Versicherungsspione: Eine Politik der Häme gegen kranke Menschen

Nr. 46 –

Das Referendum gegen die Versicherungsspione hat schlechte Chancen. Beim Gros der Bevölkerung verfängt die Debatte um «Sozialschmarotzer» und «Scheininvalide». Die Sozialwerke geraten deshalb immer mehr unter Druck.

Am 25.  November befinden die StimmbürgerInnen nicht nur über die Antimenschenrechtsinitiative und die Hornkuhinitiative. Abgestimmt wird auch über das Referendum gegen Sozialdetektive. Der Abstimmungskampf will nicht so richtig in Gang kommen, die Meinungen scheinen gemacht: 58 Prozent der Befragten wollen gemäss der neusten SRG-Umfrage dem Überwachungsgesetz zustimmen. Nur 38 Prozent lehnen es ab, den Sozialversicherungen weiter reichende Schnüffelkompetenzen zu erteilen. Die GegnerInnen haben zwar gute Argumente, diese scheinen aber bei der Bevölkerung nicht zu verfangen.

Der Plan des Referendumskomitees war einfach: Man wollte aufzeigen, wie unverhältnismässig die Vorlage ist, die im rechtslastigen Parlament letzten Frühling durchgepeitscht wurde. Der Gesetzesentwurf ist so schwammig formuliert, dass niemand abschätzen kann, wie weit private DetektivInnen im Auftrag der Versicherungen künftig gehen dürfen: Was bedeutet es, dass Aufnahmen nicht nur auf öffentlichem Grund erlaubt werden, sondern auch «an einem Ort, der von einem allgemein zugänglichen Ort frei einsehbar ist»? Ist damit «lediglich» der Balkon gemeint oder doch auch das Schlafzimmer? Welche Mittel dürften Versicherungen einsetzen, wenn man ihnen Ton- und Bildaufnahmen erlaubt? Drohnen? Mikrofone? Nachtsichtgeräte? Bundesrat und Bundesgericht haben im Abstimmungskampf abgewiegelt: Alles halb so wild, man werde das Gesetz sehr eng auslegen. Doch wie eng, das werden am Ende alleine die Gerichte entscheiden.

Blochers Scheininvalide

Um zu verstehen, warum derlei rechtsstaatliche Bedenken nicht gerade auf fruchtbaren Boden fallen, muss man ein wenig zurückblicken. Die Debatte um sogenannte Scheininvalide ist genau fünfzehn Jahre alt. Christoph Blocher liess den Begriff erstmals in einem Interview mit dem «Tages-Anzeiger» fallen, am 13.  Juni 2003. Die SVP lancierte die «Scheininvaliden» als Wahlkampfthema im Vorfeld der Parlamentswahlen. Der Zeitpunkt war gut kalkuliert: Von 2000 bis 2003 hatte die Invalidenversicherung (IV) einen markanten Anstieg an NeurentnerInnen verzeichnet. Die Gründe dafür waren wohl vielfältig: eine grössere Sensibilität für psychische Erkrankungen, die Verschärfung der vorgelagerten Arbeitslosenversicherung, aber auch steigende Anforderungen am Arbeitsplatz. Es habe damals tatsächlich einen gewissen Handlungsdruck gegeben, sagt Thomas Gächter, Professor für Sozialversicherungsrecht an der Universität Zürich. «Man hatte sicher relativ grosszügig Renten gesprochen, teilweise auch, um die, die auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr Fuss fassen konnten, elegant zu frühpensionieren.» Dennoch sei die Missbrauchsdebatte völlig unverhältnismässig geführt worden, sagt Gächter. «Und das Pendel hat längst in die andere Richtung ausgeschlagen. Unter dem Druck der aufgewiegelten Öffentlichkeit wurde das Sozialversicherungsrecht in den letzten Jahren laufend verschärft, die Sozialdetektive sind hier bloss ein besonders störendes Element.»

Das Credo heisst sparen, insbesondere bei der IV und den Unfallversicherungen. Die versicherungsmedizinische Abklärung ist ausgeklügelt und fokussiert auf mögliche Ausschlusskriterien.

Wann ist ein Unfall ein Unfall? Die versicherungsmedizinische Antwort darauf ist nicht so leicht, wie man meinen würde: Ausschlaggebend dafür, ob etwa die Suva Leistungen spricht, ist, ob ein Unfallereignis als «ungewöhnlich» oder «gewöhnlich» eingestuft wird. Als ungewöhnlich und damit als Unfall gilt ein Ereignis nur dann, wenn es von der betroffenen Person bei der entsprechenden Tätigkeit nicht erwartet werden konnte. Einer Taucherin etwa platzt beim zu schnellen Auftauchen das Trommelfell: kein Unfall. Das Verschlucken an einem Apfelkern: ebenso wenig. Wer gemäss versicherungsmedizinischer Beurteilung keinen Unfall erlitt, gilt als krank und landet bei der Krankenversicherung, die weit weniger Leistungen übernimmt als eine Unfallversicherung.

Die IV hat die Schraube besonders bei psychisch Erkrankten angezogen und gleichzeitig die Integrationsmassnahmen verstärkt. Als Resultat davon geht die Zahl der RentenbezügerInnen seit dem Höchststand 2005 (trotz Bevölkerungswachstum) jährlich um 1,9 Prozent zurück. Die Zahl der gesprochenen Neurenten hat sich seit 2003 gar halbiert. Der politische Rechtsrutsch spiegelt sich auch am Bundesgericht wider: Die sozialrechtliche Abteilung wird von einer rechten Mehrheit dominiert, entsprechend oft stützt das Gericht die scharfe Praxis der Versicherungen. Erst in den letzten drei Jahren gab es einige korrigierende Entscheide. Marie Baumann beschäftigt sich auf ihrem Blog «ivinfo» mit den Entwicklungen im Bereich der Sozialversicherungen sowie der medialen Darstellung von Menschen mit Behinderung. Für sie stehen die letzten fünfzehn Jahre für eine zunehmende Skandalisierung. Die SVP habe erkannt, dass das Empörungspotenzial gerade in diesem Bereich riesig sei, sagt sie. «Behinderte Menschen gelten ja gemeinhin als die Schwächsten der Gesellschaft. Dass es Leute gibt, die quasi auf deren Kosten bescheissen: Damit lässt sich natürlich genug Stimmung machen.» Wenn man aber die Scheinwerfer ständig nur auf die mutmasslichen BetrügerInnen richte, stünden plötzlich alle unter Generalverdacht. «Dann hat man erreicht, dass die Opfer zu Tätern werden. Das funktioniert überall gleich: auch bei Asylbewerbern oder Sozialhilfeempfängern.»

«Überwindbare» Leiden

PatientInnen mit einer sogenannten somatoformen Schmerzstörung oder ähnlichen psychosomatischen Leiden hatten von 2004 bis 2015 praktisch keine Chance mehr auf eine IV-Rente. Das Bundesgericht stützte 2004 eine äusserst restriktive Praxis der IV-Stellen. Die IV folgte bei ihrer Beurteilung einer von Experten stark kritisierten Doktrin, nach der psychosomatische Leiden überwindbar seien. Auch bei Rheumaleiden oder bei Schleudertraumata wandte die IV die Überwindbarkeitstheorie an. Erst aufgrund eines international beachteten Gutachtens änderte das Bundesgericht seine Rechtsprechung.

Heute wird mittels einer sogenannten Indikatorenprüfung über den Rentenanspruch entschieden. Eine aktuelle Studie des Juristen Michael E. Meier kommt zum Schluss, dass der Paradigmenwechsel zumindest in den ersten zwei Jahren nicht zu einer milderen Bundesgerichtssprechung führte. JuristInnen warnen gar davor, dass die neue Praxis nicht weniger restriktiv sei: dies, weil sie den Gutachtern viel Spielraum lässt, insbesondere was die Prüfung der «Konsistenz» anbelangt. Also Fragen wie: Kann eine Schmerzpatientin wirklich zu fünfzig Prozent arbeitsunfähig sein, wenn sie in ihrer Freizeit kocht, Auto fährt, ins Kino geht?

Die Versicherungen könnten mit dem neuen Gesetz selber über den Einsatz von Sozialdetektiven entscheiden, eine richterliche Kontrollinstanz fehlt. Dabei ist das Problem des Sozialmissbrauchs weit weniger gravierend, als die hochgekochte Kampagne glauben lässt: Im Durchschnitt decken die Versicherungen jährlich rund 520 Missbrauchsfälle auf, das entspricht etwa 0,3 Prozent der Bezüge. Rechtsanwalt Philip Stolkin, der das Referendum mitlanciert hat, sagt: «Es braucht keine Detektive, um den Missbrauch zu bekämpfen, dafür gibt es die Polizei.» Stolkin stellt das gesamte heutige System infrage: von der Versicherungsmedizin über die medizinischen Abklärungsstellen, die von der IV abhängig und damit nicht objektiv seien, bis zu den durch die Parteien gewählten RichterInnen. «Die Versicherer schreiben die Leute gesund und die Gerichte stützen das überwiegend», sagt er. Um von diesem versteckten Sozialabbau abzulenken, betone man immer die wenigen Missbrauchsfälle und kreiere so Sündenböcke. Stolkin fordert eine Einheitskasse: Um zu verhindern, dass die einzelnen Versicherer die Menschen einfach «abschäufeln», brauche es ein System, das nicht zwischen Arbeitslosigkeit, Unfall oder Krankheit unterscheide. «Dann würden die Leute nicht von einer Abfertigungsstrasse auf die andere geraten, um am Schluss in der Sozialhilfe geparkt zu werden.»

Menschen mit leichter bis mittelschwerer Depression haben aufgrund der strengen IV-Praxis schon heute kaum Chancen, eine IV-Rente zu erhalten. Das Bundesgericht verschärfte die Praxis Anfang 2017 mit seiner Rechtsprechung weiter: Es schloss Betroffene faktisch von der IV aus, und zwar mit dem Entscheid, dass IV-Renten nur noch bei nachgewiesener Therapieresistenz gesprochen werden müssten. Nachdem diese Sicht von fachlicher Seite stark kritisiert worden war, kippte das Bundesgericht den Entscheid nur ein knappes Jahr später wieder.

Ein weiteres wichtiges Urteil stammt aus dem Jahr 2011: Damals bestätigte das Bundesgericht die Einschätzung einer Studie, nach der die wirtschaftliche Abhängigkeit der medizinischen Abklärungsstellen (Medas) problematisch sei. Systembedingt könne man zwar an dieser Abhängigkeit nicht grundsätzlich etwas ändern, hielt das Gericht fest. Doch es definierte neue Richtlinien: So dürfen die IV-Stellen beispielsweise nicht mehr selbst entscheiden, mit wem sie zusammenarbeiten.

Eine Politik der Häme

Für eine Einheitskasse plädiert auch der emeritierte Basler Soziologieprofessor Ueli Mäder. «Die Pauschalisierung von Sozialleistungen wäre sinnvoll», sagt er. Mäder ist zudem überzeugt, dass mehr Repression nicht zu weniger Kosten führt. Je enger man jemanden begleite und berate, desto höher seien einerseits die Chancen, ihn wieder eingliedern zu können. Andererseits aber auch, Missbrauch aufzudecken. Mit dem Gesetz über die Versicherungsspione, das nicht «nur» für die IV und die Unfallversicherung, sondern auch für die AHV, die Arbeitslosenversicherung und die Krankenversicherung gelten würde, will das Parlament genau das Gegenteil. Dass es so weit kommen konnte, hat wohl auch damit zu tun, dass die Linke unter dem Eindruck der Missbrauchsdebatte zu sehr gekuscht hat. «Man hat in vorauseilendem Gehorsam die Kontrollgelüste der Rechten erfüllt», sagt Mäder. Das Resultat davon sei eine Politik der Häme und der Ressentiments. Oder wie es Mäder sagt: «Nach unten treten, nach oben kuschen.»