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22.5.2003
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[zum Dossier économique] |
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Systemwechsel in Deutschland |
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Denkfehler, Märchen und
die grosse Umverteilung |
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Mehr Unsicherheit für die Alten, mehr Entlastung für die Unternehmen, mehr Macht für die Finanzkonzerne das sind die Folgen des Umbaus der Alterssicherung.
Im Jahre 2001 hat die rot-grüne deutsche Bundesregierung in einem als «Jahrhundertreform» bezeichneten Kraftakt einen Systemwechsel der Alterssicherung eingeleitet. Sein Kern besteht in der Aufkündigung der bis dahin geltenden gesetzlichen Regelung, durch die der Lebensstandard für alte Menschen auf dem Niveau gesichert werden sollte, das sie im Laufe ihres Arbeitslebens erreicht hatten. Nach dem neuen System werden die Beschäftigten aufgefordert, bis zu vier Prozent ihrer Bruttolöhne und -gehälter in speziellen privaten Rentenfonds anzulegen. Nur wenn sie das freiwillig täten, könnten sie erwarten, später Renten in einer Höhe zu beziehen, die der früheren gesetzlichen Rente entspricht. Die Begründung für diese Rentenreform beruht auf einer Tatsache und einer Behauptung. Die Tatsache ist der demografische Wandel: die Zunahme der älteren, nicht mehr arbeitenden Menschen im Vergleich zur erwerbstätigen Bevölkerung. Die Menschen werden älter, und sie haben weniger Kinder als früher. Diese Entwicklung ist nicht neu und bedeutet, dass immer weniger Beschäftigte immer mehr RenterInnen ernähren müssen. Dieser Verschiebung haben die Versicherungssysteme bisher dadurch Rechnung getragen, dass sie die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung anhoben, denn diese werden direkt zur Finanzierung der laufenden Renten verwendet. Das ist der Kern des so genannten Umlagesystems: Die Renten, die in einem Jahr zur Auszahlung kommen, werden jeweils durch die im gleichen Jahr bezahlten Beiträge der Beschäftigten finanziert ohne irgendeinen Umweg über die Finanzmärkte. Diesem Finanzierungssystem liegt gesellschaftspolitisch ein Generationenvertrag zugrunde: Die arbeitende Generation finanziert die nicht arbeitende Generation und wird später durch die dann arbeitende Generation finanziert. Die Behauptung ist, dass dies in Zukunft nicht mehr möglich sei. Zum einen werde der Generationenvertrag durch die demografische Verschiebung zunehmend ungerecht und verliere seine Legitimität. Zum anderen würden steigende Rentenbeiträge, die in Deutschland bislang jeweils zur Hälfte durch die Unternehmen und die Beschäftigten getragen wurden, als so genannte Lohnnebenkosten die Unternehmen in unzumutbarer Weise belasten. Die Schlussfolgerung lautet: Wenn die heutigen Beschäftigten als RentnerInnen ihren Lebensstandard aufrechterhalten wollen, müssen sie heute fürs Alter sparen. Ihre Ersparnisse werden auf den Kapitalmärkten angelegt, und aus den Erträgen wird im Alter zum Beispiel im Jahre 2030 der Teil des Einkommens finanziert, der zur Aufrechterhaltung des Lebensstandards erforderlich ist, aber durch die umlagefinanzierte gesetzliche Rente nicht mehr hereinkommt. Diese Begründung enthält einen grundsätzlichen volkswirtschaftlichen Denkfehler, sie erzählt ein kapitalmarkttheoretisches Märchen, und sie zielt auf eine verteilungspolitische Verschiebung von unten nach oben. Erstens der volkswirtschaftliche Denkfehler: Er besteht in der Unterstellung, dass es einer ganzen Generation in einer reifen Volkswirtschaft möglich sei, heute etwas anzusparen, was später in 30 Jahren verzehrt werden kann. Demgegenüber ist auf die unaufhebbare Tatsache zu verweisen, dass RentnerInnen und Beschäftigte zusammen im Jahre 2030 nur das verzehren können, was die Beschäftigten im Jahre 2030 produzieren. Wenn es gesellschaftlicher Konsens ist, dass das heutige Rentenniveau das ist das Verhältnis der Renteneinkommen zu den Löhnen und Gehältern nicht sinken soll, dann erfordert ein steigender RentnerInnenanteil an der Bevölkerung, dass von der laufenden Produktion ein steigender Anteil an diese übertragen wird und die Arbeitenden einen relativ kleineren Teil ihrer Produktion für sich behalten. Dieser Grundtatbestand ist völlig unabhängig von der jeweiligen Finanzierung. Im Umlagesystem steht den Arbeitenden wegen der steigenden Beiträge ein relativ geringeres Nettoeinkommen zur Verfügung. Im kapitalgedeckten System haben die RentnerInnen, wenn sie ihren Kapitalstock auflösen, ein grösseres Nettoeinkommen, das zusätzlich zu ihren gesetzlichen Renten als Nachfrage auf den Markt kommt und in der Regel über steigende Preise die reale Kaufkraft der Beschäftigten teilweise verdrängt. Nur in einem einzigen Fall würde der Umstieg auf das kapitalgedeckte Verfahren Sinn ergeben: Wenn nämlich das zusätzliche Altersvorsorgesparen der heute Arbeitenden zu einem langfristigen gesamtwirtschaftlichen Wachstumsschub führen würde. Dann wäre im Jahre 2030 die Produktion erheblich grösser, als sie ohne das heutige Zusatzsparen wäre. Dies ist die neoklassische Sicht: Mehr Sparen führt zu mehr Investitionen, damit zu einem grösseren Kapitalstock und mehr Wachstum. Dieses ist die Quelle, aus der die Alten schöpfen und ihren Lebensstandard sichern können. Die heutigen Jungen ermöglichen durch ihr heutiges Sparen eine höhere Produktion in der Zukunft, die ohne dieses heutige Sparen später nicht zustande käme. Diese Argumentationskette beruht aber auf Annahmen, die nicht zutreffen: Sie unterstellt einen Kapitalmangel, der durch zusätzliches Sparen überwunden würde. Einen solchen Kapitalmangel gibt es jedoch nicht jedenfalls nicht in den Industrieländern. Reife Marktwirtschaften leiden nicht unter Kapitalknappheit, sondern unter Kapitalüberfluss. Dieser ist seinerseits das Ergebnis einer seit über zwanzig Jahren ablaufenden Umverteilung des Volkseinkommens von den Löhnen zu den Gewinnen. Letztere konnten wegen unzureichender Nachfrage nicht rentabel investiert werden und wurden daher gespart. Daher hat die Liquidität in den grossen Industrieländern in den neunziger Jahren enorm zugenommen und ist zum Motor für die Explosion der Finanzmärkte und die Entstehung von Spekulationsblasen geworden. Das volkswirtschaftliche Sparen ist nicht zu klein, sondern zu gross. Zusätzliches Sparen durch höhere Zuführungen an private Rentenfonds würde dieses Problem des Übersparens verschärfen. Überdies würde wenn wirklich zusätzlich gespart würde das ohnehin schon niedrige Wachstum wegen der sinkenden Konsumnachfrage weiter geschwächt. Zweitens das kapitalmarkttheoretische Märchen: Die Privatisierung von Teilen der Rentenversicherung ist in der zweiten Hälfte der neunziger Jahre auch mit dem Hinweis auf hohe und sichere Renditen propagiert worden, die sich aus den Zins- beziehungsweise Dividendeneinkommen und den angeblich unablässig steigenden Kursen der Wertpapiere ergäben, in die private Rentenbeiträge investiert werden. Mittlerweile ist es still um diese Behauptung geworden. Drei Jahre Börsenkrise, die Zusammenbrüche von Unternehmen der New Economy, die einstmals im Zentrum der Anlegerbegierde gestanden hatten, zahlreiche Fälle von Fälschung, Täuschung und Betrug haben ernüchternd gewirkt. Die Börsenkrise hat zwar keine Werte vernichtet, denn diese angeblichen Werte bestanden nur in der Fantasie der AnlegerInnen und Analysten und hätte niemals insgesamt realisiert werden können. Aber es sind Wertillusionen geplatzt, und einzelne Gruppen von AnlegerInnen sind tatsächlich erheblich ärmer, andere allerdings erheblich reicher geworden. Keiner weiss, wann die Börsenkrise zu Ende geht und ob sie noch weiter auf Investitionen und Produktion und Beschäftigung durchschlagen wird. Das Vertrauen der Anleger ist weitgehend verschwunden. Dies ist guter Boden für die Erkenntnis, dass auf die Dauer nur das an Wohlstand sicher ist, was zuvor produziert wurde. Spekulationsgetriebene Finanzmärkte können die Sicherheit der Einkommen nicht garantieren, auf die es bei den Renten ganz besonders ankommt. Drittens die verteilungspolitische Verschiebung: Sie stellt einen doppelten Skandal der Rentenreform dar. Zum einen ist der Übergang vom Umlage- zum Kapitaldeckungsverfahren verbunden mit dem Ausstieg aus der in Deutschland bislang paritätischen Mitfinanzierung der Rentenbeiträge durch die Kapitalseite. Die Beiträge für die gesetzliche umlagefinanzierte Rentenversicherung werden ab einer bestimmten Grenze (11 Prozent für jede Seite) eingefroren. Auf Grundlage dieser Obergrenze sinkt das Rentenniveau in den Jahren bis 2030. Wer seinen Lebensstandard im Alter dennoch halten möchte, muss zusätzlich vier Prozent seines Bruttoeinkommens zurücklegen. Von der oft behaupteten Stabilisierung der Rentenbeiträge kann also keine Rede sein. Stabilisiert werden die Beiträge nur für die Unternehmen. Für die Beschäftigten steigen sie, zunächst auf 15 Prozent, aber das wird nicht das letzte Wort sein. Der zweite verteilungspolitische Skandal ist die Umverteilung innerhalb der späteren RentnerInnengeneration: Diejenigen, die sich heute die steigenden Beiträge trotz der steuerlichen Förderung nicht leisten können, erhalten später niedrigere Renten. Die Unterschiede bei den Renteneinkommen folgen also nicht mehr den Unterschieden bei den früheren Arbeitseinkommen, sondern werden grösser. Einkommensunterschiede im Arbeitsleben werden im Alter nicht gemildert, sondern verschärft. Die (Teil-)Privatisierung der Alterssysteme bewirkt also erstens eine Umverteilung zwischen den Klassen zugunsten des Kapitals, das von steigenden Rentenbeiträgen entlastet wird. Sie bewirkt zweitens eine Umverteilung innerhalb der Rentnergeneration zugunsten der Gruppen, die als Arbeitende zusätzlich sparen konnten. Drittens liefert sie die Alterseinkommen insgesamt den unkalkulierbaren Risiken der Finanzmärkte aus. Der Systemwechsel vom gesetzlichen Umlagesystem zum Kapitaldeckungssystem ist nicht geeignet, das Problem des demografischen Wandels zu lösen. Er macht die Renten in der Zukunft nicht sicher, sondern unsicherer. Er macht allerdings die Versicherungskonzerne, Pensions- und Investmentfonds reicher und mächtiger, indem er ihnen Milliardensummen zur Disposition auf den Finanzmärkten zur Verfügung stellt. Dies ist der Kern der Rentenreform, und dieser Kern sollte den Widerstand derer herausfordern, denen daran liegt, dass die Alten auch zukünftig zumindest den Lebensstandard behalten sollten, den sie während ihres Arbeitslebens erreicht haben. Es gibt Alternativen zum Systemwechsel, um das Problem des demografischen Wandels zu bewältigen: Eine erfolgreiche Beschäftigungspolitik und höhere Löhne führen automatisch zu höheren Beitragseinnahmen. Sie sind sehr wichtige Schritte zur Stabilisierung der Rentensysteme. Die Ausdehnung der Beitragspflicht auf alle Einkommen, also beispielsweise auch Miet- und Zinseinnahmen, würde die Einnahmebasis ausweiten. Auch Zins- und Mieteinnahmen entstehen nur in einem sozialen Zusammenhang, dessen Erhalt auch im Interesse der Vermieterinnen und Kapitalanleger liegt, die daher an seiner Finanzierung beteiligt werden sollten. Drittens können die Beiträge der gesetzlichen Versicherung angehoben und dabei sowohl das Umlagesystem als auch die paritätische Finanzierung beibehalten werden. Das würde keinesfalls in die Katastrophe führen, solange die produktive Grundlage der wirtschaftlichen Entwicklung stark bleibt. In Deutschland würde es nach Angaben des Finanzministeriums ausreichen, die Beiträge zur Rentenversicherung auf insgesamt 26 Prozent, das heisst für Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite jeweils von jetzt knapp 10 Prozent auf 13 Prozent der Bruttolöhne und -gehälter im Jahre 2030 anzuheben. Bei einer unterstellten jährlichen Steigerung der Arbeitsproduktivität von 2,5 Prozent würden sich die realen Lohn- und Gehaltseinkommen beziehungsweise Unternehmensgewinne ohne Beitragserhöhung in den nächsten dreissig Jahren um den Faktor 2,09 und mit Beitragserhöhung um den Faktor 1,93 erhöhen, im ersten Fall also etwas mehr und im zweiten Fall etwas weniger als verdoppeln. Es lässt sich schwerlich begründen, dass dies nicht möglich oder unzumutbar sei. |
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