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22.5.2003
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Verteidigung der Rente |
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Konzepte und politischer Druck
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* Paul Rechsteiner ist Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes SGB
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Mit dem Angriff auf die Renten der Alters- und Hinterlassenen-Versicherung (AHV) und der Pensionskassen ist die Auseinandersetzung um die Zukunft des Sozialstaats Schweiz in eine neue Phase getreten. Der Angriff auf die Renten erfolgt parallel zum Steuersenkungspaket der bürgerlichen Mehrheit des Parlaments, das einseitig die hohen und höchsten Einkommen und die HauseigentümerInnen begünstigt. Gleichzeitig wird ein Sparpaket geschnürt, das wiederum die Verschlechterung der AHV-Renten durch die Beseitigung des Mischindexes rechtfertigen soll. Verteilungspolitisch verfolgen diese Projekte alle dasselbe Ziel: die Umverteilung von unten nach oben.
Die ideologische Schlagseite des aus dem Departement von Kaspar Villiger stammenden Vorschlags zur Verschlechterung der AHV-Renten zeigt sich auch schon daran, dass die ja weitestgehend durch Lohnbeiträge finanzierte AHV gar nicht defizitär ist. Im Gegenteil: Seit ihrer Gründung ist die AHV auch bei der Finanzierung eine einzige Erfolgsgeschichte. Seit 1975, also seit bald dreissig Jahren, ist sie mit Ausnahme eines Mehrwertsteuerprozentes ohne jede Beitragserhöhung ausgekommen und dies trotz Leistungsausbau, einer beständig steigenden Zahl von RentnerInnen und einer höheren Lebenserwartung. Einzig in den Krisenjahren mit hoher Arbeitslosigkeit (19751979, 19961999) schrieb sie vorübergehend rote Zahlen wegen der Abhängigkeit von der Höhe der Lohnsumme. Die Pensionskassenkrise hat die Überlegenheit der umlagefinanzierten AHV gegenüber dem Kapitaldeckungsverfahren drastisch vor Augen geführt. Und falls es im nächsten Jahrzehnt ein zusätzliches Mehrwertsteuerprozent braucht, wäre es bei der AHV gut angelegt. Das alles sind nicht nur gute Argumente, sondern grundsätzlich auch günstige Voraussetzungen für eine offensive Politik der Linken. Vorausgesetzt sie ist in der Lage, die Linien der Auseinandersetzung intelligent und weitsichtig zu definieren. Denn die Rentensysteme folgen einer Logik der Langfristigkeit. Erste Priorität hat dabei die Stärkung der AHV, die sozialpolitisch und in der Solidaritätswirkung allen anderen Systemen weit überlegen, aber vom verfassungsmässigen Leistungsziel (Existenzsicherung) immer noch weit entfernt ist. Erster Schritt ist die Abwehr des Angriffs auf den Mischindex. Nachdem wenigstens die Medien bisher grossteils Villigers Desinformationsmaschinerie aufgesessen sind, muss in dieser Auseinandersetzung klar gemacht werden, dass die Beseitigung des Mischindexes nicht nur die heutigen RentnerInnen träfe, sondern auch alle zukünftigen Renten und damit das ganze AHV-Rentensystem verschlechtern würde. Zweitens muss die Auseinandersetzung dazu genutzt werden, die Einführung der 13. AHV-Rente zu propagieren. Damit könnte der ab 1980 eingetretene Rückstand der AHV-Renten auf die wirtschaftliche Entwicklung beziehungsweise die Entwicklung der Löhne («kalte Degression») einigermassen kompensiert werden. Und drittens müssen Szenarien entwickelt werden, wie die AHV das Ziel der Existenzsicherung besser erreichen kann («Umbau»). Kriterium kann dabei nicht der zuletzt bezogene Lohn sein. Das Ziel der Mindestlohnkampagne («Keine Löhne unter 3000 Franken netto») könnte auch für die AHV-Strategie genutzt werden. Obwohl der AHV erste Priorität zukommt, wäre es ein Fehler, die Auseinandersetzungen um die Pensionskassen zu unterschätzen. Erstens können es sich die Gewerkschaften nicht leisten, abseits der unmittelbaren Interessen der Mitglieder zu operieren, die die Verteidigung ihrer Ansprüche erwarten. Zweitens wäre es naiv, Ersparnisse und Kapitalbildung ausschliesslich individuell zuzulassen. Effektiv geht es zurzeit stark um einen Kampf zwischen zweiter und dritter Säule, das heisst zwischen den kollektiven und gesetzlich geregelten Ansprüchen der zweiten und den individuellen und freiwilligen (aber steuerbegünstigten) der dritten Säule. Die bürgerlichen Angriffe richten sich gegen die gesetzlich geregelten Ansprüche der zweiten Säule. Das ist der Hintergrund der Auseinandersetzungen um Mindestzins und Umwandlungssatz. Und im Unterschied zu den Plänen in Deutschland müssen sich die Unternehmen in der Schweiz mindestens zur Hälfte an der Finanzierung der zweiten Säule beteiligen (was ihren Widerstand gegen jede Verbesserung der zweiten Säule etwa durch die Beseitigung der Diskriminierung der Teilzeitbeschäftigten erklärt). Über die Verteidigung der Leistungen hinaus ist die Linke aber bei der zweiten Säule konzeptionell stark gefordert (zum Beispiel durch die Stärkung autonomer Einrichtungen). Die Teilerfolge gegenüber den vorher dominierenden Versicherungsgesellschaften (Rentenklau-Kampagne, Transparenzbestimmungen der 1. BVG-Revision usw.) genügen bei weitem nicht. Konzepte sind das eine, politischer Druck das andere. Für die Verschlechterung der Renten braucht es in der Schweiz Gesetzesänderungen, die mit dem Referendum bekämpft werden können und bekämpft werden müssen. Aber wenn aus der Abwehr der Verschlechterungen wieder sozialer Fortschritt werden soll, dann braucht es mehr als nur Urnengänge, sondern soziale Mobilisierungen, an der sich auch die vielen beteiligen können, die in der Schweiz zwar leben und arbeiten, aber kein Stimmrecht haben. Der erfolgreiche Kampf der Bauarbeiter für das Rentenalter 60 vom November 2002 ist ein Beispiel für sozialen Fortschritt in wirtschaftlich und politisch widrigen Zeiten. Ohne Kampfmassnahmen wäre er nicht möglich geworden. |
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