Strassenfonds NAF: Die Rückkehr der Milchkuh durch die Hintertür

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Jährlich 650 Millionen Franken aus der Bundeskasse will das Parlament zusätzlich auf die Strasse werfen. Erstaunlicherweise sind auch einige Linke dafür.

Zweckgebundenes Strassengeld, geäufnet aus Mineralölsteuern, gibt es in der Schweiz seit Beginn der Autobahnplanung. Diese Zweckbindung schmierte eine unselige Mobilitätsspirale: Mehr Strassen bringen mehr Verkehr, mehr Verkehr braucht mehr Treibstoff und bringt mehr Mineralölsteuern, mehr zweckgebundene Steuern ermöglichen mehr Strassen. Das Resultat zeigt die Statistik: Seit 1960 hat sich der motorisierte Strassenverkehr in der Schweiz mehr als verfünffacht. Trotz vier- bis sechsspuriger Autobahnen sind die Staus aber nicht kürzer, nur breiter geworden.

Linke und Grüne, denen die Natur näher stand als der motorisierte Verkehr, stemmten sich dieser Verkehrsspirale einst beherzt entgegen. Sie kämpften gegen Autobahnen oder Teilstücke davon, verlangten Demokratie im Nationalstrassenbau, wollten die Zweckbindung der Treibstoffsteuern abschaffen und stattdessen einen Ökobonus einführen – ohne Erfolg. Auf der andern Seite möchten Auto- und Baulobby noch mehr Geld in Strassen betonieren. Dazu forderten sie eine Ausweitung der Zweckbindung, zuletzt mit ihrer «Milchkuh-Initiative».

Die Initiative sah vor, die Einnahmen aus der Mineralölsteuer vollständig für den Bau und Unterhalt von Strassen zu verwenden. Das hätte zusätzlich 1,5 Milliarden Franken pro Jahr in den Strassentopf gespült. Doch diese Initiative scheiterte im Juni 2016 deutlich an der Urne. Damit bleibt die Mineralölsteuer geregelt wie bisher: Die Grundsteuer fliesst zur Hälfte, der Zuschlag vollständig in die Strassenfinanzierung.

Mehr Bundesgeld für Strassen

Die «Milchkuh-Initiative» diente auch als Druckmittel für den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF), über den am 12. Februar abgestimmt wird. Denn bereits vor dem Nein zur Initiative begannen Regierung und Ständerat, über den NAF zu beraten. Das zeigt die Entwicklung der Vorlage. Schon in seinem Entwurf zum NAF wollte der Bundesrat die Finanzierung der Nationalstrassen nicht nur neu regeln, sondern zusätzliches Geld aus Bundessteuern unbefristet und ohne Rücksicht auf Schuldenbremsen und andere Schranken in die Strassen pumpen. Konkret beantragte er folgende Änderungen:

  • Der Mineralölsteuerzuschlag soll um 6 Rappen pro Liter Treibstoff erhöht werden; damit beträgt er neu total 36 Rappen. Der Ertrag fliesst weiterhin vollständig in die Finanzierung der Nationalstrassen. Ursprünglich plante der Bundesrat eine Erhöhung um 12 bis 15 Rappen pro Liter Treibstoff, beugte sich dann aber dem Widerstand der Autolobby und der bürgerlichen Parteien.
  • Der Ertrag der Autoimportsteuer soll neu zweckgebunden in den NAF geleitet werden.
  • Auf Elektrofahrzeuge, die von den Mineralölsteuern verschont bleiben, soll neu eine Abgabe erhoben werden. Sie soll ebenfalls zweckgebunden in den NAF fliessen.
  • Der Ertrag aus der Autobahnvignette plus fünfzig Prozent der Mineralölgrundsteuer bleiben für die Strassenfinanzierung reserviert.

«Halbe Milchkuh-Initiative»

Im Lauf der Beratungen erfüllten die bürgerlichen Mehrheiten im National- und Ständerat zusätzliche Wünsche der Auto- und Strassenbaulobby: Sie erhöhten den Mineralölsteuerzuschlag nur um 4 statt 6 Rappen pro Liter. Als Kompensation vergrösserten sie den Anteil der Mineralölgrundsteuer, der für die Strassenfinanzierung verwendet werden muss, von fünfzig auf sechzig Prozent; entsprechend weniger Geld bleibt damit für andere Bundesaufgaben übrig. Zudem machte das Parlament 400 Kilometer Kantons- zu Nationalstrassen, was deren Finanzierung und Ausbau ebenfalls erleichtert.

Was diese Änderungen bewirken, rechnete der St. Galler SP-Vertreter Paul Rechsteiner im Ständerat vor: «Ging es nach der Vernehmlassungsvorlage noch darum, 270 Millionen Franken pro Jahr vom Bund in die Strassenkasse umzuleiten, so waren es nach der bundesrätlichen Botschaft schon 400 Millionen Franken. Jetzt sind es 700 Millionen Franken, und das ohne jede Rücksicht auf kommende Einkommensverluste, etwa aus der Unternehmenssteuerreform.»

650 Millionen betrage die «Umwidmung von der Bundeskasse in die Strassenfinanzierung», präzisierte der Luzerner CVP-Ständerat Konrad Graber. Dazu aber kommen noch 110 Millionen pro Jahr aus der neuen Abgabe für Elektrofahrzeuge. «Das gibt dann insgesamt 760 Millionen Franken», folgerte Graber, «oder eine halbe Milchkuh-Initiative.» Als «unverantwortlich» bezeichnete der Berner Grünliberale Jürg Grossen später im Nationalrat diese Umverteilung zugunsten der Strassenkasse, nachdem das Stimmvolk die «Milchkuh-Initiative» bereits abgelehnt hatte. Und Evi Allemann, Berner SP-Nationalrätin und Präsidentin des Verkehrs-Clubs der Schweiz (VCS), stellte klar: «Für uns ist das ein No-Go.»

Lauer rot-grüner Widerstand

Trotz der kritischen Voten im Parlament: Heute gibt es erstaunlich wenig Widerstand gegen diese Strassenförderungspolitik. Der VCS sowie SP und Grüne empfehlen zwar die Nein-Parole. «Doch weder bei den Grünen noch bei der SP fliesst viel Herzblut oder gar Geld in die Nein-Kampagne», analysiert der «Blick» und hat hier wohl recht. Denn die NAF-Vorlage steht im Schatten der Unternehmenssteuerreform.

Schon im Parlament bröckelte die links-grüne Opposition. Im Nationalrat lehnten die Fraktionen von SP und Grünen die Vorlage zwar mehrheitlich (48 von 55 Mitgliedern) ab. Im Ständerat stimmte aber einzig SP-Präsident Christian Levrat dagegen. Auf die Frage der WOZ, warum sie der NAF-Vorlage zustimmten, obwohl sie die Aufstockung der Strassengelder in der Eintretensdebatte hart kritisiert hatten, antworteten GLP-Nationalrat Jürg Grossen und SP-Ständerat Paul Rechsteiner weitgehend übereinstimmend: Die sichere, unbefristete Finanzierung der Nationalstrassen und Agglomerationsprogramme aus einem Topf habe als Vorteil überwogen gegenüber der Umverteilung von Geld aus der Bundes- in die Strassenkasse. Rechsteiner betonte seine Funktion als St. Galler Standesvertreter. Das alles zeigt: Linke und Grüne stellen die Zweckbindung von Strassengeld nicht mehr grundsätzlich infrage, seit der Bund mit dem Bahninfrastrukturfonds (BIF) einen ähnlichen Finanzierungsautomatismus für den Schienenverkehr einführte.

Allerdings wollen sich Rechsteiner und Grossen im Abstimmungskampf nicht aktiv für den NAF einsetzen. Anders halten es die SP-Ständeräte Hans Stöckli (Bern) und Claude Janiak (Basel-Landschaft). Beide sitzen im Abstimmungskomitee «Ja zum NAF», das von der Strassenlobby dominiert wird. Bei Janiak deckt sich das politische Bekenntnis auch mit dem persönlichen Verhalten: «Ich bin», so bekannte er im Ständerat, «einer, der gerne und oft Auto fährt.»

Drei Milliarden für den neuen Fonds : Wohin fliesst das Geld?

Wie wird das Strassengeld des Bundes bei einem Ja zum Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) künftig verteilt?

Jährlich sollen rund 3,1 Milliarden Franken (Preisstand 2014) in den neuen Fonds fliessen. Der Bundesrat sieht dabei folgende Verteilung vor (jährliche Mittelwerte):

  • 1,8 bis 2 Milliarden Franken pro Jahr braucht es für den Betrieb, den Unterhalt und die Sanierungen von bestehenden und neuen Nationalstrassen. In die Kategorie «Sanierung» fällt auch die zweite Strassenröhre durch den Gotthard.
  • 800 Millionen bis 1 Milliarde pro Jahr, Tendenz steigend, werden für den Ausbau der Nationalstrassenkapazität verwendet. Dazu gehört die Vollendung des bereits beschlossenen Nationalstrassennetzes und – unter dem Titel «Engpassbeseitigung» – der Ausbau diverser Autobahnteilstücke auf sechs bis acht Spuren. In diese Kategorie fallen beispielsweise die Nordumfahrung von Zürich, der Rheintunnel in Basel sowie viele Teile der A1 zwischen St. Gallen und Genf. Ausserdem sieht das Programm bis 2040 zwei neue Nationalstrassen vor, nämlich die Glatttalautobahn im Raum Zürich sowie die Umfahrung von Morges im Kanton Waadt.
  • 300 bis 400 Millionen Franken pro Jahr, Tendenz sinkend, sind für Beiträge an Verkehrsprojekte in den Agglomerationen vorgesehen.

Die Addition der obigen Zahlen zeigt, dass die Ausgaben etwas höher sind als die neuen zweckgebundenen Einnahmen. Zudem dürfte die Teuerung die auf dem Preisstand von 2014 berechneten Ausgaben erhöhen. Eine weitere Erhöhung der Strassengelder ist damit absehbar.

Hanspeter Guggenbühl