Russische Justiz: Ausschaffung in einen Folterstaat?

Nr. 32 –

«Sie haben mich festgenommen und bringen mich auf die Wache»: Mit diesen Worten beginnt eine Videoaufnahme von Chudoberdi Chumatow im Polizeiwagen, die der Journalist am 1. August auf Facebook postet. Wenige Stunden später entscheidet ein Gericht, ihn im Eilverfahren nach Usbekistan auszuschaffen.

In Usbekistan geboren, wuchs Chumatow in Russland auf, kehrte später jedoch nach Zentralasien zurück. Praktisch alle Familienangehörigen besitzen russische Pässe, während Chumatow selbst usbekischer Staatsbürger ist. 2008 musste er Usbekistan verlassen, nachdem ihn die Sicherheitsbehörden als Informanten hatten anwerben wollen und seine Zusage dazu unter Folter erzwungen hatten. In Moskau, wo er sich seit 2011 befindet, hat Chumatow mehrfach um Asyl ersucht. Weil seine Papiere gestohlen wurden und er aus Angst vor einer Festnahme keinen neuen usbekischen Pass beantragen konnte, hatte der Journalist praktisch keine Möglichkeit, seinen Aufenthaltsstatus zu legalisieren. Die Behörden lehnten alle Asylanträge ab.

Für den Dreissigjährigen, der unter dem Pseudonym Ali Feruz für die oppositionelle russische Zeitung «Nowaja Gaseta» über Migration aus Zentralasien und LGBT-Rechte berichtet, wäre die Rückkehr nach Usbekistan fatal: Human Rights Watch geht davon aus, dass ihm dort Verhaftung und Folter drohen. «Ali Feruz ist offen homosexuell, ein Menschenrechtsaktivist und ein Korrespondent für die ‹Nowaja Gaseta›. Das ist eine fast tödliche Kombination für jemanden, der nach Usbekistan abgeschoben werden soll», schreibt Amnesty International in einer Mitteilung. In Usbekistan steht Homosexualität unter Strafe.

Gegen die drohende Ausschaffung regt sich breiter Widerstand, nicht nur in Russland. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verfügte, die Ausschaffung bis auf Weiteres zu sistieren. Am Dienstag folgte ein Moskauer Gericht der Weisung. Bis ein endgültiger Entscheid gefällt ist, bleibt der Journalist in Ausschaffungshaft.