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20.1.2000

Joseph Spring gegen die
Schweizerische Eidgenossenschaft
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Stefan Keller
WoZ-Redaktor Stefan Keller ist Autor des in der Reihe WoZ im Rotpunktverlag erschienenen Buches «Grüningers Fall.» Der St. Galler Polizeikommandant Paul Grüninger hatte zur Zeit des Zweiten Weltkriegs hunderten wenn nicht tausenden von jüdischen Flüchtlingen das Leben gerettet, indem er sie illegal in die Schweiz einreisen liess. Deswegen wurde er entlassen und juristisch verfolgt. Stefan Kellers Recherche trug massgeblich zu seiner posthumen Rehabilitierung bei.
Umschlag

Am Morgen des 21. Januar 2000 wird der in Australien lebende Joseph Spring vor die II. öffentlichrechtliche Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts in Lausanne treten, und vermutlich am Nachmittag desselben Tages werden fünf Bundesrichter und eine Bundesrichterin verkünden, ob Springs Forderung nach einer Wiedergutmachung vom Bundesrat erfüllt werden muss oder nicht.
Es ist durchaus möglich, dass Joseph Spring in Lausanne Recht bekommt. Sicher aber ist Spring auch im Recht, falls er vor dem Bundesgericht verliert. Oder wer könnte ernsthaft behaupten, die Schweizer Grenzwächter hätten «Recht gehabt», die Joseph Spring vor 56 Jahren, in einer Novembernacht 1943, den Deutschen übergaben und ihn, der einen «arischen» französischen Pass besass, bei den Nazis als Berliner Juden denunzierten?
Worum geht es also in diesem Prozess, wenn der moralische Gewinner schon im Voraus feststeht? Und was bedeutet es eigentlich, falls Joseph Spring auch juristisch siegt?

Ende der Scheinheiligkeit
Der Schweizerische Bundesrat hat nach der Befreiung Europas vom Nationalsozialismus bekanntlich fast fünfzig Jahre gebraucht, bis er sich im Sommer 1994 erstmals von der schweizerischen Flücht- lingspolitik jener Zeit distanzierte. Der Bundesrat brauchte ein weiteres Jahr, um sich für diese Politik – beziehungsweise für ein paar ihrer besonders krassen Aspekte – öffentlich zu entschuldigen. Dabei hatte es keineswegs am Wissen gefehlt: Nicht weil man erst jetzt von den damaligen antijüdischen und rassistischen Verfügungen und Massnahmen erfuhr, bat die Regierung 1995 deren Opfer um Verzeihung, sondern weil ihr dies vorher nie nötig erschienen war. Das bundesrätliche Schuldeingeständnis erwies sich auch bald als unverbindliche Geste und Heuchelei: Offenbar hatte niemand daran gedacht, dass einzelne Opfer noch leben und den Bundesrat beim Wort nehmen könnten – bis zuerst Charles Sonabend und dann Joseph Spring auftauchten.
Dass ein von der Schweiz an die Nazis ausgelieferter, verratener und deshalb nach Auschwitz deportierter ehemaliger Flüchtling überhaupt die nervtötende Prozedur einer Bundesgerichtsklage auf sich nehmen musste, dass ihm der Bundesrat dies nicht ersparte und ihm nicht von sich aus eine Wiedergutmachung zusprach (wie der Kanton Basel-Stadt es im Fall Eli Carmel 1997 nach einigem Zögern tat), ist an sich schon schäbig genug. Darüber hinaus versuchte das Eidgenössische Finanzdepartement auch noch, dem Kläger mit lügenhaften Eingaben die Glaubwürdigkeit abzusprechen und ihn zu verleumden. Es wurde suggeriert, Spring sei gar nicht ausgeliefert worden, obwohl das Departement über ein Exposé des Bundesarchivs verfügte, welches die Auslieferung klar bestätigte.
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