Binationale Ehen: 13 Tipps zum Scheinglück

Das neue Ausländergesetz stellt sie unter Generalverdacht. Darum gilt in jedem Fall: Den Behörden gegenüber ist der Schein zu wahren. Ein praktischer Ratgeber.

Die reinste Form der Ehe ist die Schein­ehe. Sie hat ein klares Ziel: eine unwillkommene Ausweisung zu verhindern und nach einigen Jahren formellen Ehelebens die Niederlassung (C-Bewilligung) oder erleichterte Einbürgerung zu bekommen. Liebe, Geld, Kinder und all die anderen diffusen Faktoren, die übliche Ehen begründen und zugrunde gehen lassen, gibt es hier nicht.

Gefahr droht diesen Vernunftehen von anderer Seite. Generell stehen Ehen zwischen SchweizerInnen und NichtschweizerInnen unter staatlichem Missbrauchsverdacht. Das neue Ausländergesetz (AuG) wird diese Tendenz noch verstärken.

Das zwingt nicht nur Scheinehepaare, sondern auch binationale Paare, die aus den bekannten diffusen Gründen heiraten, den Schein zu pflegen. Es gibt unzählige Beziehungs- und Eheratgeber, aber keinen für Scheinehen. Die WOZ hat sich bei erfahrenen Scheineheleuten und Experten umgehört und 13 Tipps zum scheinenden Glück gesammelt.

1. Ohne Vertrauen läuft nichts.

Jede Trauung führt zu Abhängigkeit, besonders wenn noch andere Ziele als die eheliche Gemeinschaft erreicht werden sollen. Eine Scheinehe ist ein langfristiges Projekt, und die brenzligen Situationen tauchen gern kurz vor der Ziellinie auf.
Die ausländische Seite riskiert den Verlust aller Rechte, die sie durch die Ehe erworben hat. Die Schweizer Seite riskiert mit dem neuen AuG voraussichtlich Gefängnis oder eine Busse bis zu 20 000 Franken. Diese Gesetzesverschärfung stärkt das Vertrauen zwischen den Scheineheleuten, weil die Abhängigkeit weniger einseitig wird: Auch SchweizerInnen verlieren einiges, wenn die Sache auffliegt.

2. Lassen Sie Geld aus dem Spiel.

Für ein paar Tausender findet man zwar locker Heiratswillige. Aber alle Befragten raten entschieden von bezahlten Scheinehen ab. Die einen, weil sie nicht von einer Person abhängig sein wollen, die nur durch Geld motiviert ist. Die andern, weil das Gesetz in Zukunft Scheineheleute besonders hart bestraft, wenn sie sich bereichern. Und alle, weil sie die Scheinehe aus einem Gerechtigkeitsgefühl heraus eingegangen sind.

3. Schliessen Sie keine unnötige Scheinehe.

Dank der Personenfreizügigkeit ist eine Scheinehe mit BürgerInnen aus EU- oder Efta-Staaten heute sinnlos. Auch nichtschweizerische Lesben und Schwule müssen vielleicht schon bald keine heterosexuelle Scheinehe mehr eingehen, um bei dem Lebenspartner oder der Lebenspartnerin in der Schweiz bleiben zu können: Die registrierte Partnerschaft, derzeit in parlamentarischer Beratung, genügt. (Die registrierten Partnerschaften der Kantone gelten nicht für das Aufenthaltsrecht.)

4. Trennen Sie die Heirat vom Persönlichen.

«Wir haben unsere Scheinehe von Anfang an als Projekt geführt», sagt eine glücklich geschiedene Scheinehefrau. «So konnten wir das Persönliche klar davon abgrenzen.» Ein Projekt macht Arbeit, aber kaum Ärger, wenn Sie diese gut erledigen. Darum:

5. Seien Sie stets korrekt.

Als binationales Ehepaar müssen Sie beide kurzfristig erreichbar sein und auf behördliche Anfragen schnell reagieren. Sie müssen bei getrennten Befragungen der Fremdenpolizei die gleiche, logisch stringente Geschichte erzählen und die wichtigsten biografischen Daten auswendig können. «Entscheidend ist auch, den Papierkram mit den Behörden immer pünktlich und vollständig zu erledigen», sagt ein ehemaliger Scheinehemann: «So bietet man keine Angriffsfläche.»

6. Lassen Sie sich beraten.

Der rechtliche Rahmen ändert sich immer mal wieder. Und wie die Fremdenpolizei, die kantonalen Aufsichtsbehörden und bald auch die ZivilstandsbeamtInnen ihren Spielraum nutzen, ist Schwankungen unterworfen. Alle befragten Scheineheleute haben sich von aufgeschlossenen AnwältInnen beraten lassen. Zudem gibt es Beratungsstellen für binationale Paare (siehe www.ig-binational.ch). Dabei müssen Sie nicht offenbaren, dass Sie eine Scheinehe planen – schliesslich sind die Probleme für binationale Liebespaare ähnlich.

7. Denken Sie an die unvermeidbaren Ehepflichten.

EhepartnerInnen werden gegenseitig unterstützungspflichtig, füllen eine gemeinsame Steuererklärung aus und teilen sich die Pensionskasse. Bekommen Sie als Frau ein Kind, wird der Ehegatte juristisch automatisch zum Vater erklärt. Auch aussereheliche Kinder eines Mannes sind den Behörden nicht so einfach zu erklären.

8. Regeln Sie so viel wie möglich in einem Ehe- und Erbvertrag.

Dort können Sie eine Gütertrennung vereinbaren oder die Erbfolge unter Ausschluss des Ehepartners regeln. Erst bei der Scheidung können Sie eine Erklärung unterzeichnen, dass die Pensionskassengelder nicht wie vorgesehen gleichmässig geteilt werden, sondern nach der Höhe der Einzahlung.

9. Wem was sagen?

Alle befragten Scheineheleute empfehlen, das Elternhaus einzuweihen, um peinliche Enthüllungen zu vermeiden. Überhaupt erhöhen Sie Ihre Lebensqualität, wenn Sie die Scheinehe im engeren Umfeld nicht verheimlichen oder als echte Ehe verkaufen müssen. Ein verständnisvolles Umfeld kann das Projekt Schein­ehe vereinfachen: «Ein gemeinsamer Freund erledigte für uns einen Teil des Papierkrams», sagt eine Scheinehefrau.
Am Arbeitsplatz müssen Sie die Zivilstandsänderung bekannt geben. Ob Sie ihren MitarbeiterInnen die volle Wahrheit sagen können, hängt vom Umfeld ab: Als Koch einer Alternativbeiz haben Sie es da einfacher als eine EJPD-Angestellte.
Weihen Sie nach Möglichkeit auch Ihre Nachbarn ein, denn diese könnten von der Fremdenpolizei zu Ihrem Eheleben befragt werden. Im Normalfall werden Sie aber im Treppenhaus ab und zu das adrette Traumpaar mimen müssen.

10. Zelebrieren Sie das Hochzeitsfest.

Das AuG gibt den StandesbeamtInnen neu das Recht, bei Verdacht auf Schein­ehe die Eheschliessung zu verweigern. Darum: Schleppen Sie alle eingeweihten Freunde und Eltern mit aufs Standesamt. Feiern Sie die Feste, wie sie fallen. Besonders, wenn ein Altersunterschied von sieben Jahren oder mehr zwischen Ihnen liegt, Sie einander erst seit kurzer Zeit kennen, wenn die Ausweisung droht oder die ausländische Partnerin Cabarettänzerin oder Prostituierte ist: All das könnte von der Fremdenpolizei als so genannt begründeter Verdacht herangezogen werden, um jemanden der Scheinehe zu überführen. Aber nichts ist unmöglich, der Schein macht die Differenz – polieren Sie die eheliche Oberfläche.

11. Die gemeinsame Wohnadresse.

Das AuG verlangt neu, dass Sie in einem Haushalt zusammenleben, um den Ehewillen zu demonstrieren. Das heisst für Sie: eine gemeinsame Adresse haben, zum Beispiel in einer Wohngemeinschaft. Und am besten in einer Stadt, wo Sie für die Behörden anonymer sind als auf dem Land. Wenn Sie sich einbürgern lassen wollen, müssen Sie mit Hausbesuchen rechnen. Richten Sie in dieser Zeit ein Ehebett ein – in einem Fall galten getrennte Schlafzimmer als «begründeter Verdacht» für eine Schein­ehe. Getrennt wohnen dürfen Sie gemäss AuG nur, wenn Sie «wichtige Gründe» haben, zum Beispiel, wenn ihre Arbeitsorte weit auseinander liegen.

12. Du sollst ehebrechen.

Nur weil Sie und Ihr Scheinpartner die Ehe nicht vollziehen wollen, müssen Sie nicht im Zölibat leben. Pflegen Sie Ihre aussereheliche Liebe eher diskret: Also im Treppenhaus keine wilden Kuss­orgien mit Menschen, die Sie tags darauf beim nachbarlichen Smalltalk als Ihren Bruder oder Ihre beste Freundin vorstellen müssen.

13. Bis dass der Pass euch scheidet.

Nach spätestens fünf Jahren sind die Scheinehepflichten erfüllt, die C-Bewilligung oder der rote Pass ergattert. Dann kann und soll der Ehevertrag aufgelöst werden. Denn Vertrauen ist gut, die zurückgewonnene Kontrolle über das eigene Leben aber besser. Reichen Sie die Scheidung jedoch nicht gleich an dem Tag ein, an dem Sie die Niederlassung erhalten. Warten Sie noch ein Jahr, um den behördlichen Verdacht nicht weiter anzufachen. Eines der befragten Paare liess sich zuerst nur trennen: Danach versteuerten beide wieder getrennt und konnten ihren Papierkram je alleine erledigen.
Es kann aber auch anders kommen: Es soll Scheinehepaare geben, die sich während des scheinbaren Abenteuers ineinander verliebten und ihre viel geprüfte Ehe gleich weiterführten. Und wenn sie nicht gestorben sind, dann lieben sie sich noch heute.

Dieser Beitrag soll über die gesetzlichen Bestimmungen informieren und nicht zu Scheinehen aufrufen.