Was weiter geschah: Gefängnis für Ex-Securitas-Angestellten

Nr. 16 –

Das Kreisgericht St. Gallen hat am vergangenen Donnerstag einen ehemaligen Sicherheitsangestellten der Firma Securitas zu 36 Monaten Freiheitsstrafe und 360 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt. Der 37-jährige Mann muss zwölf Monate ins Gefängnis, der Rest der Haftstrafe wurde auf Bewährung bei einer Probezeit von fünf Jahren ausgesprochen. Das Gericht befand ihn zahlreicher Gewaltdelikte schuldig, die von einfachen Tätlichkeiten über versuchte schwere Körperverletzung bis hin zu sexueller Nötigung gingen.

Der ehemalige Securitas-Angestellte war wegen insgesamt achtzehn Straftaten von der St. Galler Staatsanwaltschaft angeklagt worden. Dazu gehörte auch der Vorwurf der Falschaussage und des falschen Zeugnisses.

Der Exsicherheitsmann hatte im Sommer des Jahres 2012 einen Basler Fussballfan fälschlich beschuldigt, ihn bei der Eingangskontrolle ans Schienbein und zwischen die Beine getreten zu haben. Der zum damaligen Zeitpunkt achtzehnjährige Basler hatte ein Fussballspiel zwischen dem FC Basel und dem FC St. Gallen sehen wollen. Stattdessen wurde er bei der Eingangskontrolle herausgezogen, festgenommen und der Tätlichkeit sowie des Landfriedensbruchs beschuldigt.

Was dann geschah, ist ein Paradebeispiel dafür, wie im Repressionslabor St. Gallen unter der Führung des leitenden Staatsanwalts Thomas Hansjakob eine Zeit lang nur das wahr sein konnte, was wahr sein durfte. Der nun verurteilte Exsicherheitsmann beschuldigte den Fussballfan bewusst falsch (auf Druck von oben, wie er vor Gericht sagte), sein Vorgesetzter deckte die Falschaussage mit ebenso falschem Zeugnis (er wurde im Sommer 2016 verurteilt), die Staatsanwältin wischte die Unschuldsbeteuerungen des Baslers leichtfertig weg, die Polizei behauptete monatelang wahrheitswidrig, es gebe keine Videobilder vom Vorfall. Erst vor Gericht kam das entlastende Videomaterial dank der Hartnäckigkeit des Baslers und seiner Anwältin doch noch zum Vorschein.

Das Urteil des Kreisgerichts ist noch nicht rechtskräftig.

Nachtrag zum Artikel «Justiz: Und plötzlich kommt alles ans Licht» in WOZ Nr. 14/2017 .