Prozess gegen Tamil Tigers: Prozess verschoben, Bank Now fein raus

Nr. 22 –

Acht Wochen Dauer, dreizehn Angeklagte, über 400 Seiten Anklageschrift, 320 Bundesordner Untersuchungsakten und 7,6 Terabyte digitalisierte Akten nach acht Jahren Ermittlungen – das Verfahren gegen die Tamil Tigers am Bundesstrafgericht in Bellinzona sprengt den Rahmen des Üblichen. Der «Monsterprozess», wie er in den Medien verschiedentlich genannt wurde, hätte nächste Woche beginnen sollen. Doch daraus wird nichts: Ein Anwalt hat die Verschiebung aus gesundheitlichen Gründen beantragt. Das Bundesstrafgericht sagt offiziell nur, dass das Verfahren «aufgrund externer Umstände auf ein noch unbekanntes Datum verschoben» sei. Laut zwei anderen beteiligten AnwältInnen soll die Verhandlung neu voraussichtlich im Januar 2018 beginnen.

Im Verfahren gegen die Tamil Tigers verteidigen sich die Angeklagten gegen den Vorwurf der Terrorfinanzierung: Sie sollen mit Falschbeurkundungen, Betrug und Geldwäscherei die Tamil Tigers in Sri Lanka unterstützt haben. Jahrelang bezogen die Beschuldigten über die Bank Now, eine Tochterfirma der Grossbank Credit Suisse, Kredite in der Höhe von bis zu 100 000 Franken und übermittelten die Gelder an die Tigers, die von der Bundesanwaltschaft als kriminelle Organisation gehandelt werden. Insgesamt sollen so rund fünfzehn Millionen Franken nach Sri Lanka geflossen sein. Ob die Tamil Tigers überhaupt eine kriminelle Organisation sind und das Geld tatsächlich zur Finanzierung von Waffen im Bürgerkrieg genutzt wurde, wäre einer der vielen Knackpunkte vor dem Bundesstrafgericht gewesen.

Hinter den Kulissen brodelte es in den vergangenen Wochen und Tagen. Zwei Anwälte befürchteten, dass kein offener und fairer Prozess möglich sei, weil das Bundesstrafgericht «die Bank Now vor einer Strafverfolgung schützen» wolle, wie es in einem Befangenheitsantrag heisst, der der WOZ vorliegt. Die Anwälte hatten das Bundesstrafgericht Anfang Jahr darauf hingewiesen, dass die Bank Now mutmasslich in zahlreichen Fällen gegen das Geldwäschereigesetz verstossen habe. Die Bank Now ist aber nicht Angeklagte, sondern Privatklägerin. Das Gericht wäre in den Augen der beiden Anwälte gesetzlich verpflichtet gewesen, die Bank anzuzeigen. Weil die Richterin sich aber weigere, bringe sie zum Ausdruck, «dass sie die Bank Now beschützen will». Ausserdem habe das Gericht den Anwälten für die Durchsicht der 7,6 Terabyte Akten lediglich zwei Tage Zeit eingeräumt. Das untermauere den Anschein der Befangenheit.

Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts sieht das allerdings anders: Anfang Woche lehnte sie einen Befangenheitsantrag ab.