Einbürgerungsverfahren: Die Schweiz, das Schlusslicht

Nr. 5 –

Wenn es darum geht, erleichtert einzubürgern, schneidet die Schweiz sehr schlecht ab. Sie ist sogar das restriktivste Land in Westeuropa.

EU-Länder im Vergleich * Ab 2018 gilt eine Wartefrist von 10 Jahren.      Quellen: European Union Democracy Observatory on Citizenship, Bundeszentrale für politische Bildung, Migrationsämter der betreffenden länder, Schwedisches Konsulat Zürich; Karte: WOZ

Für die Abstimmungsvorlage vom 12. Februar wurde extra ein Wort erfunden: «Terzo» beziehungsweise «Terza» als Bezeichnung für die sogenannten AusländerInnen der dritten Generation. Aber was macht Kinder, die hier geboren und aufgewachsen sind und deren Eltern schon hier geboren und aufgewachsen sind und deren Grosseltern bereits in der Schweiz gelebt haben, bitte sehr zu AusländerInnen? Leben sie nicht mitten im Land?

Bei den meisten Nachbarländern der Schweiz stellt sich diese Frage nicht, und die Wortkreation «Terza» respektive «Terzo» ist daher hinfällig: Die überragende Mehrheit erlaubt bereits der zweiten Generation, sich erleichtert einzubürgern – beziehungsweise allen Kindern, die im Land geboren sind und dort aufwachsen. Darunter sind Britannien, Irland und Deutschland, die bereits die zweite Generation automatisch einbürgern lassen. Aber auch Belgien, Frankreich, Spanien und Portugal ermöglichen den im Land geborenen Kindern einen leichteren Weg zum jeweiligen Pass – und bürgern die dritte Generation automatisch ein.

Flüssiges Fondue

Anders als die Schweiz regeln die meisten Länder Westeuropas die Staatsangehörigkeit mit einer Kombination von «jus sanguinis» (Recht des Blutes) und «jus soli» (Recht des Bodens) – wonach der Pass nicht nur vererbt, sondern eben auch aufgrund des Geburtsorts vergeben wird.

Zwar sieht nicht jedes Land in Westeuropa explizit eine erleichterte Einbürgerung für Secondos oder Terzas vor. Länder wie Schweden und Norwegen haben allerdings ein grundsätzlich liberaleres Einbürgerungssystem: Für jene AusländerInnen, die die Kriterien erfüllen, ist das Verfahren nur mehr eine Formalie und kein langwieriger bürokratischer Hürdenlauf. Im Gegensatz etwa zur Schweiz.

Hier entscheiden Bund, Kanton und Gemeinde über eine Einbürgerung, die Verfahren unterscheiden sich dadurch von Ort zu Ort. Einbürgerungstests («Erkennen Sie das Matterhorn?») oder die Befragung durch die Bürgerkommission («Was tun Sie, wenn das Fondue zu flüssig ist?») sind dabei gängige Praxis. Diese Praxis würde bei der erleichterten Einbürgerung durch Bundesgesetz entfallen, das Verfahren wäre günstiger und ginge schneller. Bei Unklarheiten könnte der Bund aber Kanton und Gemeinde weiterhin beiziehen.

Die Abstimmungsvorlage sieht weiterhin keinen Automatismus vor. Terzos und Terzas werden bei Annahme noch immer selbst ein Gesuch stellen müssen, um den Schweizer Pass zu erhalten. Auch «gute Integration» wird weiterhin vorausgesetzt. Das heisst zum Beispiel, dass GesuchstellerInnen nicht von der Sozialhilfe leben dürfen und einen sauberen Strafregisterauszug haben müssen. Ganz anders ist das etwa in Schweden: Dort kann man sich selbst mit einer Gefängnisstrafe in den Akten einbürgern lassen – allerdings erst nach einer bestimmten Frist, die proportional zur Zeit im Gefängnis festgelegt wird.

Jedes siebte Gesuch scheitert

Hierzulande soll, wer das Gesetz bricht, sogar ausgeschafft werden. Automatisch eingebürgert wird niemand, ausser man erbt den Pass – seit 1992 erfolgt selbst die Einbürgerung durch Heirat nicht mehr automatisch. Und für eine reguläre Einbürgerung sieht die Schweiz mit zwölf Jahren die längste Wartefrist in Westeuropa vor (ab 2018 sollen es zehn Jahre sein). Selbst wer eine erleichterte Einbürgerung beantragt, erhält den Schweizer Pass nicht in jedem Fall: Gemäss Zahlen des Bundes scheitert rund jedes siebte Gesuch. Ein Ja am 12. Februar ist demnach längst überfällig – denn die Terzos und Terzas können einmal mehr nicht selbst über die Vorlage entscheiden.

Selbstverständlich läuft in anderen europäischen Ländern auch nicht alles vorbildlich. Die Festung Europa militarisiert nicht nur ihre Grenzen mit Stacheldraht und Frontex, sie passt auch sehr genau auf, an wen sie das Privileg des Passes vergibt. So ist in Frankreich gesetzliche Realität, womit die SVP hierzulande noch plumpe Abstimmungspropaganda macht: Einer Frau, die eine Burka trägt, kann die Einbürgerung verweigert werden.

Eine überflüssige Erfindung sind die Wortkreationen «Terza» und «Terzo», genauso wie letztlich auch das Konzept der Nationalität. Es schliesst ein – und eben auch aus, es bringt Privilegien – und eben auch Diskriminierung mit sich. Es funktioniert als Herrschaftsinstrument.

EU-Länder im Vergleich : BürgerInnen machen

Britannien
Wer vor 1981 in Britannien oder einer ehemals britischen Kolonie geboren wurde, ist automatisch BürgerIn des Vereinigten Königreichs. Die Kinder von heute erhalten den britischen Pass, sofern sie in Britannien geboren wurden, ihre Eltern legal im Land leben – und sie einen «guten Leumund» vorweisen können. Auch für die ordentliche Einbürgerung braucht man einen guten Leumund und muss zudem einen Sprach- und Wissenstest absolvieren. Seit 2014 erlauben es die Antiterrorgesetze jedoch, DoppelbürgerInnen die Staatsbürgerschaft wieder abzuerkennen.

Belgien
Nach fünf Jahren kann man sich in Belgien einbürgern lassen, muss dafür aber «gesellschaftliche Integration» nachweisen können. Dies kann der Abschluss einer Sekundarschule oder einer Berufsausbildung sein oder aber der Besuch eines Einbürgerungskurses. Wer während fünf Jahren ununterbrochen in Belgien gearbeitet hat, erfüllt das Kriterium ebenfalls. Secondas und Secondos erhalten den belgischen Pass erleichtert, wenn sie unter zwölf Jahre alt sind und die Eltern seit zehn Jahren im Land leben. Die dritte Generation wird automatisch eingebürgert.

Frankreich
Kinder, die in Frankreich zur Welt gekommen sind und mindestens fünf Jahre im Land gelebt haben, bis sie elf sind, werden eingebürgert – die dritte Generation demnach automatisch. Für die reguläre Einbürgerung darf man keine Straftaten begangen haben, muss seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten und seit fünf Jahren legal in Frankreich leben. Seit 2000 können Einbürgerungen aber wegen «mangelnder Integration» («défaut d’assimilation») verweigert werden, so geschehen 2005 bei einer Burkaträgerin.

Spanien
Wer in Spanien geboren wird und anschliessend ein Jahr dort lebt, erhält den Pass vereinfacht. Ebenso erleichtert das Land die Einbürgerung von Personen aus Lateinamerika – wer diese «ethnische Abstammung» nachweisen kann, muss nur zwei statt zehn Jahre in Spanien gelebt haben. Des Weiteren muss man eine Arbeitsstelle haben und darf nicht vorbestraft sein. Einbürgerungstests gibt es nicht. Dafür muss man einen Eid auf die «Loyalität zum König, zur Verfassung und zu den Gesetzen» ablegen.

Schweden
Schweden prüft bei der Einbürgerung weder Sprachkenntnisse noch Wissen zu Staat und Gesellschaft – auch ein Einkommensnachweis ist nicht nötig. Es reicht, wenn man seit fünf Jahren im Land lebt, volljährig ist und eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt. Auch wer eine Straftat begangen beziehungsweise eine Gefängnisstrafe abgesessen hat, kann nach einer Frist, die von der Schwere des Delikts abhängt, den schwedischen Pass beantragen. Staatsangehörige aus Skandinavien können sich bereits nach zwei Jahren einbürgern lassen, Staatenlose und anerkannte Geflüchtete nach vier Jahren.

Deutschland
Sprachkenntnisse, Straflosigkeit, finanzielle Selbstständigkeit und Verfassungstreue: Wer sich in Deutschland einbürgern lassen will, muss nicht nur den Einbürgerungstest bestehen, sondern sich zudem zur «freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik» bekennen. Secondos und Secondas erhalten automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn bei ihrer Geburt mindestens ein Elternteil seit acht Jahren legal in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.

Österreich
Für die Einbürgerung braucht man einen sauberen Strafregisterauszug, einen «gesicherten Lebensunterhalt», eine «bejahende Einstellung zur Republik», und man darf «keine Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit» sein. Kenntnisse in Deutsch, Geschichte und Politik werden getestet. Es gibt keine erleichterte Einbürgerung für in Österreich geborene Kinder. Wer aber drei bis zehn Millionen Euro im Land investiert, erhält den Pass in achtzehn Monaten – das verspricht zumindest die Firma Austria Citizenship by Investment. Dann brauche man auch keine Deutschkenntnisse.

Italien
Das ausschlaggebende Kriterium für die italienische Staatsbürgerschaft ist der Aufenthalt von zehn Jahren im Land. Zudem darf man keine «schweren» Verbrechen begangen und kein laufendes Verfahren am Hals haben. Zudem darf von der betreffenden Person «keine Gefahr für die italienische Republik ausgehen». Wissens- oder Sprachkenntnisse werden nicht getestet. Secondos und Secondas erhalten den italienischen Pass erleichtert.