«Masseneinwanderung»: Zurückhaltung gilt nicht

Nr. 50 –

Bruno Cannellotto kam 1957 in die Schweiz. Der junge Italiener hatte in der Nähe von Udine die Sekundarschule besucht, aber keine eigentliche Ausbildung gemacht. Als im Dorf der Werber einer Baufirma aus Wallisellen auftauchte, liess sich Cannellotto als Saisonnier anheuern. Auf den Baustellen verdiente Cannellotto deutlich weniger als seine Schweizer Kollegen; doch aufmucken durfte er nicht. Immer war da die Angst, der Chef könnte fürs nächste Jahr kein Bewilligungsgesuch mehr stellen. Seinen Pass musste Cannellotto jeweils auf der Gemeinde deponieren, er erhielt ihn erst zurück, wenn alle Steuern und Ausgaben bezahlt waren. Ein Fehler, und die Fremdenpolizei hätte ihn aufgegriffen. Eine Aufenthaltsbewilligung, die ihn von der ständigen Angst befreite, erhielt er erst nach zehn Jahren als Saisonnier.

Bruno Cannellottos Geschichte, vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund in einer Broschüre veröffentlicht, ist eine von Tausenden. Bevor die Schweiz im Jahr 2002 zumindest den freien Personenverkehr mit der EU einführte, rekrutierte die Wirtschaft ArbeiterInnen ohne Rechte. Sie hatten keinen Anspruch auf Sozialleistungen, wurden oft in prekären Unterkünften untergebracht – und ihre Familien durften nur unter strengsten Auflagen nachgezogen werden: Das führte dazu, dass in den siebziger Jahren schätzungsweise 15 000 Kinder versteckt in der Schweiz lebten.

Wenn die Schweiz nun über die «lasche» Umsetzung der sogenannten Masseneinwanderungsinitiative diskutiert, dürfen zwei Dinge nicht vergessen gehen: Die mit der Personenfreizügigkeit konforme Lösung des Parlaments verteidigt elementare Rechte der ausländischen MitbürgerInnen, hinter die der Rechtsstaat nicht zurückfallen darf. Und: Der SVP ging es mit ihrer Initiative tatsächlich nie um die Beschränkung der Zuwanderung, sondern um die Entrechtung und Demütigung der ausländischen Wohnbevölkerung. Mit ihrer Forderung, wieder Kontingente und das alte Saisonnierstatut einzuführen, wollte die Partei in der Verfassung verankern, was – zum Glück – überwunden war. Dafür, dass die Wirtschaft weiterhin genügend billige Arbeitskräfte hätte rekrutieren können, hätten die Interessenverbände schon gesorgt. Auch das zeigt der Blick zurück: Der Anteil an KurzaufenthalterInnen und GrenzgängerInnen war auch in den «Kontingentsjahren» hoch. Dass die Migration weiter zugenommen hat, hat nichts mit dem Wechsel vom Kontingentsystem zur Personenfreizügigkeit zu tun, sondern damit, dass die Welt mobiler geworden ist. Das zeigt etwa ein Blick auf Australien: Auch im Musterland der Kontingentpolitik hat die Zuwanderung seit 1990 um vierzig Prozent zugenommen. Der Aufwärtstrend ist im Inselstaat damit stärker als in der Schweiz.

Die SVP griff mit ihrer Initiative nicht nur die Rechte von ArbeitsmigrantInnen frontal an, sie wollte auch das Asylrecht aushebeln. Im Initiativtext werden jene MigrantInnen, zu deren Schutz sich die Schweiz durch internationale Flüchtlingsabkommen verpflichtet hat, nicht von der Kontingentierung ausgenommen. Es ist bemerkenswert, dass das Parlament nach drei Jahren eine Umsetzungslösung präsentiert, die den Angriffen auf den Rechtsstaat trotzt – und mit dem Arbeitslosenvorrang gar sozialpolitische Fortschritte bringen könnte. Möglich war dies nur dank der neuen parlamentarischen Allianz, die sich nach dem 28. Februar formierte. Lange hatte es vor der Abstimmung über die sogenannte Durchsetzungsinitiative düster ausgesehen, bis ein Aufstand rechtsstaatlich orientierter Kräfte die Abstimmung kippte. Nach dem Erfolg verbündete sich die FDP im Parlament mit der SP und trug dazu bei, dass die vom Bundesrat vorgeschlagene einseitige Umsetzungslösung mit Kontingenten verhindert wurde.

Gegenwärtig gilt es auch in der Schweiz – wie in Frankreich, Österreich oder den USA –, Rechtsstaatlichkeit, Solidarität und Menschenrechte gegen rechte Demagogie und Autoritarismus offensiv zu verteidigen. Ob bei der Rasa-Abstimmung im Frühling, mit der der «Masseneinwanderungsartikel» in der Bundesverfassung rückgängig gemacht werden soll, oder bei der Anti-Menschenrechts-Initiative, mit der die SVP das Völkerrecht aushebeln will: Zurückhaltung gilt nicht.