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WOZ-Online
22.5.2003

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Abbau oder Reform – eine parlamentarische Leidensgeschichte

Immer weiter runter?


Verena Bürcher

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Im Dickicht neoliberaler Sparbemühungen und massiver Lobbytätigkeit der Privatversicherer ist die Sicherung der Altersvorsorge zuallererst eine politische Frage.

Rund 12 000 Menschen demonstrierten im vergangenen August auf dem Berner Bundesplatz gegen den drohenden Rentenklau. Zum Protest hatte der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) aufgerufen. Im Zentrum der öffentlichen Diskussion stand eine Senkung des Mindestzinses auf das angesparte Altersguthaben bei den Pensionskassen. Auch bei der 11. Revision der Alters- und Hinterlassenen-Versicherung (AHV) drohte statt sozial gestalteter Frühpensionierung der Abbau von Leistungen.
Im Herbst senkte der Bundesrat hauptsächlich auf Druck der privaten Versicherungslobby den bisher garantierten Mindestzins von 4 Prozent auf 3,25 Prozent. Die anhaltende Börsenbaisse habe – so die Behauptung – die notwendigen Reserven in den von den Versicherungen verwalteten Sammelstiftungen schwinden lassen. Angesichts der gestiegenen Lebenserwartung sei ein Zins von 4 Prozent nicht mehr zu halten. Eine Antwort auf die Frage, wo denn die angehäuften Überschüsse aus den fetten Börsenjahren verschwunden seien, blieb die Privatassekuranz der Öffentlichkeit jedoch schuldig. Nicht alle Unternehmen verfügen über eine autonome Pensionskasse, wie dies das Gesetz über die Berufliche Vorsorge (BVG) als zentrales Modell der zweiten Säule vorsieht. Vor allem kleine und mittlere Betriebe übertragen die Verwaltung an private Lebensversicherer. Mehr als die Hälfte aller Beschäftigten sind solchen Sammelstiftungen angeschlossen, deren Geschäftsgebaren wenig transparent ist.
Die Auseinandersetzung um die Höhe des Mindestzinses ist noch nicht ausgestanden. Der neue Sozialminister Pascal Couchepin drängt auf eine weitere Senkung. Bei den Privatversicherern und in Unternehmerkreisen erwartet man einen «massiven Rutsch» nach unten, wie die «SonntagsZeitung» am 11. Mai berichtete.
Ob des Streits um den Mindestzins wurde eine andere Schmälerung des künftigen Altersbudgets zunächst weniger wahrgenommen. Mit der Begründung, die demografischen Probleme in den Griff bekommen zu wollen, senkte das Parlament bei der Revision des BVG den Umwandlungssatz (1) für die Berechnung der Pensionskassenrenten von heute 7,2 Prozent auf 6,8 Prozent. Diese Kürzung soll innerhalb der nächsten zehn Jahre schrittweise vollzogen werden. Auch hier hatten die Privatversicherer Druck ausgeübt – sie verlangten sogar eine Reduktion auf 6,4 Prozent, was einer Rentenkürzung von 10 Prozent gleichgekommen wäre.
Derweil geraten auch die AHV-Renten unter Druck. Mit der 11. AHV-Revision werden diese nur noch alle drei und nicht wie bisher alle zwei Jahre mit dem so genannten Mischindex der Lohn- und Preisentwicklung angepasst. Mit nachhaltigen Folgen: Der Mischindex (2) beeinflusst auch zukünftige Renten. In der Rentenformel wird für die jeweiligen Ansprüche neben den geleisteten Beiträgen der Mischindex ebenfalls berücksichtigt.

Das Schreckgespenst Demografie
Ein tieferer Mindestzins, eine Reduktion des Umwandlungssatzes für Pensionsguthaben, eine zeitliche Verzögerung der Rentenanpassung durch den Mischindex bei der AHV (und erst recht dessen offenbar geplante Abschaffung) – jeder einzelne Schritt senkt bereits die monatliche Altersrente. Besonders dramatisch wird die Lage, wenn alle Massnahmen gleichzeitig erfolgen. Die Folgen der höchst komplexen Rentenformeln sind indes für die BürgerInnen kaum durchschaubar.
Die Börsenverluste, die die Pensionskassen in letzter Zeit hinnehmen mussten, machen zudem offensichtlich, wie anfällig das als sicher geglaubte angesparte Alterskapital der zweiten Säule tatsächlich ist. Das schürt Panik. Dabei gerät auch aus dem Blickfeld, dass die neoliberale Rechte nicht vornehmlich von der Sorge um die demografische Entwicklung umgetrieben wird.
Das zeigt ein Blick in die jüngste Vergangenheit: In den neunziger Jahren geriet die AHV durch Rezession und hohe Arbeitslosigkeit vorübergehend in rote Zahlen. Das drohende Loch im AHV-Ausgleichsfonds bot Hand für eine politisch inszenierte Hysterie – die AHV sei längerfristig nicht mehr finanzierbar, hiess es von allen Seiten. Die SVP wollte die AHV-Renten halbieren oder sogar voll privatisieren. Das wichtigste Sozialwerk erweist sich indessen als stabil. Der AHV-Fonds verliert zwar Einnahmen bei schlechter Wirtschaftslage. Es besteht deswegen aber kein Anlass, die demografische Entwicklung zum Schreckgespenst aufzublasen. Ob man der gestiegenen Lebenserwartung mit zukunftsträchtigen Reformen begegnet oder allein auf den Sparhebel drückt, ist somit auch eine politische Frage.
Bei der Revision des Pensionskassengesetzes verweist der Bundesrat in seiner Botschaft auf die Verfassung. Derzufolge «ermöglicht die berufliche Vorsorge zusammen mit den Leistungen der AHV im Alter die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise». Dieses Ziel ist bekanntlich für einen beträchtlichen Teil der Bevölkerung im unteren und mittleren Einkommensbereich noch immer nicht erreicht. Der Zeithorizont für eine entsprechende Ausgestaltung des BVG wäre eigentlich das Jahr 2005 (so hatte es jedenfalls der Bundesrat versprochen). Innerhalb der Linken war indes stets umstritten, ob das Gewicht der zweiten Säule gestärkt werden soll.
Der künftigen Sicherung der Altersvorsorge hat der Bundesrat im Jahr 2000 äusserst pessimistische wirtschaftliche Szenarien zugrunde gelegt. Er unterstellte unter anderem, dass die Beschäftigung in der Schweiz ab 2005 jahrzehntelang kontinuierlich abnehme – eine Prognose, die der SGB-Ökonom Serge Gaillard damals als «unbrauchbar und wirtschaftspolitisch eher kurios» taxierte.
Auf der Basis seiner Zukunftsszenarien präsentierte der Bundesrat – die dunklen Wolken am Börsenhimmel waren noch nicht aufzogen – eine erste Gesamtrevision des BVG, mit der das «erreichte Vorsorgeniveau vorerst konsolidiert» werden sollte. Von Ausbau war da keine Rede mehr. Wie die Vorsorge für das Leben im Alter aussehen soll, erhellt sich, wenn man die Beschlüsse zur 11. AHV-Revision, die gleichzeitig beraten wird, mit einbezieht.
Fest steht, dass das Rentenalter auch für Frauen auf 65 Jahre angehoben wird. Die Forderung nach einer Pensionierung nach vierzig Berufsjahren, mit der die Gewerkschaften dem Verschleiss infolge jahrzentelanger harter Berufsarbeit Rechnung tragen wollten, fand in Bern keine Gnade. Vielmehr steht eine Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahre im Raum.

Der Ständerat blockt ab
In der parlamentarischen Debatte hinterliess der Ständerat in weiteren zentralen Streitpunkten einen eigentlichen Scherbenhaufen. Beim BVG hatte der Nationalrat noch einen Ausbauversuch gewagt. Er wollte auch kleine Einkommen obligatorisch in der Pensionskasse versichern. Der geltende Koordinationsabzug von heute 25 320 Franken für die Berechnung des versicherbaren Verdienstes (3) schliesst rund einen Viertel aller Erwerbstätigen, welche im Tieflohnbereich oder Teilzeit arbeiten, vom Obligatorium aus. Davon betroffen sind gut doppelt so viele Frauen wie Männer.
Der Nationalrat senkte die Eintrittsschwelle. Überdies gestaltete er den hohen, fixen Koordinationsabzug neu mit 40 Prozent des Lohnes einkommensabhängig, wobei er eine untere und eine obere Grenze festlegte. Letztere Neuerung würde Minirenten im Tieflohnbereich generell verbessern. Doch der Ständerat schmetterte den nationalrätlichen Beschluss ab.
Ein ähnliches Schicksal erlitt die soziale Ausgestaltung eines flexiblen Rentenalters in der 11. AHV-Revision. Mit 46 Prozent Zustimmung hatten die beiden AHV-Initiativen für eine noch weitergehende flexible Ruhestandsrente im November 2000 ein durchaus respektables Resultat erreicht. Die vorbereitende Nationalratskommission war bereit, eine frühere Pensionierung mit einem Betrag von 800 Millionen Franken sozial abzufedern, um die entstehenden Rentenkürzungen zu mildern. (Das Gegenmodell von SGB und der Sozialdemokratischen Partei hatte einen Finanzbedarf in Höhe von 1,5 Milliarden Franken ausgemacht). Mit Stichentscheid des Präsidenten halbierte jedoch der Nationalrat den Betrag auf 400 Millionen. Der Ständerat ging noch weiter – er strich die soziale Ausgestaltung ganz. Nach den Vorstellungen des «Stöcklis» sollen die Renten versicherungstechnisch gekürzt werden. Wer mit 62 in die Pension gehen will (oder muss), erleidet je nach Einkommen eine lebenslange Einbusse zwischen 16,6 und 18,6 Prozent. Für Menschen, die auf die AHV angewiesen sind, ist dies nicht verkraftbar.
Deutlich wird das, was man in Bern als «Konsolidierung» des Erreichten versteht, bei der Witwenrente. Seit der 10. AHV-Revision erhalten unter einschränkenden Voraussetzungen auch Witwer eine Rente. Unter dem Titel «Gleichstellung» beantragt der Bundesrat die Einführung der Witwerrente auch für die Pensionskasse. Nur: Gleichzeitig setzte er in der 11. AHV-Revision radikal den Sparhebel an. Seine Vorlage hätte 70 Prozent aller Witwen um ihre Rente gebracht. Das Parlament milderte den geplanten Kahlschlag, indem es den Abbau auf kinderlose Witwen beschränkte. Der Ständerat aber senkte die Rente der noch verbliebenen Anspruchsberechtigen von heute 80 auf 60 Prozent der Altersrente. Im Gegenzug erhöhte er die Waisenrente. Kombiniert mit dem höheren Rentenalter 65 hat dieses Konzept jedoch zur Folge, dass ältere Witwen womöglich jahrelang einen massiven Abbau ihrer Rente in Kauf nehmen müssen, wenn die Kinder erwachsen geworden sind.

Knapp verteidigt
In seiner Sondersession vor zwei Wochen versuchte der Nationalrat, Teile des Scherbenhaufens zu kitten, den der Ständerat angerichtet hatte. Er hob die Fehlkonstruktion, mit welcher die Witwenrenten massiv gesenkt werden sollten, wieder auf. Knapp, mit nur sieben Stimmen Vorsprung, verteidigte die Ratslinke in der 11. AHV-Revision den Betrag von 400 Millionen Franken an eine sozialere Frühpensionierung.
Nach wie vor besteht aber Uneinigkeit über die zu beschliessenden Mehrwertsteuerprozente für die längerfristige Finanzierung der AHV. 1999 wurde die Mehrwertsteuer erstmals zugunsten der AHV um einen Prozentpunkt angehoben. Der Bundesrat fordert mit der 11. AHV-Revision ein zusätzliches Prozent, und für den Fall, dass der Ausgleichsfonds in ein paar Jahren unter 70 Prozent einer Jahresausgabe sinken sollte, ein weiteres Prozent.
Beim BVG hielt der Nationalrat ebenfalls an seinem Modell des flexiblen Koordinationsabzugs zur Verbesserung der Minirenten fest. Zur eher kosmetischen Operation geriet jedoch der Kompromiss für eine obligatorische Versicherung von niedrigen Einkommen. Die heutige Eintrittsschwelle wird nicht gesenkt, sondern «eingefroren». Laut Rudolf Rechsteiner (SP), der das Kompromissmodell eingebracht hatte, werden die Löhne der Kleinverdienenden auf diese Weise «in homöopathischen Dosen» innert zehn bis zwanzig Jahren «in das Obligatorium hineinwachsen». Davon profitiert in erster Linie die Wirtschaft: Mit einer Senkung der Eintrittsschwelle hätte beispielsweise das Gastgewerbe tausende von Angestellten sofort neu versichern müssen. Der Antrag wurde daher auch von Seiten der SVP unterstützt.
Ob diese Kompromisse die nächste Ständeratsdebatte überstehen, ist freilich ungewiss. Zusätzlichen Druck macht Bundesrat Kaspar Villiger mit seinem neuen Sparprogramm für die Bundeskasse. Unter den Einsparungen ist eine Aussetzung des Mischindexes zur Anpassung der AHV-Renten sowie eine Kürzung des Beitrags an das flexible Rentenalter aufgeführt. Fest steht jedoch schon heute: Die Hauptlast der beiden Revisionen tragen die Frauen.
Der SGB will den sich abzeichnenden Sozialabbau bei der AHV jedoch nicht hinnehmen. Am 5. Mai beschloss die Delegiertenversammlung eine Protestkampagne, welche auch Streik nicht ausschliesst. Gegen einen Beschluss, den Mischindex abzuschaffen, ergreift der SGB das Referendum. Die Gewerkschaftsdelegierten sprachen sich zudem für eine Stärkung der AHV aus.
Eine der wenigen unbestrittenen Neuerungen in der Revision des BVG ist es, im Milliardengeschäft der Privatversicherer mehr Transparenz zu schaffen. So soll etwa eine vom übrigen Geschäft getrennte, detaillierte Betriebsrechnung mehr Kontrolle bringen. Doch die Lebensversicherer sind immer einen Schritt voraus: Nach jüngsten Medienberichten planen sie, die Sammelstiftungen zu verselbständigen, um sie profitabler zu machen, oder drohen gar mit dem Ausstieg aus dem Geschäft.

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(1) Umwandlungssatz: Der Umwandlungssatz für die Berechnung der Pensionskassenrenten beträgt seit der Einführung des BVG 7,2 Prozent. Das bedeutet, dass sich pro 100 000 Franken Alterskapital 7200 Franken Jahresrente ergeben. Die Höhe des Prozentsatzes bestimmen verschiedene Faktoren. Unter anderem die Statistik der Lebenserwartung, um die Anzahl Jahre zu ermitteln, in welchen statistisch gesehen Renten bezahlt werden müssen.

(2) Mischindex: Anpassung der AHV-Renten
an die Teuerung und die Hälfte der Reallohnsteigerung. Im langfristigen Durchschnitt steigen deshalb die Renten weniger als die Löhne. Bis in die siebziger Jahre stiegen die Renten mit den Löhnen.

(3) Der Koordinationsabzug bei der Pensionskassen-Versicherung wurde einst eingeführt, um eine Überversicherung zu vermeiden. Vom Jahreseinkommen wird ein Betrag in der Höhe der maximalen Altersrente abgezogen. Im Jahr 2003 sind dies 25 320 Franken. Einkommen unter dieser Eintrittsschwelle sind von einer obligatorischen Versicherung ausgeschlossen. Unternehmen richten deswegen nicht selten etwa Teilzeitstellen so ein, dass der Lohn unter dieser Bemessungsgrenze liegt. Der hohe Abzug wirkt sich generell auf die Höhe der Renten aus.

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