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Mario König

Interhandel

Rezensiert von Roger Monnerat

Jakob Tanner, Mitglied der «Unabhängigen Expertenkommission Schweiz - Zweiter Weltkrieg» (UEK) - der so genannten Bergier-Kommission -, hat das Interhandel-Dossier anlässlich einer Tagung im Bundesarchiv im März 1997 als «pièce de résistance» der Kommissionsarbeit bezeichnet. Er beurteilte die Geschichte der Firma Interhandel als den Paradefall einer Pseudoverschweizerung deutschen Besitzes und sagte, infrage stehe nicht nur das Verhalten der Behörden in der Kriegszeit, sondern auch jenes noch lebender BundesrätInnen, die 1987 im Bundesarchiv das gesamte Interhandel-Dossier sperren liessen (siehe WoZ Nr. 30/97). Seit vergangener Woche liegt der UEK-Bericht zur Interhandel vor. Als Verfasser zeichnet der Basler Historiker Mario König.

Die Geschichte, die König untersucht hat, ist die folgende:

Im März 1965 wird vom Schatzamt der Vereinigten Staaten der Chemiekonzern General Aniline & Film Corporation (GAF) mit Sitz in New York versteigert. Der Erlös beträgt 341 Millionen Dollar. Davon werden 122 Millionen Dollar, das sind damals 515 Millionen Franken, an die Firma Interhandel in der Schweiz überwiesen. Interhandel steht zu diesem Zeitpunkt unter der Kontrolle der Schweizerischen Bankgesellschaft (SBG). Interhandel und SBG fusionieren 1967, und die SBG, bis dahin die kleinste der drei Schweizer Grossbanken, verdoppelt dadurch ihren Besitz und überholt sowohl die Kreditanstalt als auch den Bankverein, mit dem sie sich 1997 zur heutigen UBS zusammenschliesst.

Wem gehörte die IG Chemie?

Die General Aniline & Film (GAF) war 1942, nach dem Kriegseintritt der USA, als deutscher Feindbesitz beschlagnahmt worden. Für die USA war die GAF eine amerikanische Tochtergesellschaft des 1925 gebildeten deutschen Chemietrusts IG Farben, in dem alle grossen deutschen Chemiefirmen - BASF, Hoechst, Bayer, Agfa und Casella - und ihre ausländischen Töchter zusammengefasst worden waren.

Die Interhandel ihrerseits war die Nachfolgegesellschaft der Internationalen Gesellschaft für Chemische Unternehmungen, die 1928 als IG Chemie in Basel gegründet worden war. Diese hatte, obwohl es der Name nahe legt, nichts mit der Basler Chemie zu tun. Sie war eine Holding- und Finanzierungsgesellschaft der IG Farben und weitgehend identisch mit der Basler Privatbank Eduard Greutert sowie einem kleinen Personenkreis, auf den zurückzukommen sein wird.

Die IG Chemie - ab 1945 Interhandel - behauptete nach Kriegsende, sie sei seit 1940 alleinige und von der IG Farben unabhängige Besitzerin der GAF gewesen. Tatsächlich waren die vertraglichen Bindungen zwischen IG Farben und IG Chemie nach 1937 gelockert und 1940 vollständig aufgelöst worden. Die USA hielt daran fest, dass die IG Chemie auch nach 1940 von der IG Farben kontrolliert worden und eine reine Tarnorganisation zur Wahrnehmung deutscher Interessen im Ausland gewesen sei. Allerdings wurde diese Einschätzung schon 1945 von der US-Administration dahingehend relativiert, dass die IG Chemie nicht «german controlled», sondern nur «german tainted» - also deutsch verseucht gewesen sei.

Die Auseinandersetzung wurde nie vor Gericht entschieden, sondern 1963 durch Vergleich, bei dem für die Interhandel nach Abzug diverser Steuern ein Anteil von 40 Prozent des GAF-Verkaufspreises abfiel, jene eingangs erwähnten 515 Millionen Franken. Interhandel hatte bis zuletzt gehofft, zwei Drittel oder mindestens die Hälfte des Erlöses herauszuholen.

An der Spitze der IG Chemie in Basel stand der Verwaltungsratspräsident der IG Farben, Hermann Schmitz, der 1947 vom Nürnberger Kriegsverbrechertribunal zu vier Jahren Haft verurteilt worden war. Um ihn herum gruppierten sich als Angestellte und Verwaltungsräte mehrheitlich in der Schweiz ansässige Vertrauensleute der IG-Farben-Führung und der Frankfurter Metallgesellschaft. Herausragender Basler Vertreter war der Anwalt Felix Iselin-Merian, Verwaltungsrat des Bankvereins, der Bâloise Versicherung, der Suiselektra, der Basler Nachrichten und anderer Firmen, Oberst und Angehöriger einer alten Basler Familie mit Sitz am Münsterhügel über dem Rhein. Als weiterer prominenter Schweizer sass der Zürcher Staatsrechtler Fritz Fleiner im Verwaltungsrat.

Der Bericht von Albert Rees

Allein dieser Teil der Interhandel-Geschichte hätte ausgereicht, die Ergebnisse der UEK mit Spannung zu erwarten. Ein an sich nebensächlicher Aspekt der Geschichte führte aber dazu, dass sie eine Weiterung erfuhr und in den letzten Jahren einen zusätzlichen Wust an Spekulationen hervorbrachte.

Ausgangspunkt dieser Spekulationen war der so genannte Rees-Bericht. Albert Rees hatte 1946 als Revisor der Verrechnungsstelle im Auftrag des Bundes die noch vorhandenen Unterlagen der IG Chemie geprüft und die Frage zu beantworten gesucht, welchen Grad von Selbständigkeit das Unternehmen gegenüber der IG Farben nach 1940 gehabt hatte. Wenn die IG Chemie von 1928 bis zum Kriegsende 1945 als reine Treuhänderin der IG Farben gehandelt hatte, war ihr Vermögen von der Schweiz als deutscher Besitz einer Sperre zu unterstellen.

Rees kam in seinem 500 Seiten starken Bericht zu keinem eindeutigen Schluss. Die Behörden hoben die 1945 verfügte provisorische Sperre 1948 auf mit dem Argument, Interhandel sei schweizerisch. Die weltpolitische Situation hatte sich verändert. Der Kalte Krieg hatte begonnen und mit ihm die deutschamerikanische Freundschaft. Auch die bis dahin als Kriegsgewinnlerin geächtete Schweiz wurde wieder in den Kreis der westlichen Nationen aufgenommen. Der Rees-Bericht war durch diese politische Entwicklung obsolet geworden, wurde nicht veröffentlicht und blieb nur einem kleinen Kreis von Personen zugänglich.

Öffentliche Bedeutung erlangte er erst 1983. In der Bundesrepublik hatte die Gruppe «IG Farben in Abwicklung» eine Klage gegen die SBG eingereicht. Sie griff auf die Einschätzung der USA zurück, die IG Chemie habe rein treuhänderisch gehandelt, und forderte deshalb im Namen deutscher IG-Farben-AktionärInnen von der SBG einen Teil des GAF-Erlöses zurück.

Die SGB befürchtete, die deutschen KlägerInnen könnten ihre Forderung aufgrund des Rees-Berichtes so weit untermauern, dass sie in die Situation geraten könnte, einen Vergleich abschliessen zu müssen, um einen langwierigen und geschäftsschädigenden Prozess zu verhindern. Da ein solches Verfahren auch die im Interhandel-Deal mit den USA bis zu einem gewissen Grade erreichte moralische Reinwaschung der Schweiz wieder gefährdete, kam der Bundesrat dem Ersuchen der SGB nach und versiegelte alle im Bundesarchiv lagernden Akten zu diesem Fall. Erst 1988 wurde die Klage der «IG Farben in Abwicklung» endgültig abgewiesen. 1989 wurden die IG-Chemie-Akten des Bundesarchivs wieder zugänglich gemacht - bis auf den Rees-Bericht. Erst die HistorikerInnen-Kommission bekam diesen wieder in die Hand.

Die Suche nach Geheimverträgen

Der Rees-Bericht, dies wird aus den Ausführungen Königs bald einmal klar, konnte die in ihn gesetzten Erwartungen nur enttäuschen. Das von Rees zusammengetragene und analysierte Material korrigiert das Bild, das die Nachkriegsschweiz nach 1946 von der IG Chemie zeichnete, aber Rees kommt zu keinem zwingenden Schluss. Der Bericht hätte vielleicht ausgereicht, die provisorisch ausgesprochene Sperre des IG-Chemie-Vermögens rechtsgültig zu machen, aber dazu hätte es des politischen Willens des Bundesrates und der massgeblichen politischen Kräfte bedurft. Dieser Wille war weder beim zuständigen Bundesrat Max Petitpierre noch beim Gesamtbundesrat vorhanden.

Die Schwäche, wenn man es so nennen will, des Rees-Berichtes ist, dass sein Autor in der Vorstellung befangen war, es müsse nach 1940 zwischen IG Farben und IG Chemie einen Geheimvertrag oder zumindest geheime Absprachen gegeben haben. Diese Einschätzung war während und unmittelbar nach dem Kriegsende in der Bundesverwaltung, in Wirtschaftskreisen und Teilen der interessierten Öffentlichkeit weit verbreitet, wenn nicht vorherrschend. Sie entsprach auch der Erwartung der US-Administration, und als diese im IG-Farben-Hauptquartier in Frankfurt dafür keine Belege fand, war sie überzeugt, solche müssten in Basel zu finden sein. Entsprechend setzte sie die Schweiz unter Druck.

König legt in seiner materialreichen und stilistisch hoch stehenden Schilderung mit grosser Plausibilität dar, dass es einer geheimen Absprache gar nicht bedurft hatte: Zwischen IG Farben und IG Chemie hatte es nie einen Interessengegensatz gegeben. Eine Distanz zu behaupten, wurde nur aufgrund des Kriegsausganges relevant. Hermann Schmitz hätte im Interhandel-Deal von 1963 durchaus eine Wahrung deutscher Interessen gesehen, gelangte doch zumindest ein Anteil der GAF nicht an die Siegermächte, sondern an seine langjährigen treuen Freunde in der neutralen Schweiz. Schmitz hat dies nicht mehr erlebt, er starb 1960.

Wer waren diese Freunde? Auch auf diese Frage hat König im Rees-Bericht schlüssige Antworten gefunden. Die IG Chemie war, worauf König zu Recht beharrt, keine Tarngesellschaft. Um als Finanzgesellschaft in der Schweiz Kapital für die IG Farben auftreiben zu können - 290 Millionen Franken waren es 1929 - musste sie ihre Nähe zur IG Farben deutlich herausstreichen. Dieses riesige Kapital wurde aber durch Vorzugsaktien im Betrag von 8 Millionen Franken kontrolliert, und diese zirkulierten in einer kleinen, verschworenen Gruppe. Über den Einsitz in den Verwaltungsräten von IG-Farben-Töchtern, Töchtern von IG-Farben-Töchtern und ihren eigenen Firmen und deren Töchtern standen Einzelne zudem untereinander in einer erweiterten Beziehung (s. Details).

Rees hatte diesen Ring von Firmen, die - im Gegensatz zur IG Chemie - tatsächlich der Tarnung dienten, 1946 weitgehend aufgedeckt. Die Namen und Personen, auf die Rees gestossen war, stimmen weitgehend mit jenen überein, auf die die WoZ 1997 bei ihren Recherchen stiess (siehe WoZ Nr. 30/97). Der Interhandel-Bericht der UEK beschränkt sich darauf, dieses Geflecht historisch auszuleuchten. Die WoZ hatte 1997 aufgrund von Nachforschungen in Handelsregistern in der Schweiz und in den umliegenden Ländern herausgefunden, dass dieses Geflecht noch zahlreiche weitere Ausläufer hatte, vor allem aber, dass ein grösserer Teil dieser Firmen noch existiert oder an noch existierende Unternehmen übergegangen ist. Solche Tarnfirmen sind der Gegenstand des im November zu erwartenden 9. Bandes der UEK-Publikationen: «Tarnung, Transfer, Transit. Die Schweiz als Drehscheibe verdeckter deutscher Operationen 1939-1952».



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«Interhandel. Die schweizerische Holding der IG Farben und ihre Metamorphosen»

König, Mario

Chronos Verlag. Zürich 2001

412 Seiten. 58 Franken