Claude Hentz (1956–2017): Militant und solidarisch

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Die offizielle Berufsbezeichnung von Claude Hentz war Rechtsanwalt, Anwalt des Rechts. Recht hat mit den gesellschaftlichen Machtverhältnissen und mit der aus diesen hervorgehenden Gewalt zu tun. Beide waren ihm ein Gräuel. Er nannte sich daher lieber Strafverteidiger und seine Praxis Büro für Strafverteidigungen. Das Recht verbietet zwar in seiner majestätischen Gleichheit den Armen und Reichen gleichermassen, auf Strassen zu betteln und Brot zu stehlen (Anatole France). Unter seinen KlientInnen waren aber keine Reichen anzutreffen.

Mit fünfzehn verdiente Claude seinen Lebensunterhalt selber, mit siebzehn war er Teil der BesetzerInnenszene in Genf, und in den achtziger Jahren war er im Zürcher Häuserkampf beim Stauffacher und der Schmiede Wiedikon mit dabei. Er wird in diesen Jahren kaum eine der zahlreichen Demos in Zürich verpasst haben und landete naturgemäss regelmässig im Knast. Wie oft, hat er nie verraten.

Sein Geld verdiente Claude als Privatlehrer und Kinderbetreuer im Hause eines Anwalts sowie als Sekretär im Zürcher Anwaltskollektiv. Der Bewegungsmilitante wurde erst mit gut vierzig Anwalt, der einzige auf dem Platz Zürich ohne Uniabschluss. Claude hat seinen eigenen Bildungsweg erfunden. Der Mitbegründer der Knastgruppe, der erste und einzige Revisor des Vereins Psychex, der langjährige Sekretär des Vereins Anwaltskollektiv und Mitinitiant der Pikett Strafverteidigung Zürich war aus Leidenschaft Strafverteidiger. Der feine Unterschied zwischen ihm und der üblichen Anwaltsgilde war seine gelebte Solidarität mit seinen KlientInnen, seien diese aus der Romagemeinschaft, der tamilischen Diaspora, der Revolutionären Jugend Zürich oder der Hanfszene. Musste die Klientin vor dem Richter zur Befragung aufstehen, stand Claude auch auf, aus Respekt vor der Klientin. Besuchte er Klienten im Knast, fragte er als Erstes, ob sie genügend Kleider, Bücher, Zigaretten hätten. Wenn nicht, besorgte er diese. Ging er in die Ferien, schrieb er seiner Stellvertreterin auf, welche KlientInnen sie besuchen müsse, mit dem Vermerk «Unbedingt trösten».

Mit ihm zusammenzuarbeiten, war ein Genuss. Er war am Puls des Lebens zu einem brillanten Verteidiger geworden und in blendender Verfassung für ganz grosse Prozesse. Am 12. März ist Claude Hentz überraschend an einem Herzstillstand gestorben. Wir hatten noch so viel vor!

Abschiedsfeier: Donnerstag, 23. März 2017, um 13.30 Uhr in der Kanzleiturnhalle in Zürich.