Schweiz bis Mitte November zu verlassen. Der heute 21-jährige Abel ist vor zwei Jahren von Eritrea in die Schweiz geflohen, kurz bevor er in den Militärdienst eingezogen wurde. Dieser dauert in Eritrea oft mehrere Jahrzehnte und findet gemäss Uno teilweise unter sklavenähnlichen Bedingungen statt. Eine Dienstpflicht besteht auch für Frauen.

Abel ist kein Einzelfall: Mehrere Beratungsstellen für Flüchtlinge bestätigen gegenüber der WOZ, dass es seit diesem Sommer zu einem signifikanten Anstieg von Wegweisungsentscheiden gegenüber EritreerInnen gekommen ist. Grund dafür: Das SEM hat seine Praxis verschärft. Betroffen sind EritreerInnen, deren Asylantrag nach dem 23. Juni behandelt wurde. Seither nämlich wird die illegale Ausreise aus Eritrea nicht mehr als alleiniger Grund für eine vorläufige Aufnahme akzeptiert.

Aus Sicht des SEM spielt die Frage, ob eine Person den Militärdienst verweigert hat oder gar von diesem desertiert ist, die entscheidende Rolle bei der Beurteilung der Asylgesuche. Habe jemand nicht gegen die Dienstpflicht verstossen, gebe es für die Betroffenen bei einer Rückkehr in ihr Heimatland «keine begründete Furcht mehr vor zukünftiger Verfolgung». Eine Erkenntnis, zu der das SEM nach einer sogenannten Fact-Finding-Mission im Diktaturstaat am Horn von Afrika gelangte. Das Problem dabei ist augenscheinlich: Auskunft über die Situation im Land geben in Eritrea in erster Linie Vertreter der despotischen Regierung selber. Doch das ist nicht das Einzige, was man am SEM-Entscheid kritisieren muss: Betroffen von der Verschärfung sind auch viele minderjährige eritreische Asylsuchende, denen gegenüber die Schweiz zu besonderer Sorgfalt verpflichtet wäre. Wer «straffrei» nach Eritrea zurückkehren will, muss zudem verschiedene Forderungen des Regimes erfüllen, vor dem er geflohen ist. Die Schweiz macht sich zum Handlanger der Verfolger.

Fragwürdige Recherchen des Bundes

Der politische Druck war gross: Eritreische Flüchtlinge führen die Asylstatistik seit Jahren an. Bereits mit der letzten Asylgesetzrevision reagierte die Politik darauf: Militärdienstverweigerung wird seit 2013 nicht mehr als Asylgrund anerkannt, führt im Fall der Eritreer jedoch zu einer vorübergehenden Aufnahme. Weil das die Flüchtlingsquote nicht befriedigend senkte, sucht man nun nach Wegen, auch die vorläufigen Aufnahmen zu reduzieren. Ihren Anfang nahmen die Bemühungen mit der umstrittenen Eritreareise einer PolitikerInnengruppe, darunter Thomas Aeschi (SVP), Susanne Hochuli (Grüne) und Yvonne Feri (SP). Nach ihrer Rückkehr inszenierte sich die Reisegruppe medienwirksam und forderte einen härteren Umgang mit eritreischen AsylbewerberInnen. Der Ruf nach einer amtlichen Fact-Finding-Mission in Eritrea wurde laut. Nur wenige Wochen später entsandte das SEM zwei Mitarbeiter nach Eritrea; das Staatssekretariat dementiert jedoch, dass diese Reise in einem Zusammenhang mit jener der PolitikerInnen stand. Die Ergebnisse der Fact-Finding-Mission des SEM sind in einem etwa fünfzigseitigen Bericht festgehalten, der im Juni veröffentlicht wurde. Er bildet die Grundlage für die Praxisverschärfung, die das SEM nur einen Tag nach Veröffentlichung ankündigte.

Gegenüber den Schweizer SEM-Mitarbeitern hatte die eritreische Regierung zu Protokoll gegeben, illegal ausgereiste Männer könnten straffrei nach Eritrea zurückkehren. Sie müssten dazu lediglich die Diaspora-Steuer bezahlen, die zwei Prozent des Lohns beträgt. Um Glaubwürdigkeit bemüht, liess die eritreische Regierung die Schweizer mit 27 Personen sprechen, die freiwillig aus dem Sudan oder dem Jemen ins Land zurückgekehrt seien. Die Gespräche wurden nicht nur vom eritreischen Aussenministerium organisiert, sondern jeweils auch von einem Mitarbeiter des Aussenministeriums übersetzt. Ein Ersuchen des SEM, mit zwei Rückkehrern aus der Schweiz zu sprechen, lehnte die Regierung ab.

Bei seinem Urteil stützt sich das SEM auch auf Berichte der Uno sowie auf NGOs wie etwa Amnesty International. Es schliesst aus seinen Quellen: «Rückkehrer müssen nicht grundsätzlich mit einer Verhaftung rechnen.» Wie das SEM zu dieser Erkenntnis gelangt, bleibt nach der Lektüre der Berichte aber schleierhaft: Der Uno-Report dokumentiert zahlreiche Fälle von schweren Bestrafungen nach einer Rückschaffung. Lediglich zwei Ausnahmefälle werden erwähnt. Ein Fall bezieht sich auf eine Gruppe von Eritreern, die straffrei zurückkehren konnten, nachdem sie in einem nicht genannten Land bereits drei Jahre im Gefängnis verbracht und die Diaspora-Steuer bezahlt hatten. Weiter wird von einer Zwangsrückführung aus einem unbekannten Land berichtet, bei der nur die jüngeren Männer festgenommen, die älteren jedoch freigelassen worden seien. Das sind gemäss Uno die einzigen dokumentierten Beispiele einer straffreien, aber unfreiwilligen Rückkehr.

Minderjährige besonders betroffen

Eine freiwillige Rückkehr, die straffrei blieb, ist indes nicht bekannt. Der Uno-Bericht dokumentiert den Fall einer Gruppe, der mithilfe einer internationalen Organisation eine freiwillige Rückkehr nach Eritrea ermöglicht werden sollte. Doch obwohl vonseiten der Regierung allen Beteiligten eine straffreie Rückkehr zugesichert wurde, hat man sie in Eritrea verhaftet. Amnesty International weist in einem zitierten Bericht zwar auf die Möglichkeit einer straffreien Rückkehr hin. Betont wird jedoch: Das Regime handle willkürlich. Das Risiko einer Verhaftung bestehe in jedem einzelnen Fall. Auch das SEM gesteht ein, dass bezüglich einer straffreien Rückkehr keinerlei Rechtssicherheit bestehe. Dennoch geht man in der Schweiz davon aus, dass eine freiwillige straffreie Rückkehr grundsätzlich möglich sei. Die Praxisänderung des SEM scheint mehr auf politischem Willen als auf tatsächlichen Erkenntnissen zu beruhen. Asylrechtsexpertin Angela Stettler, juristische Mitarbeiterin einer Anwaltskanzlei, kritisiert, dass der Bericht sich überwiegend auf Aussagen der Regierung stützt. Objektivität sei in diesem Fall überhaupt nicht gegeben. «Wir fechten deshalb konsequent jeden Entscheid an, der sich auf den Bericht stützt.»

Spitzel können zurück

Abdulrazej Seid ist Präsident der schweizerischen Sektion der eritreischen Oppositionsbewegung EYMC (Eritrean Youth Movement for Change). Er hat wegen einer regierungskritischen Äusserung mehr als ein Jahr in unterschiedlichen eritreischen Geheimgefängnissen verbracht. Erst nach einem halben Jahr Haft erfuhr er den Grund für seine Inhaftierung. Seid sagt: Das eritreische Regime schleuse bewusst Spitzel nach Europa. Der Regierung gehe es darum, Menschen, die tatsächlich vor der eritreischen Diktatur flöhen, zu diskreditieren. «Die Spitzel können problemlos zurück nach Eritrea. Dadurch entsteht das falsche Bild, Flüchtlinge aus Eritrea könnten ohne weiteres zurückkehren», sagt Seid, der nach wie vor Kontakt mit Landsleuten in seiner Heimat hat. Seine Bekannten berichten von einer stetigen Zunahme der Repression seitens der eritreischen Regierung. Oft fänden sogenannte Giffas statt, Razzien, bei denen ganze Dörfer umkreist würden. «Jede Person, die nicht nachweisen kann, dass sie ihren Militärdienst absolviert hat, wird dabei an Ort und Stelle eingezogen», sagt Seid. Dabei mache man auch vor Minderjährigen nicht halt.

Dass das SEM jene Flüchtlinge nur noch vorübergehend aufnehmen will, die nachweisen können, dass sie die Wehrpflicht verweigert haben oder desertiert sind, hält Seid für absurd. «Fast alle Eritreer, die fliehen, fliehen vor dem Militärdienst. Die einen können vor dem Einzug fliehen, die anderen desertieren und fliehen dann. Doch alle fliehen aus dem gleichen Grund. Was ergibt es für einen Sinn, einen Teil nach Eritrea zurückzuschicken, wo sie im Gefängnis landen und nachher vom Militär eingezogen werden?»

Von der Praxisänderung sind Minderjährige überproportional betroffen: Wer kann, verlässt das Land jung, vor dem Einzug ins Militär. Vor dem SEM können diese Flüchtlinge dementsprechend nur eine illegale Ausreise geltend machen. Würden sie sich vom Militär einziehen lassen und erst dann aus dem Militär desertieren, so müsste man ihnen eine vorübergehende Aufnahme gewähren. Mit der neuen Regelung also wird bestraft, wer sich vorzeitig dem Militärdienst entzieht. Ausserdem dürfte eine Rückführung für Minderjährige gemäss Uno-Kinderrechtskonvention nur ausgeführt werden, wenn die Schweizer Regierung garantieren kann, dass die Minderjährigen nach der Ankunft von ihrer Familie oder in einem Heim betreut werden. Es ist zweifelhaft, ob der Bund dies im Falle von eritreischen Minderjährigen gewährleisten kann. Gerade die fragwürdige Fact-Finding-Mission zeigt, wie schwierig es ist, verlässliche Informationen aus Eritrea zu erhalten.

Noch ist für Abel nicht alles verloren. Er hat den negativen Entscheid angefochten. Beim Bundesverwaltungsgericht sind Dutzende Rekurse hängig. Ein Grundsatzentscheid des Bundesverwaltungsgerichts steht noch aus. In Abels Fall sind Teile des fragwürdigen SEM-Berichts per Copy-and-paste in die Begründung des SEM eingefügt worden. Eine Rückkehr nach Eritrea kommt für ihn nicht infrage. Zu gross ist die Angst vor der drohenden Bestrafung für seine illegale Ausreise. Weil die Schweiz kein Rücknahmeabkommen mit Eritrea hat, sind Zwangsausschaffungen in das Land nicht möglich. Wird sein Gesuch definitiv abgelehnt, droht Abel deshalb das gleiche Schicksal wie den Zehntausenden Sans-Papiers, die bereits unter prekären Bedingungen in der Schweiz leben: ein Leben in der Illegalität, der ständige Kreislauf aus Verhaftungen, Bussen, Gefängnis. Dazu wird die Praxisänderung letztlich führen.

* Name geändert.

Blackbox Eritrea

Kommendes Wochenende findet in der Roten Fabrik die Veranstaltung «Blackbox Eritrea» statt. Der Anlass steht unter dem Motto «Open the blackbox – meet the experts». Ziel ist gemäss Veranstaltern, ein differenziertes Bild von der komplexen politischen Situation in Eritrea zu vermitteln. Auch die Rolle der Schweiz im Umgang mit eritreischen Flüchtlingen werde kritisch beleuchtet.

An zwei Tagen finden Podiumsdiskussionen und Gespräche mit rund dreissig ExpertInnen statt. Zudem wird anhand von Filmen, Theater, Musik und Essen ein Einblick in die eritreische Kultur gewährt. Programm: www.rotefabrik.ch.