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31.5.00
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Urteilsbegründung veröffentlicht |
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Das Schweizerische Bundesgericht hat dieser Tage die Urteilsbegründung im Fall des Auschwitzüberlebenden Joseph Spring veröffentlicht. Am 21. Januar 2000 hatte das Bundesgericht in öffentlicher Verhandlung eine Klage Springs wegen rechtswidriger Auslieferung und Beihilfe zum Völkermord abgelehnt. Statt einer Wiedergutmachung von 100 000 Franken die eine Anerkennung des begangenen Unrechts bedeutet hätte wurde die Auslieferung Springs an seine Mörder sechzig Jahre später für rechtens erklärt; dem Kläger sprach das Gericht jedoch eine Prozesskostenentschädigung von 100 000 Franken zu. Auf die schriftliche Begründung des seltsamen Urteils konnte man daher gespannt sein. Die WoZ wird darauf zurückkommen.
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