| [home] | WoZ-Online | 02.09.99 | ||
|
Ertapptes Finanzdepartement 1/2 |
||||
| [zurück zum Dossier] |
|
|||
|
Darf der Schweizerische Bundesrat in einem offiziellen Schriftsatz lügen? Darf ein einzelnes Departement dies tun? Dürfen die Angestellten eines Departementes, wenn sie amtliche Texte verfassen, die Wahrheit unterschlagen und im Namen des Gesamtbundesrates Dinge schreiben, von denen sie wissen, dass sie gar nicht stimmen? Ist in einem Gerichtsprozess, den die Schweizer Regierung führt, jedes Mittel gerechtfertigt, damit die Regierung am Ende gewinnt?
Ist es dann auch legitim, wenn durch eine amtliche Täuschung ein 72-jähriger, gesundheitlich angeschlagener Mann diffamiert wird, der unter anderem aufgrund schweizerischen Verschuldens im Zweiten Weltkrieg nach Auschwitz deportiert worden ist? Die Vorgeschichte Joseph Spring lebt heute in Melbourne, Australien. Im Herbst 1997 wandte er sich an den St. Galler SP-Nationalrat und Rechtsanwalt Paul Rechsteiner sowie an die WoZ, um seine Geschichte zu erzählen und um Hilfe gegen den Schweizer Staat zu bitten. Spring war im November 1943 von schweizerischen Grenzbeamten bei La Cure im Waadtländer Jura den deutschen Besatzungstruppen in Frankreich ausgeliefert und bei diesen als Jude denunziert worden. Zusammen mit ihm übergaben die Grenzwächter den Deutschen auch seine zwei Cousins, mit denen er aus Belgien in die Schweiz geflohen war, sowie einen nicht-jüdischen Franzosen, der sich dieser Gruppe kurz vor der Grenze angeschlossen hatte. 1943 war Joseph Spring sechzehn Jahre alt, seine Cousins hiessen Sylver und Henri Henenberg, der eine war vierzehn, der andere einundzwanzig und schwer lungenkrank. Die drei Flüchtlinge besassen gefälschte Papiere, die sie als «Arier» tarnten, doch die Schweizer Grenzwächter händigten den Deutschen auch ihre echten Papiere aus, und die Deutschen trennten sie sofort von ihrem nicht-jüdischen Begleiter. Sie sperrten die drei in ein Gefängnis in Bourg-en-Bresse, danach ins französische Durchgangslager Drancy bei Paris und schickten sie schliesslich am 17. Dezember 1943 nach Auschwitz. Am Tag ihres Eintreffens im Vernichtungslager wurden die Brüder Henenberg vergast. Joseph Spring hatte Glück: Er überlebte Auschwitz als Zwangsarbeiter der IG Farben. Erste Irreführung Über die Geschichte Joseph Springs wurde in der WoZ im März 1998 erstmals berichtet. Ende Januar 1998 hatte Rechtsanwalt Paul Rechsteiner im Auftrag Springs ein Schadenersatzbegehren von 100 000 Franken an die Schweizer Regierung gerichtet. Im Juni 1998 lehnte der Bundesrat dieses Begehren mit vier zu drei Stimmen ab wie es hiess, aus Angst, eine direkte Zahlung an einen ausländischen Juden würde als politischer Kniefall verstanden und damit die projektierte Solidaritätsstiftung gefährden. Im Juli 1998 reichte Rechsteiner für Joseph Spring beim Schweizerischen Bundesgericht in Lausanne eine Klage auf Staatshaftung ein. |
||||
| [zurück zum Dossier] |