Der Vertrauensanwalt: «Man wird verwaltet»

Nr. 17 –

Anwalt Pierre Heusser stellt bei den Behörden zunehmende Willkür im Umgang mit SozialhilfeempfängerInnen fest.

Pierre Heusser, Rechtsanwalt

WOZ: Herr Heusser, in der Bundesverfassung heisst es, dass Menschen in Notlagen Anrecht auf Hilfe haben, damit ihnen ein menschenwürdiges Dasein möglich ist. Wie lässt sich das quantifizieren?
Pierre Heusser: Es gibt keine klare Definition. Es gibt allerdings einen Konsens darüber, dass damit mehr gemeint ist, als dass ein Mensch einfach nur genug Essen, ein Obdach und medizinische Grundversorgung bekommt. Der Mensch ist auch ein soziales Wesen. Er muss am Leben teilnehmen können.

Wie wird der Grundbedarf der Sozialhilfe errechnet?
Lange war die Höhe des Grundbedarfs an dem bemessen, was die ärmsten zehn Prozent in der Schweiz zur Verfügung haben. Das liess sich statistisch ermitteln. Doch kürzlich hat das Bundesamt für Statistik in einer neuen Erhebung festgestellt, dass dieser Betrag für eine alleinstehende Person von 986 auf 1076 Franken gestiegen ist. Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (Skos) hat diese Erhöhung 2016 jedoch nicht nachvollzogen. Im Gegenteil: Den unter 25-Jährigen wurde der Grundbedarf sogar um zwanzig Prozent gekürzt. Ohne jede statistische Grundlage. Einfach so.

Was treibt die Skos an?
Heute offenbar weniger wissenschaftliche Studien, sondern eher politische Debatten und Medienkampagnen. Wie etwa der «faule Beat». Da ging es um einen Totalverweigerer, dem von der Gemeinde die Sozialhilfe gestrichen wurde. Er klagte dagegen und bekam vor Bundesgericht recht. Der «Blick» hat die Geschichte tagelang ausgewalzt. Dabei hat das Bundesgericht gar nicht generell die Streichung der Sozialhilfe gerügt, sondern nur das Verfahren der Gemeinde, die die Streichung zuvor nicht angedroht hatte.

In Bern hat das Kantonsparlament nun eine weitere, achtprozentige Kürzung für alle beschlossen. Zusätzlich sollen denjenigen, die sich nicht «integrieren» lassen, nochmals dreissig Prozent gekürzt werden. Lässt sich diese Verknüpfung rechtfertigen?
Es gibt in der Bundesverfassung auch ein Willkürverbot. Sozialhilfe ist eine Bedarfsleistung. Der Bedarf eines Menschen hängt nicht davon ab, ob er nun wie im Fall Bern eine der beiden Amtssprachen sprechen kann oder nicht. Da wird ein sachfremdes Thema mit der Bedarfsleistung kombiniert. Wenn man Integrationsleistungen belohnen will, so kann man Zulagen ausrichten, was ja oft auch gemacht wird.

In den Kantonen Aargau und Basel-Landschaft soll die Höhe der Sozialhilfe nach der Anzahl Jahre bemessen werden, die jemand Steuern und AHV bezahlt hat, das fordern zwei eben überwiesene Postulate aus den Parlamenten.
Entweder begreifen die Leute, die das fordern, die Systematik der Sozialhilfe nicht, oder sie wollen sie ganz bewusst in eine Art Versicherung umwandeln. Aus meiner Sicht ist das Ziel klar: Man will vorab die Ausländerinnen und Ausländer schlechterstellen. Diese haben oft weniger Beitragsjahre, ganz einfach, weil sie noch nicht so lange in der Schweiz leben.

Als Anwalt haben Sie viel mit Sozialhilfeempfängern zu tun. Wie nehmen diese die Diskussion wahr?
Sie bekommen das Gefühl, dass auf ihrem Buckel eine politische Diskussion ausgetragen wird. Was fast alle besonders bedrückt: Als Sozialhilfeempfänger wird man vom Subjekt zum Objekt. Man wird verwaltet. Die Behörde sagt einem, wo man zu wohnen hat, wo man arbeiten muss, wie man sich mit der Familie organisieren soll. Diese Fremdbestimmung macht den Betroffenen am meisten zu schaffen.

Die Sozialhilfe ist ja Sache der Gemeinden. Was sind die Hauptstreitpunkte mit den Sozialhilfeempfängern?
Ein grosses Thema ist immer die Wohnungsfrage: Gemeinden können den Höchstbetrag, den sie fürs Wohnen zahlen, selber festlegen. So werden viele Betroffene aus ihrer angestammten Wohnung gedrängt, weil sie angeblich zu teuer ist. Andererseits finden sie dann aber keine günstige.

Ein weiteres grosses Problem ist die Verpflichtung von Konkubinatspartnern, Unterstützungsleistungen zu zahlen. Und wenn ein Sozialhilfeempfänger in einer Wohngemeinschaft wohnt, verlangen Gemeinden, oft widerrechtlich, dass er seinen Wohnpartnern den Haushalt macht und dafür von ihnen Geld erhält.

Soll man den Gemeinden die Zuständigkeit entziehen?
Nein. Sie kennen die lokale Situation – etwa auf dem Arbeitsmarkt – am besten. Aber in meinen Augen könnte man die oft aufgeheizte Atmosphäre mit zwei Massnahmen deutlich entschärfen: Erstens sollten nicht die Gemeinden selbst die Sozialhilfegelder aus ihrem kommunalen Budget bezahlen, sondern wie in der Romandie die Kantone. Das würde etwa verhindern, dass es sich lohnt, Sozialhilfeempfänger aus der Gemeinde zu ekeln. Zweitens müssten die Beschäftigten auf den Sozialämtern alle eine Mindestausbildung in sozialer Arbeit absolviert haben. Das würde Druck aus dem System nehmen.

Pierre Heusser ist Vertrauensanwalt der Unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht (UFS).